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Diesel-Skandal EA288 - Schadenersatz?


Martin1967

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Hallo zusammen,

die Verbraucherzentrale24 u.a. machen gerade viel Werbung für Schadensersatzklagen beim T6 mit dem EA288 Dieselmotor. 
 

Ist da jemand an diesem Thema dran?  Gibt es Erfahrungen?

 

Viele Grüße aus Rosenheim 

Martin
 

 

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Was hast n fürn Schaden gehabt?

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Gefühlt keinen, aber hier wird mächtig die Werbetrommel gedreht und mobilisiert... gegen VW

VG Martin

Bearbeitet von Martin1967
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Naja, der 288 eu6d temp hat keine Fahrkurvenerkennung oder "Schummelsoftware" verbaut...

Bedeutet: Es gibt für sämtliche EA288 Fahrzeuge keinen Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamtes wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

 

Ich glaube von den versprochenen "mehreren tausend Euro" wird am Ende nich viel mehr als n Haufen Korrespondenz von irgendwelchen Anwälten übrig bleiben.

Sie sind übrigens die einzigen die wirklich was dran verdienen. 

Die Anwälte erhalten Honorare und Gebühren von der Rechtschutzversicherung – auch wenn sie eine Klage verlieren. Die Wettbewerbszentrale hat z.B. CHECK24 abgemahnt, da sie irreführende Werbung solcher Anwaltskanzleien über einen längeren Zeitraum geschaltet hat...

 

Kannst natürlich versuchen, dann berichte aber bitte hier über den Verlauf und Erfolg, das würde mich sehr interessieren. 👍

 

Gruß Thomas 

 

 

 

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Hallo, 

 

m.E. haben die T6 ein Derivat vom EA288. Die nennen sich dann EA288nutz. Demnach sind die Motoren nicht identisch. 
 

VG

chribee

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Bisher waren noch keine Nutzfahrzeuge von irgendwelchen Dieselskandalen betroffen, da diese nach anderen Kriterien und Grenzwerten homologiert werden…

 

Eine Klage wird, wenn man von Grund auf erst gar nicht betroffen ist, eher wenig Sinn haben…

 

Aber wie schon geschrieben wurde…. Alle Anwälte fahren gerne Porsche o.Ä. …. Und die müssen schließlich bezahlt werden… 😉

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Ist der Cali ein Nutzfahrzeug?

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Stimmt so nicht, der Amarok hatte den ea189 Motor und war von einem Update betroffen. Ist glaube ich ein Nutzfahrzeug 😉 

war sogar glaube ich der erste welcher vom KBA mit einer möglichen Stilllegung sanktioniert werden sollte...

Bearbeitet von FlyingT
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Zumindest im VW-Konfigurator...

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Da steht N1 Zulassung? Das ist dann neu.

Bisher hatte der Cali (nicht GC) immer eine M1 Zulassung. Entweder PKW oder Womo, wobei auch die Womos auf dem M1 basieren. Aktuelle Norm 36AP, soweit ich weiß. Nicht 36AR (N1 III und N2).

Abgastechnisch ist der Cali also immer ein „PKW“.

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Bei einem NFZ müssen glaube ich min. 1/3 der Fahrzeug Grundfläche zum Lastentransport vorhesehen sein. Das ist beim Cali nicht gegeben. Wird zwar bei VWN gebaut, ist aber zulassungsbedingt immer in PKW oder Womo. Da gibts ganz klare Regelungen... ist aber auch wieder gefährliches Halbwissen... 🙃

 

Letzlich werden wir hier nur eine höchst richterliche Klarstellung erhalten können, also ab zum Anwalt! 😁

Bearbeitet von FlyingT
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Z. B. Der 5.2 Cali von 2015 ist lt. Schein eine Kombilimusine. Was auch immer das bedeutet. 
Daneben gibt es Kastenwagen, div. Pritschen, Sonderaufbauten und Triebköpfe….

Die Ausführung Cali oder Beach sind sicher nicht die meistverkauften Bulli‘s.

 

 

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