tonitest Geschrieben 20. Oktober Teilen Geschrieben 20. Oktober You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ware gegen Geld. Würde immer nur direkt bei Abholung bezahlen (oder gegen Übergabe der Zulassungsbescheinigung Teil II [früher: Fahrzeugbrief], wobei der Besitz dieser auch noch kein Eigentumsnachweis des Fahrzeugs ist). Vorkasse nur gegen Sicherheiten, bspw Bankbürgschaft. Link zu diesem Kommentar
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