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Nutzungsausfall nach Unfall


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Moin,

 

leider muss mein Cali für 3 Tage in die Werkstatt, weil ein anderer Verkehrsteilnehmer nicht in der Lage war ohne Zerstörung einzuparken.

 

Aber wenigstens hat er sich dazu bekannt.

 

Nach kurzem Gespräch mit der Versicherung, will diese auch für die Zeit einen Nutzungsausfall bezahlen. Allerdings nur 72€ pro Tag.

 

Ist dieser Wert nicht zu gering? Hat jemand schon Erfahrungen sammel können über die Höhe der Entschädigung?

 

Immerhin hatte mein Cali einen Listenpreis von ca. 62.000€.

 

Für Antworten bin ich wie immer dankbar.

 

Gruß aus dem Norden

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Hallo,

 

mein Rechtsanwalt wird auch bald für mich Nutzungsausfall beantragen. Deshalb habe ich schon mal im Netz gesucht und das gefunden:

 

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Nach dieser Tabelle liegt der Satz für den T5 Multivan, der mit dem Cali ja vergleichbar ist, bei 79 Euronen. Mehr kann ich Dir sagen, wenn nach Erhalt der Reparaturrechnung der Nutzungsausfall beantragt ist.

 

Vielleicht hilft Dir die Angabe ja schon etwas weiter.

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Moin jojom,

ich hatte vor 3 Monaten einen ähnlichen Fall, einparken - Cali kaputt.

Der :D hatte gleich einen Sachverständigen vor Ort. Abtretungserklärung für den Sachverständigen und den :D unterschrieben - den Dicken gleich da gelassen. Beim sachverständigen sofort Nutzungsausfall angemeldet.

 

Reparaturdauer lt. Gutachten 3-4 tage.

 

Tatsächlich 6 Tage. Nutzungsausfall lt. HUK Coburg 119,- € pro Tag.

 

Beglichen wurde diese Rechnung nachdem ich mich dort gemeldet hatte und meine Kontoverbindung bekannt gegeben hatte und mein :D seine Rechnung eingereicht hatte, weil da die effektive Reparaturdauer vermerkt war.

 

Also mit 79,-€ würde ich mich nicht abspeisen lassen.

Schließlich kann unser CALLI eine ganze Menge mehr als nur im MV fahren.

Nichts gegen unsere MV Gemeinde.

Alles ohne Rechtsverdreher. Hat lange gedauert, aber ohne Probleme.

Viel Glück.

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Hallo,

 

da am Verschulden des Unfallverursachers kein Zweifel besteht, hast

Du einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verursacher des

Schadens ... Du bist mithin so zu stellen als wenn das schädigende

Ereignis überhaupt nicht eingetreten wäre ...

 

Mal so hypothetisch und in die Luft gesprochen ... vom Unfallort bist

Du auf eigener Achse zum Freundlichen gefahren ... natürlich einen

Umweg ... das hätte nicht sein müssen ... Du hast Zeit geopfert, für die

du dank des Unfalls einen Verdienstausfall hattest ... blöd, aber auch das

ist ein Schaden, so wie die sinnlosen Kilometer zum Händler ... das gilt

natürlich für jeden Termin beim Freundlichen, oder mit dem Gutachter.

Die Reperaturkosten sind klar, die Nutzungsausfallentschädigung er-

scheint klar (soweit es die Versicherung betrifft), soweit der tatsächliche

Schaden aber deutlich höher ist, weil Du z.B. mehrere Termine hast,

die Du jetzt mit einer Hotelübernachtung verbinden mußt, da Dein Cali

als Übernachtungsgelegenheit entfällt ... dann ist auch das ein Schaden,

natürlich auch der merkantile Minderwert Deines Fahrzeugs ... und noch

so einiges links und rechts des Weges ... natürlich hast Du eine Schadens-

minderungspflicht, also nix ist sich mit der Präsidenten Suite im Kempinski,

klar, aber Schaden bleibt Schaden und den hast Du als Anspruch gegen

den Verursacher ... was davon seine Versicherung zahlt ist sein Problem.

 

mußte mal gesagt werden

 

 

Gypsy

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Hallo

 

Für die oben von Gypsy aufgeführten Umstände, Auslagen und Rennereien nach einem unverschuldeten Unfall steht dem Geschädigten, gem. immer noch gültiger Rechtssprechung, eine sog. Unkostenpauschale in Höhe von sage und schreibe 25.- Euro zu.

Aber auch diese 25.- Euro finden häufig nicht von alleine auf das Konto des Geschädigten, also daran denken und einfordern.

Oder alles einem Anwalt übergeben, das widerspricht nicht der Schadensminderungspflicht. (Nein, ich bin kein RA)

 

Gruß T2-Fahrer

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Hallo,

 

die schönen Pauschalen kommen nur zur Geltung, wenn man

einen konkreten, höheren und unvermeidlichen Schaden nicht

Gerichtsfest nachweisen kann ...

