Löffel Geschrieben 3. Juli 2012 Teilen Geschrieben 3. Juli 2012 Ich hab da mal ne doofe Frage. Hab gestern durch Zufall festgestellt, das sich das Fenster auf der Beifahrerseite nicht mehr über den Schalter an der Beifahrertür öffnen oder schließen läßt. Neulich ging das noch. Kann es sein, das ich da irgendwie ne "Kindersichersicherung" eingeschaltet habe? Und wen ja, wie geht die wieder aus??? Zitieren Link zu diesem Kommentar
FISK Geschrieben 3. Juli 2012 Teilen Geschrieben 3. Juli 2012 Hej Jochen, geht es denn noch über den Schalter auf der Fahrerseite? Die Sicherungen hast du bestimmt schon kontrolliert . Gr. FISK Zitieren Link zu diesem Kommentar
Löffel Geschrieben 4. Juli 2012 Autor Teilen Geschrieben 4. Juli 2012 Moin, Ja, Fahrerseite ist kein Problem. Da ich selten zu zweit unterwegs bin, hab ich das ja auch erst durch Zufall gemerkt. Und da ich neulich mit mit einer Bekannten rumgekaspert habe. (Sie (Beifahrerseite) Fenster auf, ich (Fahrerseite) Fenster zu, und das immer wieder) Weiß ich auch, das der Schalter mal ing, bzw, vermute ich ja auch, das ich einfach nur versehentlich die "Kindersicherung" eingeschaltet habe. Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 7. November 2012 Online Teilen Geschrieben 7. November 2012 Hallo Löffel, wie hast du dein Problem denn gelöst ?? Bei mir seit gestern das gleiche Spiel: von beiden Schaltern aus läßt sich das Beifahrerfenster nicht betätigen. Muß mal die Sicherungen checken als erstes, sowas gibts nämlich NICHT auf Gewährleistung. T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 8. November 2012 Teilen Geschrieben 8. November 2012 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Grundsätzlich besteht beim Kauf von Neuware eine zweijährige uneingeschränkte Gewährleistungszeit für alle Mängel, die der Sache bei Übergabe angehaftet haben. Glühbirnen und Sicherungen sind da nicht ausgeschlossen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Verkäufer Dir beweisen, dass die Sicherung nicht aufgrund eines Fabrikations- oder Materialfehlers kaputt gegangen ist. Du kannst Du auf eine Nachlieferung bestehen bzw. bei einer Verweigerung der Nachlieferung durch den Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten und Dein Geld und daneben wenn entstanden Schadensersatz verlangen. Ist die Sicherung dagegen wegen falscher Benutzung etwa zu hoher von Dir ausgeübten Stromzufuhr oder Kurzschluss nachweislich durch Dich zerstört worden, musst Du den Schaden zahlen. Das Problem ist wie fast immer die Beweislast. Eine Sicherung kann durchgebrannt sein, weil sie falsch konstruiert war, oder aber weil sie falsch verwendet wurde. Wer etwas haben will, muß die Voraussetzungen dafür beweisen. Aber noch sind doch bei Dir die 6 Monate nicht um... Oder? Zur Sache: Die betreffende Sicherung würde sich meinen Informationen nach unter der Schalttafel (Mitte, unterhalb der Sicherungen) befinden. Sie ist aber erst nach erheblichem Aufwand durch entfernen etlicher Verkleidungen erreichbar. Die Sicherung ist mit 30A beziffert. Im Stromlaufplan mit SF 55 bezeichnet. SF ist unglicklich, denn die SF Sicherungen sind normal gut unter dem Fahrersitz erreichbar. Diese Sicherung leider nicht! Die Sicherung ist IMHO für das ganze Türsteuergerät zuständig. Für die Zentralverriegelung aber nicht! Ist das Türsteuergerät erreichbar über VCDS? Über STG09 kommt man im Untermenu auf die einzelnen Steuergeräte. Was sagt der Fehlerspeicher? Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 8. November 2012 Online Teilen Geschrieben 8. November 2012 Hallo Tom, dir erst mal Danke für die Infos. Ich ersticke derzeit in Arbeit und obwohl ich jede Woche zweimal beruflich beim Freundlichen bin haben wir noch keine Zeit gefunden den Fehlerspeicher auszulesen, da ich ständig "auf der Flucht" war. Ich hoffe, morgen mal Zeit dafür zu finden und dann der Sache auf den Grund gehen zu können. Die Mär mit den Sicherungen ohne Gewährleistung hat mir übrigens ein anderer Freundlicher aufgetischt. Mit etwas Nachdenken hätte ich sie auch sofort widerlegen können.... Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
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