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T5.2 aus Belgien als PKW


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Hallo alle,

ich bin neu hier und habe natĂŒrlich gleich

eine Frage.

Ich habe mir einen California Cl ,140 PS kein 4 Motion,

bei Wolf bestellt, der wahrscheinlich im Mai/Juni

ausgeliefert wird.

Das Fahrzeug ist aus Belgien und automatisch als Womo

in den Papieren eigetragen.

Ich hÀtte ihn aber gerne als PKW.

Gibt es irgendwelch Erfahrung ihn umschlĂŒsseln/ umschreiben zu lassen.

Habe im Forum gestöbert, war allerdings nicht sehr erfolgreich

FĂŒr eine Antwort wĂ€re ich sehr dankbar.

grĂŒĂŸe

 

gerdwolf

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in thĂŒringen ist es so das er automatisch als pkw versteuert wird ... egal was in den papieren steht.

 

das hÀndelt jedes bundesland eigenstÀndig .. leider!

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Hallo, aber auch in ThĂŒringen kannst du gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

 

Bei mir (NRW) erfolgte die Besteuerung auch erst einmal ungĂŒnstig als PKW. Ich habe dann Einspruch eingelegt und mit einem Bild nachgewiesen, dass eine KĂŒche vorhanden ist und das mit aufgestelltem Dach die Stehhöhe gewĂ€hrleistet ist.

 

Der Bescheid wurde daraufhin abgeĂ€ndert. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist kein Landesrecht sondern Bundesrecht. Die Handhabung sollte daher auch in ThĂŒringen gleich sein.

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Ich denke danach hat Gerdwolf nicht gefragt.

 

Vergl. Ziffer 4 in der Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Wenn dort ein SA steht ist es ein Wohnmobil!

Wenn dort ein AC steht ist es ein PKW!

 

Wie das Fahrzeug nun versteuert wird ist eine ganz andere Geschichte. Es gibt SA Fahrzeuge, die PKW steuer zahlen und AC Fahrzeuge, die WOMO Steuer zahlen.

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Da hast Du natĂŒrlich vollkommen Recht Tom. Die Besteuerung richtet sich nach anderen Kriterien als denen der Zulassung. Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass man einen Bescheid des Finanzamtes einfach so hinnimmt und rechtskrĂ€ftig werden lĂ€sst.

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Erstmal danke fĂŒr die schnelle Reaktion.

Ich habe meine Frage vielleich falsch gestellt.

Ich benutze das Fahrzeug zu grĂ¶ĂŸten Teil gewerblich.

NatĂŒrlich nicht unter Nutzung des des rĂŒckwĂ€rtigen Teilshttps://www.caliboard.de/images/icons/icon2.gif

Ich mache mir deshalb ein paar gedanken ĂŒber die steuerliche

einordnung des Kaufes an sich.

Die 19% Mehrwertsteuer sind ein ganz schöner Brocken,

der dann zu Buche schlÀgt.

 

GrĂŒĂŸe

 

Gerdwolf

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Nachdem ich beruflich mit dem steuerlichen Teilen viel zu tun habe, glaube ich nicht, dass die Zulassung als Womo fĂŒr die Zurechnung zum Unternehmensvermögen (fĂŒr den Vorsteuerabzug) als auch zum Betriebsvermögen (Ertragsteuerlich) ein Problem darstellen könnte.

 

Wichtiger ist die Frage: Wie wird das Fahrzeug den in welchem Umfang gewerblich genutzt?

 

Als Einzelunternehmen wirst Du die Zurechnung und die Nutzung dem Finanzamt ohnehin nachweisen mĂŒssen. Auch die private Nutzung muss dann als Eigenverbrauch versteuert werden. Der Verkauf oder eine spĂ€ter Entnahme wird ebenfalls steuerliche Konsequenzen haben.

 

Bevor Du vorschnell eine Zuordnung zum Betriebsvermögen machst solltest Du daher vorher mit Deinem Steuerberater sprechen, der Dir sicherlich das fĂŒr und wieder ausrechnen kann.

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Hallo gerdwolf,

meiner ist auch in Belgien bestellt worden, der HĂ€ndler muss halt nur den CODE fĂŒr die PKW Zulassung konfigurieren. War bei mir kein Problem.

GrĂŒĂŸe Daniel

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@The Wonderer

 

ein bild reicht in thĂŒringen nicht zumindest auf dem fĂŒr mich zustĂ€ndigen finanzamt .. das fahrzeug muss vorgestellt werden und wird vermessen .. zwecks standhöhe im innenraum. ganz lustiger tremin!

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Hallo Gerdwolf,

 

bei mir ist die Sache Àhnlich, meiner hat auch Womo-Zulassung.

 

Bei uns ist es aber zumindest so, dass ich recht viele Hotelrechnungen habe, die mit dem Cali "kompensiert" werden "könnten". So haben wir es dem FA erklÀrt.

 

Ich glaube auch, das dieses Thema schon mal im Paralleluniversum behandelt wurde.

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Und in Freiburg reichte ein Anruf beim Finanzamt. Die Mitarbeiterin dort wollte nur wissen, ob der Wagen ein Aufstelldach hat, danach war ihr schon klar wie der Wagen aussieht. Vielleicht hat sie ja selber einen oder den VorgÀnger...

 

Soviel zum Thema Gleichbehandlung bzw. Kompetenz :D

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Ein freundlicher Anruf im Vorfeld klÀrt sowieso eine Menge. Ich habe auch vorher angerufen und nachgefragt welche Nachweise ich beibringen soll, damit der Wagen als Wohnmobil versteuert werden soll.

 

Ein Foto des Fahrzeuges mit aufgeklappten Dach und sichtbarem Nummernschild reichte meinem Sachbearbeiter aus.

 

GrundsĂ€tzlich werden wohl erst einmal fast alle Wohnmobile als PKW eingestuft, da die FinanzĂ€mter halt nicht genau wissen welche Fahrzeuge genau die Spezifikationen erfĂŒllen.

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So warÂŽs bei mir in Wuppertal auch.

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