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KFZ-Versicherung / Reimport / Neuwert / Wiederbeschaffungswert


Gast Büssle

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Hallo, liebe Gemeinde,

im Februar soll unser Cali in Haus kommen. Also verbringe ich die Zeit mit sinnvollen Dingen und kümmere mich um die zukünftige Versicherung.

Und hier stolpere ich über die ersten Fragen. Was gebe ich als Neuwert an? :confused:

 

Die Versicherung will den Listenneuwert ohne Rabatte. Also eigentlich den Preis aus dem VW-Konfigurator (ca. 62.000 €).

Auf Nachfrage bei der RMV sagte mir ein Mitarbeiter, ich müsste den Preis angeben, den ich dem Reimporteur bezahlt habe, also ca. 47.000 €. Der Listenpreis richte sich nach dem Land, wo der Wagen herkomme.

Es leuchtet mir schon ein, dass ich mich im Falle eines Totalschadens nicht bereichern darf (47 TE bezahlen bei Verlust aber 62 TE einstreichen).

 

Wie sich das ganze verhält, wenn der Wagen etwas älter ist, und die Neupreisentschädigung nicht mehr greift, konnte mir keiner beantworten. Aus meiner Sicht kann es ja nicht sein, dass man auf Grundlage des Reimportneupreis einen Gebrauchtwagenpreis errechnet und mir diesen dann erstattet. Dafür bekomme ich auf dem deutschen Gebrauchtwagenmarkt ja keinen gleichwertigen Ersatz. So sind viele gebrachte teurer als ein NEUER Reimport.

 

Eine andere Mitarbeiterin von RVM sagte, ich solle den Preis aus dem VW-Konfigurator angeben (also 63.000 €), der Reimport sei für mich schließlich so etwas wie ein Rabatt...

Die Schandensabetilung, mit der ich dann verbunden wurde, konnte mir gar nicht weiterhelfen und man verband mit der Vertragsabteilung. Dort ließ man mich vorsichtshalber gar nicht erst ausreden, "ich weiß schon, was sie fragen wollen".:crying: Stattdessen sollte ich lieber morgen noch mal anrufen, dann sei die KFZ-Abteilung wieder im Haus?!?

 

Vielleicht sollte ich doch lieber eine Versicherung mit Ansprechpartnern vor Ort wählen!

 

Dennoch beibt das Grundproblem, mit dem anzusetzenden Neuwert bei einem Reimport.

 

Weiß jemand Rat?

 

Gruß aus Köln

Büssle

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Moin,

 

da war doch was, so von wegen Stärkung des Einzelhandels vor Ort, damit wir alle auch in Zukunft noch munter bummeln und shoppen gehen können.

So in dieser Richtung:

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Deshalb, und weil Du Dir Deine Frage schon selbst und völlig richtig beantwortet hast, folge doch einfach Deinem Ratschlag.

 

Tschüß

Elmar

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Hallo Büssle.

 

Wenn du Neuwertersatz bei Totalverlust im Vertrag hast, dann muß dir der Versicherer das identische Fahrzeug (hier Reimport) zu dem am Schadenstag gültigen (rabbatierten) Neupreis ersetzen, also NICHT den deutschen Listenpreis.

 

Vo da her wäre dein Kaufpreis anzugeben, denn du willst ja bei WoMo-Kaskoversicherung nicht für den höheren deutschen Kaufpreis die Prämie bezahlen.

 

Sollte zwischenzeitlich ein Modellwechsel (T5.3 !) stattgefunden haben oder die Ausstattungspakete anders konfiguriert sein, dann muß ein vergleichbares aktuelles Modell herangezogen werden.

Das ist Kaskorecht, ein privatwirtschaftlicher Vertrag zwischen Partei A und Partei B !

 

 

Bei Haftpflicht muß der Gegner gemäß BGH den Vermögenszustand wie vor Eintritt des Schadens herstellen.

 

Also erst mal Reparaturkostenersatz. Bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert zum Zeitpunkt des Schadens plus Nutzungsausfall plus Wertminderung plus Unkostenpauschale plus Gutachter plus Rechtsanwalt .

 

Je nachdem wie alt das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt ist spielt es dann häufig KEINE Rolle mehr ob es ein Reimport oder ein D-Fahrzeug war. Die Zeiten als Reimporte eine Metzgerausstattung ohne Airbags und Kopfstützen hatten sind ja vorbei. Ein Cali ist im Ausland fast immer besser ausgestattet als ein D-Modell (Radio, Markise, Ersatzrad etc.)