 

 

Gypsy

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Hallo zusammen,

 

haben gerade das Schreiben unseres Anwalts bekommen. Hier wird ein Nutzungsaufall von 65,-€/Tag angesetzt 8o

 

Muss ich gleich mal heute nachmittag blöd fragen, kann ja wohl nicht sein, oder was meint ihr?

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Hallo,

 

der Betrag orientiert sich an den gängigen NA-Tabellen, wobei 65 EUR im Bereich eines Multivan Comfortline mit 85 Kw liegen. Selbst das Spitzenmodell PanAmerica mit 128 Kw bringt nur 79 EUR. Wobei die Tabelle, die ich gerade gegriffen habe, die von 2009 ist. Dürfte sich aber wenig bis nichts geändert haben. Für den Beach gibt es meines Wissens keinen Tabellenwert - ich finde nicht mal was für einen Comfortlinier. Aber da kann man sicher ein wenig argumentieren und die Versicherung legt was nach. Viel wird das aber nicht sein, so dass sich bei drei Tagen Ausfall der Aufwand kaum lohnen wird - es sei denn man hat viel Zeit.

 

In dem Zusammenhang: Marlowe schrieb:

 

"Der "großes Grinsen" hatte gleich einen Sachverständigen vor Ort. Abtretungserklärung für den Sachverständigen und den "großes Grinsen" unterschrieben - den Dicken gleich da gelassen. Beim sachverständigen sofort Nutzungsausfall angemeldet.

 

Reparaturdauer lt. Gutachten 3-4 tage.

 

Tatsächlich 6 Tage. Nutzungsausfall lt. HUK Coburg 119,- € pro Tag.

 

Alles ohne Rechtsverdreher."

 

Respekt kann ich da nur sagen. Kannst Du das Abrechnungsschreiben mal ins Netz stellen, damit man andere Versicherer überzeugen kann, dass sie zu wenig zahlen? Würde jedem von uns nützen - denn irgendwann erwischt es die meisten einmal.

 

Gruss

Ensheimer

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Hallo zusammen,

 

hier mal ein aktueller Zwischenstand:

 

Habe in der Zwischenzeit mit dem Rechtsanwalt und dem Gutachter telefoniert. Der RA zeigte sich überrascht, da er die Werte vom Gutachter bekommen hatte. Kurz darauf rief mich der gutachter an, und wollte Details wissen. Da habe ich mich auf die allgemeine Liste/Tabelle berufen und die Info über 119,- € der HUK. Er wollte mal mit seinen Kollegen der HUK telefonieren und sehen was man machen kann.

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Moin,

 

bitte das Ergebnis schnell hier einstellen, möglichst mit schriftlicher Bestätigung. ;)

 

Ich bin ja auch noch in der Entscheidungsfindung. Mein Rechtsanwalt muss aber noch warten, bis er die Rechnung in der Hand hat.

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Hallo Wolf,

 

klar halte ich Dich auf dem Laufenden, doch leider weiß ich im Moment noch nichts. Wird wahrscheinlich Anfang nächste Woche.

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Warum legt denn nicht derjenige, der das Gerücht gestreut hat, die Abrechnung vor? Oder waren die 119 Euro Wunschdenken?

ratloser Gruß

Ensheimer

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Hallo,

 

ich habe bei meinen beiden Unfällen im Jahr 2007 einen Nutzungsausfall von 65.- Euro pro Tag erhalten, der Wert wurde vom Sachverständigen analog T5 Multivan ermittelt.

 

Wenn hier irgendwo mal 119.- Euro ausbezahlt wurden, so kann das auch aus Unwissenheit oder Goodwill eines Sachbearbeiters geschehen sein. Evtl. wurde auch der Nutzungsausfall für ein "Wohnmobil mit 4 Schlafplätzen" o.ä. zugrundegelegt, das ist heute wohl nicht mehr genau nachvollziehbar.

 

Schwierig wird dei Durchsetzbarkeit der Forderung immer dann, wenn noch ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung steht, wie es bei echten Wohnmobilen ja meistens der Fall ist.

 

Interessant wäre auch der Fall des Anmietens eines Ersatz-Calis für einen mehrwöchigen Auslandsurlaub, wenn das Fahrzeug beispielsweise 4 Tage vor Fahrtantritt unverschuldet erheblich beschädigt wird. Hat hier jemand konkrete Beispiele?

 

T2-Fahrer

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Hallo,

wo gibt es denn einen goodwill bei einem Sachbearbeiter einer Kraftschadensabteilung? Die Ermittlung einer NA- Entschädigung dürfte zum Stoff der ersten Lehrwoche gehören, Unwissenheit scheint mir auch keine Erklärung zu sein. Ich sag's mal ganz offen: ich glaube nicht, dass die HUK oder sonstwer 119 EUR gezahlt hat und ich halte es für wenig hilfreich, solche Behauptungen ins Board zu stellen, weil andere Geschädigte dann auf falsche Fährten gesetzt werden und am Ende nur frustriert sind weil sie glauben, ungerecht behandelt worden zu sein.

Gruß

Ensheimer

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