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10 Jahre Gasprüfung und Wärmeübertrager LSH - Achtung!


globerocker

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Wozu? Datum steht doch auf dem Schlauch und Regler drauf und das sieht der Prüfer. 

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Er meint die Kammer…

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Schlauch und Regler sind klar.

Meine sind von 08/15 - müssen also getauscht werden, weshalb ich sie jetzt ausgebaut habe und neue Teile besorge.

Offen ist für mich, ob das Flaschenventil ebenfalls nach 10 Jahren erneuert werden muss. Es ist ebenfallst gestempelt.

 

Bzgl. der Brennkammer findet man widersprüchliche Informationen.

Mein Stand:

Die generelle Pflicht zum Tausch scheint entfallen (e-Prüfzeichen).

Es gelten die Herstellervorgaben.

 

In einem Eberspächer-Dokument fand ich die Hinweise:

- muss nach 10 Jahren getauscht werden

- dem Tauschteil liegt ein Aufkleber bei "Originalersatzteil..." auf dem der Termin zu dokumentieren ist

- darf nur vom autorisierten Service-Partner...

 

Fazit:

- HU sollte ich auch ohne Tausch der Kammer bekommen

- ich werde da nochmal weiter suchen was ich bzgl. Sinn oder Unsinn des Tausches finde

- Kommt mit dem Ersatzteil tatsächlich dieser Aufkleber ist die Dokumentation recht simpel.

 

Bearbeitet von Onk
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Ach, die Kammer der LSH..

Hatte ich aufgrund der vorherigen Beiträge nicht mehr auf dem Schirm, dass das ja auch Teil des Threads ist.

Ja, da bleibt ja nur ne Foto-Doku, wenn man den Tausch denn vornimmt. 

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Danke Dir

Flaschenventil hatte selbst ich nicht am Radar

Brennkammer ist für mich eindeutige Sachlage , wollte und will es nicht erneut diskutieren

 

lg

Benno

92€ sind kein Thema…

T6.0:

 

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Gemäß dem Eberspächer-Dokument geht es um den Wärmetauscher - nicht die Brennkammer.

Das sind andere Preise.

 

Ich tendiere dennoch dazu den Wärmetauscher zu tauschen, wie vom Hersteller vorgesehen.

Meine LHZ hat auch wirklich einiges an Stunden abgedient.

Aber wenn ich die HU auch so bekomme, dann habe ich da zeitlich etwas mehr Luft und kann mich darum kümmern, wenn es mir zeitlich besser passt.

 

Letztlich hat man die Herstellervorschriften nicht erfüllt  wenn man die Maßnahme selbst durchführt - selbst mit einem Originalbauteil.

Eberspächer sieht in der technischen Dokumentation für diesen Fall ein Erlöschen der Typgenehmigung bei Reparatur durch nicht autorisierte Dritte.

Bearbeitet von Onk
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Der Vollständigkeit halber - und weil ich meinen Beitrag von gestern nicht mehr ändern kann:

Wir sind uns einig, dass das kritische Bauteil die Brennkammer ist.

Da gibt es diverse Angebote von Drittanbietern, wie das von Benno gezeigte.

In der Dokumentation seitens Eberspächer ist der Tausch des Wärmetauschers vorgesehen.

Da habe ich bisher nur das Original von Eberspächer als Ersatzteil inkl. Brennkammer gefunden - eher oberhalb von 500,-.

 

Technisch wäre in meinen Augen eine Bewertung anhand der Betriebsstunden sinnvoller, aber dazu habe ich keine Angaben gefunden.

 

Fazit für mich: 

HU sollte ich bekommen. Danach schaue ich mir die Arbeitsschritte zum Tausch der Brennkammer an.

Dann muss ich entscheiden ob ich gegen vergleichsweise viel Geld den Tausch gemäß Hersteller in der zugelassenen Werkstatt machen und dokumentieren lasse oder die Brennkammer in Eigenregie tausche. Dokumentation wäre dann Rechnung für's Bauteil und Bild-Doku des Einbaus - für Offizielles allerdings eher wertlos.

 

Zum Flaschenventil finde ich weiter nichts, auch nicht auf den Seiten von GOK. Auch dort wird nur von Schläuchen und Druckminderer gesprochen (

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). Da das Flaschenventil auch ein Sicherheitsventil ist, dass bei zu hohem Druck abbläst, werde ich es ebenfalls tauschen, Kosten um 20,-. 

Aus Interesse wüsste ich dennoch gerne ob es verpflichtend ist oder nicht.

 

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