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Was ist erforderlich um VW „Nutzfahrzeugpartner“ zu sein?


golf62

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Guten Abend zusammen,

 

welche Vorraussetzungen muss eine VW-Werkstatt eigentlich erfüllen um Nutzfahrzeugpartner sein zu können?

Darf eine normale“ VW-Werkstatt z.B. keinen Ölwechsel am T6 durchführen?
 

Vielen Dank für eure Antworten!

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Zunächst einmal ist VWN eine eigenständige Marke im Konzern, wie Seat, Skoda, Audi, Ducati etc.

 

D.h. eine Werkstatt muss die Anforderungen der jeweiligen Marke erfüllen und kann sich dann um einen Vertrag bemühen.

 

Das sind sowohl bauliche Anforderungen, Parkplätze, Hebebühnen, Werkstattflächen etc. als auch das Vorhalten aller Sonderwerkzeuge und die entsprechende Schulung der Mitarbeiter auf die jeweiligen Fahrzeugtypen. So ganz nebenbei wird für gewerbliche Kunden auch ein entsprechender Pool an Ersatzfahrzeugen vorgeschrieben, denn ein Heizungsmonteur kann nun mal nicht mit einem Polo zum Kunden fahren.

 

Ein VW-Partner kann im übrigen keine Gewährleistungsarbeiten an VWN-Fahrzeugen abrechnen und er hat auch keinen Zugang zu den TPIs und Reparaturanleitungen für die "Fremdmarke".

 

Dies nur laienhaft und ganz kurz als Erklärung.

 

Klar kann ein VW-Servicepartner einen Ölwechsel am T6 machen, wenn er eine geeignete Hebebühne hat (auch eine freie Werkstatt kann das).

 

Im Falle einer Kulanzanfrage sind jedoch die VWN-Stempel meist von Vorteil.

 

 

Gruß T2-Fahrer

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Eine solche hatte mich während der Garantiezeit an VWN verwiesen........

Garantie nur, wenn alles bei VWN gemacht.

 

Nach Ablauf Garantie:

Kulanz - kann man glaube ich nur bis 6 Jahre erwarten / erhoffen.

 

Wenn alle Inspektionen bei VWN gemacht.

Ein Ölwechsel mit dem richtigen Öl von anderer Werkstatt...? Manche meinen ja, manche meinen nein.....🙃

Bearbeitet von FreeDriver
  • Danke 1
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