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Höhe einer Wertminderung bei Auslieferung


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Hallo liebe Califreunde.

 

Gehen wir mal hypotetisch davon aus, dass am Auslieferungstag dein freundlicher Händler GAAANZ ausversehen dein niegelnagelneuen Buli an einem blöden Verkaufschild aus Glas, die hinteren Kotflügel schrammt und Lackplatzer von 2 bis 3 cm hinterlässt. Anschließend man noch feststellt, dass an der Motorhaube ein Farbikationsfehler besteht. Dein Händler mit dir einen Termin zur Neulackierung (wie oben gesagt NIEGELNAGELNEUER Buli) vereinbart. In welcher Höhe könnte man nun zusätzlich eine Wertminderung durch den entstandenen Schaden verlangen?

 

Ein möglich Ansatz den ich bisher habe ist: 10-20 % vom Reparaturwert. (Bsp. 580 Euro Reparatur = ca 120 Euro Wertminderung).

 

Kennt ihr anderen Lösungsansätze?

 

Liebe Grüße DOUBLEB

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Entschuldigung. Ich verstehe leider nicht was du mit MBM meinst und warum das immer gleich aussieht?

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Ist ein Insiderscherz, nicht weiter beachten.

  • Haha 1
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Hallo,

 

Das ist für das Anliegen des Themenstarters jetzt sicher ungemein hilfreich....👎

 

Gruss,

 

Stephan

  • Mag ich 3
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Meine Meinung: Die sollen das fachmännisch reparieren lassen und für den ersten Service einen Gutschein von 150€.... 

 

Gute Werkstatt würde das auch von sich aus so machen...

 

Unser Dicker hat auch schon eine komplett neu lackierte Frontklappe bekommen, nachdem er sich einen heftigen Steinschlag eingefangen hatte (Lack gerissen + Delle)....

Ein guter Lackierer macht das auch in einer Qualität wie ab Werk oder besser... Ob das später beim Verkauf mal eine Rolle spielt kann ich mir nicht vorstellen... 

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Prima. Danke für deine hilfreiche Meinung. Tatsächlich sieht die neue Lackierung auf keinen Fall schlechter aus. Einen Servicegutschein fällt eher aus, da ich das VW Wartungspaket für monatlich 33 Euro abgeschlossen habe. Trotzdem der Wert von 150 Euro entspäche ja etwa den Vorstellungen meines Autohauses.

 

Gruß DOUBLEB

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Hatte mal einen ähnlichen Vorfall bei unserem anderen Fahrzeug.. Kleiner Kratzer während dem Service... wurde mir lobenswerter Weise selbst vom Meister angezeigt und nach Rücksprache behoben... hab damals Gutschein für Zubehörteile (Reifen, VW-Artikel,...) oder Service bekommen...

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Wenn der Schaden unter der Bagatell-Grenze (ca. 750 bis 1000€ brutto Reparaturkosten) liegt, dann besteht eigentlich keine Wertminderung und somit auch kein Anspruch auf eine Entschädigung.

Bei einem Verkauf musst du diesen Bagatellschaden ja auch nicht von dir aus angeben und dein Bus ist weiterhin "unfallfrei".

Wenn du also einen Gutschein oder eine kleine Entschädigung raushandeln kannst, ist das gut.

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Prima. Dein Hinweis mit der Bagatell-Grenze hilft mir sehr. Danke

  • Mag ich 1
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    deepdive2000 Thomas303
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