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T5.2 aus Belgien als PKW


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Hallo alle,

ich bin neu hier und habe natürlich gleich

eine Frage.

Ich habe mir einen California Cl ,140 PS kein 4 Motion,

bei Wolf bestellt, der wahrscheinlich im Mai/Juni

ausgeliefert wird.

Das Fahrzeug ist aus Belgien und automatisch als Womo

in den Papieren eigetragen.

Ich hätte ihn aber gerne als PKW.

Gibt es irgendwelch Erfahrung ihn umschlüsseln/ umschreiben zu lassen.

Habe im Forum gestöbert, war allerdings nicht sehr erfolgreich

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

grüße

 

gerdwolf

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in thüringen ist es so das er automatisch als pkw versteuert wird ... egal was in den papieren steht.

 

das händelt jedes bundesland eigenständig .. leider!

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Hallo, aber auch in Thüringen kannst du gegen den Bescheid Einspruch einlegen.

 

Bei mir (NRW) erfolgte die Besteuerung auch erst einmal ungünstig als PKW. Ich habe dann Einspruch eingelegt und mit einem Bild nachgewiesen, dass eine Küche vorhanden ist und das mit aufgestelltem Dach die Stehhöhe gewährleistet ist.

 

Der Bescheid wurde daraufhin abgeändert. Das Kraftfahrzeugsteuergesetz ist kein Landesrecht sondern Bundesrecht. Die Handhabung sollte daher auch in Thüringen gleich sein.

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Ich denke danach hat Gerdwolf nicht gefragt.

 

Vergl. Ziffer 4 in der Zulassungsbescheinigung Teil I

 

Wenn dort ein SA steht ist es ein Wohnmobil!

Wenn dort ein AC steht ist es ein PKW!

 

Wie das Fahrzeug nun versteuert wird ist eine ganz andere Geschichte. Es gibt SA Fahrzeuge, die PKW steuer zahlen und AC Fahrzeuge, die WOMO Steuer zahlen.

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Da hast Du natürlich vollkommen Recht Tom. Die Besteuerung richtet sich nach anderen Kriterien als denen der Zulassung. Ich wollte nur nicht stehen lassen, dass man einen Bescheid des Finanzamtes einfach so hinnimmt und rechtskräftig werden lässt.

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Erstmal danke für die schnelle Reaktion.

Ich habe meine Frage vielleich falsch gestellt.

Ich benutze das Fahrzeug zu größten Teil gewerblich.

Natürlich nicht unter Nutzung des des rückwärtigen Teilshttps://www.caliboard.de/images/icons/icon2.gif

Ich mache mir deshalb ein paar gedanken über die steuerliche

einordnung des Kaufes an sich.

Die 19% Mehrwertsteuer sind ein ganz schöner Brocken,

der dann zu Buche schlägt.

 

Grüße

 

Gerdwolf

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Nachdem ich beruflich mit dem steuerlichen Teilen viel zu tun habe, glaube ich nicht, dass die Zulassung als Womo für die Zurechnung zum Unternehmensvermögen (für den Vorsteuerabzug) als auch zum Betriebsvermögen (Ertragsteuerlich) ein Problem darstellen könnte.

 

Wichtiger ist die Frage: Wie wird das Fahrzeug den in welchem Umfang gewerblich genutzt?

 

Als Einzelunternehmen wirst Du die Zurechnung und die Nutzung dem Finanzamt ohnehin nachweisen müssen. Auch die private Nutzung muss dann als Eigenverbrauch versteuert werden. Der Verkauf oder eine später Entnahme wird ebenfalls steuerliche Konsequenzen haben.

 

Bevor Du vorschnell eine Zuordnung zum Betriebsvermögen machst solltest Du daher vorher mit Deinem Steuerberater sprechen, der Dir sicherlich das für und wieder ausrechnen kann.

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Hallo gerdwolf,

meiner ist auch in Belgien bestellt worden, der Händler muss halt nur den CODE für die PKW Zulassung konfigurieren. War bei mir kein Problem.

Grüße Daniel

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@The Wonderer

 

ein bild reicht in thüringen nicht zumindest auf dem für mich zuständigen finanzamt .. das fahrzeug muss vorgestellt werden und wird vermessen .. zwecks standhöhe im innenraum. ganz lustiger tremin!

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Hallo Gerdwolf,

 

bei mir ist die Sache ähnlich, meiner hat auch Womo-Zulassung.

 

Bei uns ist es aber zumindest so, dass ich recht viele Hotelrechnungen habe, die mit dem Cali "kompensiert" werden "könnten". So haben wir es dem FA erklärt.

 

Ich glaube auch, das dieses Thema schon mal im Paralleluniversum behandelt wurde.

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Und in Freiburg reichte ein Anruf beim Finanzamt. Die Mitarbeiterin dort wollte nur wissen, ob der Wagen ein Aufstelldach hat, danach war ihr schon klar wie der Wagen aussieht. Vielleicht hat sie ja selber einen oder den Vorgänger...

 

Soviel zum Thema Gleichbehandlung bzw. Kompetenz :D

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Ein freundlicher Anruf im Vorfeld klärt sowieso eine Menge. Ich habe auch vorher angerufen und nachgefragt welche Nachweise ich beibringen soll, damit der Wagen als Wohnmobil versteuert werden soll.

 

Ein Foto des Fahrzeuges mit aufgeklappten Dach und sichtbarem Nummernschild reichte meinem Sachbearbeiter aus.

 

Grundsätzlich werden wohl erst einmal fast alle Wohnmobile als PKW eingestuft, da die Finanzämter halt nicht genau wissen welche Fahrzeuge genau die Spezifikationen erfüllen.

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So war´s bei mir in Wuppertal auch.

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