 

Ich hoffe, etwas Klarheit in die Sache gebracht zu haben, beantworte aber auch gerne weitere Fragen.

 

T2-Fahrer

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Ich stand in CH vor der gleichen Frage nach unserem Reimport, hier wäre das gleiche Fahrzeug nach Abzug aller Reimportkosten 19.000 Franken teurer!

Aber bei einem Totalschaden würde ich whs. wieder einen Reimport in gleicher Art und Weise durchführen, da ein Teil meiner Zusammenstellung im Schweizer Konfigurator so gar nicht möglich war. Somit muss mir die Versicherung nur den tatsächlich im Endeffekt bezahlten Preis ersetzen, von daher habe ich den tatsächlich bezahlten Preis auch als Kaufpreis versichert.

Anders wäre es nach Rücksprache mit meinem Verischerungsvertreter vor Ort auch nicht möglich gewesen.

Laut seinen Vorgaben muss er nach Euro-Tax-Preisen gehen, dabei wird scheinbar für die Sonderausstattung nur max. 10% aufgeschlagen auf den Grundpreis. Der effektive Reimport-Endpreis entspricht dem Eurotax-Preis für mein Modell + diese 10 Prozent, die er dann auf den Grundpreis aufgeschlagen hat. Für diesen Preis bekomme ich dann aber nur mein Wunschauto via Reimport oder deutlich abgespeckter in CH.

 

En Gruess

 

Claus

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Update: Mittlerweile mit vier RMV Mitarbeitern gesprochen und diverse Aussagen erhalten.

Zwei haben mir das Gefühl gegeben,mit meiner Anfrage die Versicherung bescheissen zu wollen.

 

Unterm Strich sagte man mir, wenn der Neuwagen weg ist, bekomme ich den Reimportpreis. OK!

Wird er als Gebrauchtwagen gestohlen, bekomme ich zum Wiederbeschaffungswert einen Abschlag, da ein reimportiertes Fahrzeug weniger Wert sei!?!

 

Mein Einwand, der Wiederbeschsffungswert kann doch nur der Preis sein, für den ich ein vergleichbares Auto auf dem deutschen Gebrauchtmarkt bekomme, ließ man nicht gelten.

 

Insgesamt waren es sehr unfreundliche Gespräche. RMV wird wohl eher nicht meine Versicherung...

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Nabend,

 

sei mir nicht böse, aber ich gebe das mal mit meinen Worten wieder:

 

Du möchtest bzw. kaufst einen wesentlich günstigeren Reimport und verlangst eine Kasko-Entschädigung auf Grundlage des Preises für ein "deutsches Modell"...

 

Das kann es doch nicht sein! Ich kann die Reaktion der RMV-Mitarbeiter nachvollziehen;)

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Nein, das tue ich nicht, ich "verlange" lediglich eine Kasko-Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert!

Solange ich den Neuwert ersetzt bekomme, habe ich auch kein Problem damit, dann kann ich mir ja auch wieder einen Reimport kaufen.

 

Wenn das Auto aber schon ein wenig älter ist und ich nur noch den Zeitwert ersetzt bekomme, verstehe ich unter Wiederbeschaffungswert den Preis, den ich für ein vergleichbar ausgestattetes Auto mit ähnlicher Laufleistung auf dem Gebrauchtwagenmarkt zahlen muß. Wenn mir die Versicherung aber irgendeinen ominösen Betrag abzieht, weil der Wagen Jahre vorher einmal einen Reimport war, kann ich mir eben kein vergleichbares Auto mehr kaufen, sondern nur noch ein älteres oder eines mit schlechterer Ausstattung. Das hat dann mit Wiederbeschaffungswert nichts mehr zu tun.

 

Die Begründung, das das Auto weniger Wert sei, da es einmal ein Reimport war, will mir nicht so recht einleuchten.

 

Versteh mich nicht falsch, ich möchte mich nicht bereichern, sondern nur im Schadensfall die Versicherung dafür in Anspruch nehmen, wofür ich mich hab versichern lassen: Ein gleichwertiges Auto wiederzubeschaffen.

Das Auto wird über einen deutschen Händler gekauft, in Deutschland zugelassen und auch in Deutschland gefahren. Dann muss sich nach meinem Verständtnis auch der Weiderbeschaffungspreis nach dem deutschan Gebrauchtwagenmarkt richten.

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