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T5.2 Cali Comfortline ... Parken wird TEUER


CaliGypsy

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Ich finde kein Schild, welches aussagt, dass das Parken von Wohnmobilen verboten ist.

Ich finde aber ein Schild, welches aussagt, dass hier nur PKW´s parken dürfen.

Gilt dann dort auch, dass ein PKW nur PKW ist, wenn er unter 2,8t wiegt? Bei dem oben genannten Schild ist das in der STVO geregt. Bei dem blauen P mit PKW darunter nicht genau. Irgendwie Gummiparagraph...

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Es ist nur die Rede von "Fahrzeugen".

Ein PKW über 2,8t verliert seinen Status nicht, er darf nur nicht mehr auf dem Gehsteig parken.

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Im California Comfortline steht in der Zulassungsbescheinigung

 

 

Unter Ziffer 5

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Unter Ziffer V.9

Unter Ziffer 14

 

In der STVO finde ich aber immer nur ein "Sonder KfZ-Wohnmobil"

Ist der Cali mit dem Eintrag unter Ziffer 5 ein "Sonder KfZ-Wohnmobil"

Oder ist er durch den Eintrag "FZ.Z.PERS.BEF" gar doch ein PKW

 

Oder macht die Einstufung des Finanzamtes doch einen Unterschied?

 

Ich weiss, dass die Sache Versicherungstechnisch leider klipp und klar ist. Aber wie sieht es nach dem Recht der STVO aus?

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Hallo,

 

der T5.2 Cali Comfortline ist nach Auskunft der hiesigen Ver-

kehrspolizei (also nicht höchstrichterlich) als Sonder-Kfz-Wohn-

mobil und auch als Wohnmobil im Sinne von Zusatzschildern zu

§12 StVO (Parken) zu behandeln.

 

Die ergibt sich NICHT aus dem Typschlüssel, sondern aufgrund

des Eintrags FZ. Z. PERS.BEF.B. 8 SPL. WOHNMOBIL und dem

Schlüssel SA (statt AC).

 

Ob diese Auskunft einer richterlichen Überprüfung standhält

kann ich nicht abschließend beurteilen ... in jedem Fall wurde

die StVO NICHT vollständig an die geänderten Zulassungs-

bestimmungen und -Verfahren angepaßt.

 

 

Gypsy

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Moin,

also als ich meinen KFZ-Brif umändern wollte von PKW auf Wohnmobil musst ich zum TÜV und mir die MErkmale eines Wohnmobils bestätigen lassen.

Stehhöhe, Kochfeld und Waschbecken, von daher sollte man meinen, dass man beim Beach so seine Probleme beim Ummelden bekommen könnte.

BWG

Zorro

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  • 2 Wochen später...

Hallo,

 

natürlich ist das Wechselkennzeichen noch in Vorberreitung

und auch noch kein Gesetz, aber das Wechselkennzeichen

soll kommen, vorausgesetzt man hat mehrere Fahrzeuge,

EINER Fahrzeugklasse, von denen man jeweils nur eines

fährt und die nicht Genutzen unterdessen auf Privatgelände,

stehen ... fein .... endlich.

 

genau das wär's ... nur leider habe ich dann 2 Fahrzeuge

der Fahrzeugklasse PKW und hätte dann noch ein Fahrzeug

der Fahrzeugklasse Wohnmobil ... den Cali Comfortline eben ...

also kann ich den Comfortliner wieder nicht "unterbringen",

denn der wäre dann die ZWEITE (Fahrzeug)Klasse.

 

Mist aber auch.

 

und alles nur weil der Comfortliner als 4-Motion auf abseh-

bare Zeit eben ein Wohnmobil bleibt ... also nix mit Wech-

selkennzeichen.

 

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Gypsy

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