Bluestar90 Geschrieben 3. April 2024 Teilen Geschrieben 3. April 2024 Hallo Zusammen, mich beschäftigt die Frage, wie es ablaufen würde, wenn ich den GC für einen Urlaub (bzw. für einen gewissen Zeitraum) Auflasten würde. klar zum auflasten ein Gutachten (ohnen technische Veränderungen) erwerben und zum Straßenverkehrsamt und eintragen lassen. Aber was ist denn, wenn ich das wieder rückgängig machen möchte. Macht das der TüV, oder wieder ein Gutachten oder nur Straßenverkehrsamt? Gruß Matthias Link zu diesem Kommentar
Oelfuss Geschrieben 4. April 2024 Teilen Geschrieben 4. April 2024 Moin, Ich denke ,erst ne neue EVB für die Versicherung(denn es ist ja ein anderes Fahrzeug ),Neue Einzugermächtigung für die Kfz-Steuer, Beim Prüfer eintragen lassen.Termin bei der Zulassungsstelle holen/die Zeit ? Preislich dürfte das so bei 250-400€ liegen. Aber Geld ist ja zum ausgeben da. Gruß Christian Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 4. April 2024 Teilen Geschrieben 4. April 2024 Neue EVB ist ja Quatsch. Berechnungsgrundlage ist der Fahrzeugwert. Steuer wird halt die Differenz eingezogen, geht auch über die bisherige Ermächtigung Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 4. April 2024 Teilen Geschrieben 4. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Neues Gutachten von TÜV, DEKRA o.ä., Zulassungsbescheinigung wieder auf der Zulassungsstelle ändern lassen. Kosten vermutlich zw 100 und 200 € Aber was soll der Sinn sein? Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich vermute mal: im Alltag schnell fahren, im Urlaub viel Gepäck mitnehmen. Wobei man ja auch mit über 3,5t zGG schnell fahren kann: Ist halt nicht ganz legal… Link zu diesem Kommentar
Bluestar90 Geschrieben 5. April 2024 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2024 Hi, zum einen wird über You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi Zusammen, danke für die Beiträge. Hintergrund: Mein Sohn hat mit dem aktuellen Führerschein die 3.5to grenze (aktuelle Rechtsprechung), und es gibt unterschiedliche handhabung in den Zielländern beim Überladen. Ergo, eventuell bei kritischen Zielländer Auflasten? Grundsätzlich eigentlich die Frage, was ist denn beim Ablasten (also Zurück) wieder anzustellen ist. Gruß Matthias Link zu diesem Kommentar
Fvkrogh Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 Hallo Mathias, wenn Du noch wartest bis Deutschland die EU Vorschriften umgesetzt hat, kann dein Sohn Wohnmobile bis 4,25 to fahren. 👋 Ferdinand Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das sind noch keine Vorschriften sondern ist erst in der Diskussion auf EU-Ebene. Bis dort die Richtlinie beschlossen ist, wird es noch dauern. Danach hat der nationale Gesetzgeber idR 2 Jahre Zeit, dies in nationales Recht umzusetzen. Ich persönlich gehe mal davon aus, dass es noch mind. 3 bis 4 Jahre dauert, bis das in D gilt. Link zu diesem Kommentar
velomox Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dazu kommt dass in der Vorlage die höhere zGM ausschließlich für BEV und Hybridfahrzeuge geplant ist. Für reine Diesel- oder Benziner bleibt es nach heutigem Stand bei den 3,5t zGM. Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 Lasst uns die Diskussion zu den Führerscheinänderungen hier fortführen: Da sind auch schon die EU-Vorschläge etc verlinkt. 1 Link zu diesem Kommentar
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