Moka90 Geschrieben 6. Mai 2025 Teilen Geschrieben 6. Mai 2025 Kurze Info: wie bereits erwähnt habe ich am 30.04.25 das Fahrzeug beim Händler abgeholt. (EZ 04/25) 20km Mir ist bereits bei der Abholung aufgefallen, dass die Lampen (Heckklappe innen sowie Aufstelldach nicht funktionieren). Am 01.05, einen Tag und 700km später wurde mir bewusst, dass die CU nur funktioniert wenn der Motor läuft. Ich habe mich bereits per Mail an VW gewandt mit der Bitte um Stellungnahme innerhalb 5 Werktagen (noch keine Antwort erhalten). Der auszuliefernde Händler sagt in die Werkstatt, diese soll Batterieladeprotokolle anfordern. Nächster VWNP liegt ca. 25min (ein Weg) entfernt. Leihwagen, Batterie… ich weiß nicht wer das zahlen soll. Ich mit Sicherheit nicht. 1. hätte VW die Batterie warten und laden „müssen“. 2. hätte der auszuliefernde Händler die Batterien ebenso nochmal checken „müssen“ (meiner Meinung). Ich werde morgen Kontakt mit dem nächsten VWNP aufnehmen.. oder ich warte die Antwort von VW ab. VG Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 6. Mai 2025 Teilen Geschrieben 6. Mai 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Welche Ansprüche willst Du denn nun geltend machen? Gewährleistung/ Sachmängelhaftung gegen den Verkäufer? Garantie gegen VWN? 1 1 Link zu diesem Kommentar
derDicke Geschrieben 7. Mai 2025 Teilen Geschrieben 7. Mai 2025 Guten Morgen, Du hast zwei Möglichkeiten wie @tonitest schon geschrieben hat. Als erstes solltest/musst du den Sachmangel geltend machen, da der Verkäufer verpflichtet ist, eine mangelfreie Ware zu übergeben. Dieser Anspruch ist gesetzlich geregelt. Heißt er bekommt 3x die Gelegenheit den Mangel zu beheben, sollte er das nicht hinbekommen kannst Du vom Kauf zurück treten oder z.B. auf Preisminderung klagen. (Sollte sich dein Verkäufer hier querstellen, empfehle ich dir den Rechtsschutz/Anwalt mit einzubeziehen) Sollte die Verkäufer Gewährleistung scheitern ( z.b. er bekommt den Mangel nicht behoben oder hat keinen Bock mehr, ja auch das darf er unter bestimmten Umständen verweigern), dann kannst du Herstellergarantie gegenüber VWN geltend machen. Auf alle Fälle ist dein Verkäufer der erste Ansprechpartner. Bezüglich Aussagen und Gedanken wie, ich fahre keinen Meter in die Werkstatt, zahle nix, etc. - du hast eine Mitwirkungspflicht, damit der Verkäufer seine Nacherfüllung zur Beseitigung des Mangels erfüllen kann. (Extreme Aufwendungen, könntest Du dann auch via Anwalt regeln lassen.) Aber prinzipiell sind die Leute auch keine unmenschen, bevor ich einen Rechtsschutz hinzuziehe, wie heißt es so schön - "Mim reden wird de Sach ausgmacht" Gruß derDicke (Der das alles schon durch hat) 3 1 Link zu diesem Kommentar
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