Frankie72 Geschrieben 12. Januar 2022 Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das Schild sollte man auf keinen Fall einfach so ignorieren. Auf privatem Grund sind sie durchaus legitim. Weitere berühmte Schilder, auf die das zutrifft, wären z.B. so Sachen wie "Einfahrt freihalten! Widerrechtlich geparkte Fahrzeug werden kostenpflichtig abgeschleppt!" oder das gleiche in Verbindung mit einem Privatparkplatz etc. Selbstverständlich wird das nicht direkt von den Behörden kontrolliert, sondern nur vom Eigentümer und dieser muss zunächst auch die Kosten zahlen z.B. für ein eventuelles Abschleppen von Fahrzeugen. Beispiel: Auf unserem - im Beitrag weiter oben genannten Stellplatz, auch dem auch unser Wohnwagen steht - stehen auch gelegentlich mal fremde Fahrzeuge daneben, wo ich nicht weiß, wo die hingehören. Ein Schild haben wir da nicht angebracht, weil wir das irgendwie zu albern finden. Gerade in der warmen Jahreszeit "erwischt" man aber schon mal Leute, die dann irgendwann zum Auto zurückkehren. Wenn man diese mal vernünftig anspricht und auf ein Privatgrundstück hinweist, kann es leider vorkommen, dass man direkt angemault wird: "Dann müssen Sie da einen Zaun (oder Pfosten) hinstellen!" (Dürfen wir aufgrund der geringen Straßenbreite an der Stelle nicht). Es ist aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eigentlich auch so ersichtlich, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt. Leider gibt es Leute, die das offensichtlich nicht interessiert. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hendrixx Geschrieben 12. Januar 2022 Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das mag alles richtig sein. Was mir dabei aufstößt ist, dass die Aufsteller der Schilder das "Gebrauchsmuster" der StVO kopieren, um dem Schild unzulässigerweise ein offizielles Aussehen zu geben. Sicherlich kann jeder auf seinem Grundstück hinstellen was er will, dann wäre jedoch ein Hinweis auf "Privatgrundstück" angebracht. Oder man lässt sich von den Behörden ein sogenanntes Betretungsverbot ausdrücklich genehmigen, dann ist das Schild 250 StVO, ggf. mit Zusatzzeichen zu verwenden. Bearbeitet 12. Januar 2022 von Hendrixx Zitieren Link zu diesem Kommentar
Raimaphi Geschrieben 12. Januar 2022 Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. 👍 Ich habe tatsächlich das Orakel von Kalifornien befragt und keine Hinweise auf eine Legitimation dieses Bildchens durch die StVO gefunden. Dabei währe eine einwandfreie Beschilderung so einfach: Zeichen 250 oder 267, jeweils mit dem Zusatzzeichen 1010-67. Aber wollen wir die Laien in den Amtsstuben mal nicht auf dumme Gedanken bringen. PS. Bin da selber Laie, aber ohne Amtsstube 😉 Sry, entschieden nein! Es ist ein Fantasieschild ohne Erklärung. Die Interpretation ist durch keine öffentliche Vorgabe bestimmt. Ich sehe ein Alkovenfahrzeug - habe ich nicht - geht mich also schon mal nix an. Wenn mich der Eigentümer eines privaten Grundstücks aber mehr oder weniger freundlich zum Verlassen auffordert, habe ich das zu tun, ob‘s mir passt oder nicht. Da kann ich mich noch nicht mal auf die Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit berufen. Die gilt ja nur für den öffentlichen Raum. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Calimaso Geschrieben 12. Januar 2022 Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 Krass wie sich dieser Thread quasi in ein voellig anderes Thema verschoben hat. Das mit dem Freistehen war hier schon in einem anderen Thread ein Renner 😉 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Raimaphi Geschrieben 12. Januar 2022 Teilen Geschrieben 12. Januar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Schlimmer noch: Es könnte tatsächlich so ein Schild in die StVO aufgenommen werden. Die würden sich dann verbreiten wie die Karnickel. 😧 OK , back to the roots. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Raimaphi Geschrieben 14. Januar 2022 Teilen Geschrieben 14. Januar 2022 ... und wie gefällt uns so eine Beschilderung? You do not have the required permissions to view the image content in this post. Das wäre doch mal Kontrastprogramm und ein gutes Vorbild für touristische Gegenden in Deutschland! 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
bennigecko Geschrieben 17. Januar 2022 Teilen Geschrieben 17. Januar 2022 In der Landeshauptstadt nebenan ist die Einschätzung des Stadtrates übrigens wie folgt: "Alle zugelassenen Fahrzeuge dürfen sowohl am fließenden als auch am ruhenden Verkehr – dem Parken – teilnehmen. Einschränkungen dafür bestehen lediglich entweder durch die konkrete Beschilderung vor Ort oder in den allgemeinen oder besonderen Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung-StVO. Nichtsdestotrotz wird die Situation vor Ort vom Mobilitätsreferat bzw. der Polizei weiter geprüft. Nur wenn durch die abgestellten Fahrzeuge eine Gefährdungslage vorliegt, können Maßnahmen ergriffen werden und es könnte z.B. angeordnet werden, dass nur noch PKW an gewissen Stellen parken dürfen." Reine Anwohnerbeschwerden reichen also nicht aus. Vllt hilft das, falls du dich in der Frage engagieren möchtest. 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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