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Parkverbot für Wohnmobile in Wohngebieten


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Nun immerhin kann er im Gegensatz zum weißen Riesen als "PKW" zugelassen werden. Vielleicht hilft dies dann.

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Bin jetzt kein Jurist, aber ich könnte mir durchaus vorstellen, dass derartige Verbote auch auf die "faktische Nutzung" abheben können statt auf die Zulassung. Soll heißen, wenn das Fahrzeug als Wohnmobil genutzt werden kann, ist es in dem Sinne ein Wohnmobil - unabhängig davon, was die Zulassung sagt. Das wäre jedenfalls logischer, weil für die Kontrolleure von außen ja nicht erkennbar ist, welche Zulassung das Fahrzeug hat, aber schon, ob es sich um ein als Wohnmobil nutzbares Fahrzeug handelt.

 

Wenn wirklich auf die Zulassung abgehoben wird, ist das auch ein Problem, wenn man den Cali als PKW zugelassen hat. Denn dann würde man schlimmstenfalls ständig neue Knöllchen bekommen und müsste ständig Widerspruch einlegen, gerade weil dieser Status ja äußerlich nicht erkennbar ist.

Ist das wirklich so oder ist das eine Einzelfallentscheidung bei TÜV/DEKRA/etc. und man muss Glück und den richtigen Prüfer haben?

 

In diesem Forum gab es dazu immer wieder widersprüchliche Informationen - etwa, dass ein Gutachten von VW nötig sei, dass man dieses Gutachten aber inzwischen nicht mehr bekomme, dass man ein solches Gutachten irgendwo (ziemlich überteuert) kaufen könne oder dass das auch ganz easy ohne Gutachten geht.

 

Kostentechnisch läuft es beim Cali auf ein Nullsummenspiel hinaus, was man bei den Steuern spart, verliert man bei der Versicherung und umgekehrt. Ich hab meinen schlicht als Wohnmobil zugelassen, weil das von VW so in den Papieren steht. Wenn das in Zukunft aber größere Nachteile nach sich ziehen sollte, wäre eine Umwidmung zum PKW schon überlegenswert.

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Es reicht doch schon ein Durchfahrtsverbotsschild für Wohnmobile aufzustellen,wie es beispielsweise auf der Insel Lindau(auch Bayern)der Fall ist.Somit ist auch das Parken untersagt.Eine Ausnahmegenehmigung für Anwohner natürlich temporär limitiert ist auch nichts ungewöhnliches.

PkW-oder Wohnmobil-Zulassung ist durch eine Anfrage abrufbar.

Bearbeitet von Martin01
Ergänzung
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Moin!

 

Ich frage mich vor allem, ob das überhaupt möglich ist und sich der Ort über die StVO hinwegsetzen kann!?

Wie sprechen ja sicher von Wohnmobilien unter 7,5 Tonnen!? Klar, kann man hergehen und jeder Parkplatz mit dem Zusatzschild "PKW" versehen.

Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, wie dies an Straßenrändern transparent umgesetzt werden soll. Es müsste ja auch für Ortsfremde erkennbar sein ...

 

Würde das mal alles entspannt beobachten.

 

Viele Grüße

Christian

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Kommunen können das durchaus regeln. Das führt in D zum Schilderwald. Geschwindigkeitsbeschränkungen, Parkzonen etc.

Wenn am Ortseingang oder bestimmten Stellen ein Schild steht mit dem hinweisdas Parken oder zufahrtfür bestimmte Fahrzeuge verboten ist daseist das leider o. K. 

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Ja, ok. Der Schilderwald wäre mit dann tatsächlich ein Ausflug wert ... 

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Möglicherweise wird sowas auch als "Zone" ausgeschildert?

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In Freising läuft es wohl übers Anwohnerparken, es scheint auch viele Beschwerden über Wohnmobile gegeben zu haben. Näheres hier:

 

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Das stellt überhaupt kein Problem dar. Ein entsprechendes Schild mit Zusatzschild müsste lediglich am Anfang einer Straße und am Ende einer Straße aufgestellt sein und selbstverständlich vor und nach jeder Einmündung. Einfahrten- und Ausfahrten mit abgesenktem Bordstein stellen offensichtlich keine Einmündung dar. Wie schon erwähnt wurde, hat man dann schnell den Schilderwald.

