Bluestar90 Geschrieben 3. April 2024 Teilen Geschrieben 3. April 2024 Hallo Zusammen, mich beschĂ€ftigt die Frage, wie es ablaufen wĂŒrde, wenn ich den GC fĂŒr einen Urlaub (bzw. fĂŒr einen gewissen Zeitraum) Auflasten wĂŒrde. klar zum auflasten ein Gutachten (ohnen technische VerĂ€nderungen) erwerben und zum StraĂenverkehrsamt und eintragen lassen. Aber was ist denn, wenn ich das wieder rĂŒckgĂ€ngig machen möchte.  Macht das der TĂŒV, oder wieder ein Gutachten oder nur StraĂenverkehrsamt?  GruĂ Matthias Link zu diesem Kommentar
Oelfuss Geschrieben 4. April 2024 Teilen Geschrieben 4. April 2024 Moin, Ich denke ,erst ne neue EVB fĂŒr die Versicherung(denn es ist ja ein anderes Fahrzeug ),Neue EinzugermĂ€chtigung fĂŒr die Kfz-Steuer, Beim PrĂŒfer eintragen lassen.Termin bei der Zulassungsstelle holen/die Zeit ? Preislich dĂŒrfte das so bei 250-400⏠liegen. Aber Geld ist ja zum ausgeben da. GruĂ Christian Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 4. April 2024 Teilen Geschrieben 4. April 2024 Neue EVB ist ja Quatsch. Berechnungsgrundlage ist der Fahrzeugwert. Steuer wird halt die Differenz eingezogen, geht auch ĂŒber die bisherige ErmĂ€chtigung Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 4. April 2024 Teilen Geschrieben 4. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Neues Gutachten von TĂV, DEKRA o.Ă€., Zulassungsbescheinigung wieder auf der Zulassungsstelle Ă€ndern lassen. Kosten vermutlich zw 100 und 200 ⏠ Aber was soll der Sinn sein? Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich vermute mal: im Alltag schnell fahren, im Urlaub viel GepĂ€ck mitnehmen. Wobei man ja auch mit ĂŒber 3,5t zGG schnell fahren kann: Ist halt nicht ganz legal⊠Link zu diesem Kommentar
Bluestar90 Geschrieben 5. April 2024 Autor Teilen Geschrieben 5. April 2024 Hi, zum einen wird ĂŒber You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hi Zusammen, danke fĂŒr die BeitrĂ€ge. Hintergrund: Mein Sohn hat mit dem aktuellen FĂŒhrerschein die 3.5to grenze (aktuelle Rechtsprechung), und es gibt unterschiedliche handhabung in den ZiellĂ€ndern beim Ăberladen. Ergo, eventuell bei kritischen ZiellĂ€nder Auflasten?  GrundsĂ€tzlich eigentlich die Frage, was ist denn beim Ablasten (also ZurĂŒck) wieder anzustellen ist.  GruĂ Matthias Link zu diesem Kommentar
Fvkrogh Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 Hallo Mathias, wenn Du noch wartest bis Deutschland die EU Vorschriften umgesetzt hat, kann dein Sohn Wohnmobile bis 4,25 to fahren.  đ Ferdinand Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das sind noch keine Vorschriften sondern ist erst in der Diskussion auf EU-Ebene. Bis dort die Richtlinie beschlossen ist, wird es noch dauern. Danach hat der nationale Gesetzgeber idR 2 Jahre Zeit, dies in nationales Recht umzusetzen. Ich persönlich gehe mal davon aus, dass es noch mind. 3 bis 4 Jahre dauert, bis das in D gilt. Link zu diesem Kommentar
velomox Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Dazu kommt dass in der Vorlage die höhere zGM ausschlieĂlich fĂŒr BEV und Hybridfahrzeuge geplant ist. FĂŒr reine Diesel- oder Benziner bleibt es nach heutigem Stand bei den 3,5t zGM. Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 5. April 2024 Teilen Geschrieben 5. April 2024 Lasst uns die Diskussion zu den FĂŒhrerscheinĂ€nderungen hier fortfĂŒhren:  Da sind auch schon die EU-VorschlĂ€ge etc verlinkt. 1 Link zu diesem Kommentar
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