Warum ich das weiß? Weil ich einen ähnlichen Fall zum Thema "Schilderwald" schon hatte:

Ich hatte das mal in einer Straße, in der man nur mit Parkscheibe parken durfte. Ich war da ortsfremd und wie sich später herausstellte, stand wirklich am Anfang und am Ende der Straße ein entsprechendes Schild "P" mit Zusatzschild "Parkscheibe max. 2 Stunden" und den entsprechenden Richtungspfeilen. Jetzt war da aber ein unheimlich langer Teil mit abgesenktem Bordstein zwischen, der die Zufahrt zu mehreren Garagenhöfen usw. ermöglichte. Dort darf man natürlich nicht parken, sondern erst wieder hinter dem abgesenkten Bordstein. Dort stand aber kein Hinweisschild von wegen Parkscheibe, sondern eben erst wieder am Ende der Straße, was man aber von der Stelle aus nicht einsehen konnte. Das Schild am Straßenanfang war auch so dämlich aufgestellt, dass man es leicht übersehen konnte, wenn man nicht wusste, dass es da steht.

Ich habe mich seinerzeit bei der entsprechenden Behörde beschwert und musste das Verwarngeld nicht bezahlen. Man erzählt mir aber dabei, dass das "Kulanz" sei und rechtlich die Ausschilderung ok sei. Man würde die Stelle aber kennen und könne meine Argumentation durchaus nachvollziehen. 

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ja genau, der Ort in dem SZ-Bericht ist unser Nachbarort. Für unseren Ort habe ich das hier gefunden:

 

 

in etlichen Straßen gibt es den "Schilderwald" schon, in unserem Viertel noch nicht, aber das mit den Schildern kriegen die schon hin..... wir haben ja auch eine Tiefgarage, aber gelegentlich steht unser T5 auch schon mal draußen; der ist ja auch ein Pkw, dann darf er das 😉

Wenn das wirklich mal zum Problem werden sollte, dann würde ich den Vorgarten opfern und einen Parkplatz draus machen, das wäre aber eigentlich schade drum.

 

 

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Man kann auch ganze Stadtteile einfach an allen Zufahrtspunkten mit Schildern versehen, dass dort Anwohnerparken ist. Wenn man dann einmal das Schild beim Einfahren in das Gebiet verpasst hat, kann man innerhalb des Gebiets um zig Ecken ohne Schilder fahren und bekommt trotzdem ein Knöllchen. Gut gegen den Schilderwald, schlecht für Ortsunkundige.

 

VG

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Also wenn das keinen Diskriminierung von Califahrer:innen und Camper:innen ist. 

Das darf nicht sein hier als Minderheit benachteiligt zu sein. Das kann nur eine Idee von alten weißen Männern sein :D

 

Aber mal im Ernst, da geht aber schon der Regulierungsgaul mit irgendjemanden durch. Ich finde ja Regel und Ordnung grundsätzlich nicht schlecht, aber hier hätte ich noch weniger Bedarf gesehen? 

 

VG

Bearbeitet von Flo83

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So was kommt doch in der Regel nicht durch übereifrige Amtsangestellte zustande, sondern eher durch Anwohner, die sich Beschweren. Und da reicht es dann schon, wenn argumentiert wird, dass Kinder, die hinter einem WoMo oder sonstigen größeren Fahrzeug herauslaufen, später erkannt werden. Was ja grundsätzlich auch stimmt, da kann sich der eigene Blickwinkel je nach eigenem Lebensabschnitt schnell ändern.

Bearbeitet von quas
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Ich gebe mal als Ergänzung hinzu:

 

Es gibt sehr verschiedene Gründe, Einschränkungen für parkende Fahrzeugklassen zu verordnen. Diese müssen aber auch begründet sein, sei es wie bei Zeichen 315, dass i.d.R. bei Nutzung des Gehweges zum Parken Fahrzeuge über 2,8 t die Gehwege beschädigen. Für Wohngebiete hat der Gesetzgeber deshalb auch die Norm für Fahrzeuge über 7,5t aufgestellt. Ein Verbot für Wohnmobile ist jedoch nur begründbar, wenn durch die Wohnmobile eine allgemeine Gefahr im Wohngebiet neu entsteht (z.B. aufgrund Ihrer größeren Breite und der Enge der Wohngebietsstraße ein gefahrloses passieren nicht mehr möglich ist) oder die Wohnmobile dort z.B. zur ständigen Nutzung des Übernachtens abgestellt werden. Der straßenraum selbst ist immer (bis auf wenige Einschränkungen) öffentlich und eben von jedem benutzbar. Allerdings hat man mittlerweile insbesondere in Wohngebieten oft schon Anwohner, die sich am Abstellen des Nachbarautos vor dem eigenen Haus / Grundstück schon stören, erst recht dann bei Wohnmobilen. Ich würde hier einfach selbst mal in der Einwohnersprechstunde oder per E-Mail eine Anfrage an die Verwaltung senden. Vernünftig nach- und den aktuellen Stand erfragen. Meist antworten Verwaltungen auch freundlich und bürgerorientiert.

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