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Ablastung Änderung Speedlimiter (betrifft nur EU-Importe)


bastian1441

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Hallo,

 

ich hoffe das ist das richtige Forum. Einige haben ja hier ihren GC abgelastet von 3,88t auf 3,5 Tonnen. Wir spielen mit dem Gedanken nachdem die Führerscheinnovelle der EU ja eher zur Elektrifizierungsphrase wird,

Wie wurde das bei euch gelöst den Geschwindigkeitsbegrenzer zu entfernen? Der ist bei den 3,88tonnern ja fix auf dem Motorsteuergerät hinterlegt.

Danke und Gruss

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der sollte auf 110km/h abgeregelt sein.... Zumindest ab Werk 😄

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Ja im Ernst da vom Gesetzgeber eine Höchstgeschwindigkeit für Womo über 3,5 Tonnen zul. gesamtmasse von 100km/H vorgeschrieben sind.
Und ich bin bei der Organisation tätig die die Crafter herstellt 😉

Ab Werk wird im Motorsteuergerät dort ein Tempolimiter gesetzt der sich nur mittels Individualcode nach oben ändern lässt.

Es gibt einen weiteren der Frei codierbar ist der hat darauf keinen Einfluss.

Ist deiner eventuell nachträglich aufgelastet worden und die Anpassung am Motorsteuergerät nicht vorgenommen worden? Lass dich nicht erwischen das wird ne richtig teure und hässliche Nummer.

Bearbeitet von bastian1441
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Also wir besitzen den GC 600 mit 3,88t ab Werk. Da ist absolut nichts begrenzt. 

Mag beim normalen Crafter so sein (wäre mir aber neu), beim GC ist ab Werk garantiert nichts begrenzt. 

Bearbeitet von habu01
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dann empfehle ich mal die Lektüre der STVO dort ist ausdrücklich festgelegt das Fahrzeug mit einer zul. Gesamtmasse über 3,5tonnen bis 7,5 tonnen auf Landstraßen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 kmh und auf Bundesautobahnen von 80 km/h einzuhalten haben Wohnmobile haben hier eine Ausnahmeregelung bis 7,5 Tonnen von 80km/h und 100km/h. Ein Verstoß dagegen stellt keine Ordnungswidrigkeit dar sondern einen Straftatbestand dar.

Die STVO regelt die Geschwindigkeitsgrenze für Personenkraftwagen über 3,5 Tonnen auf Autobahnen nicht. Allerdings tut das die 12. Ausnahmeverordnung der STVO für Wohnmobile absolut eindeutig.

Selbstverstädlich sind die Crafter 50 mit LKW Zulassung  über 3,5 Tonnen zul. Gesamtmasse ebenfalls mit einer Begrenzeranlage ausgestattet da das der Gesetzgeber vorschreibt.
Für Wohnmobile gibt es in Deutschland keine Pflicht zur Installation eines Geschwindigkeitsbegrenzers was aber am Tempolimit nichts ändert. In anderen Staaten sieht es anders aus weswegen manche Reimporte diese Codierung haben.
 

Abweichende Regelungen gibt es in diversen EU Ländern. Was an der Rechtsgrundlage in Deutschland nichts ändert. Womo mit mehr als 3,5 Tonnen und mehr als 100km/h auf der BAB ist unzulässig. Hierbei handelt es sich nicht um eine OWI wie bei der Übertretung des allgemeinen Tempolimits.

 

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Bearbeitet von bastian1441
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Moin, das ist was der Gesetzgeber erlaubt 😉

Aber du hast von einer Werksmäßigen Drosselung des Crafter geschrieben, meiner ist aber nicht "zugekorkt".

Bitte zeig/verlinke uns doch einfach mal die Unterlagen dieser technischen Einschränkung, wo kann ich das nachlesen?

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Der Gesetzgeber erlaubt 100km/h besteht aber nicht auf eine Drosselung. Anders sieht das in anderen EU Staaten aus.

Unterlagen aus dem Konzern dazu werd ich hier sicher nicht posten. Die Codierung des Begrenzers erfolgt im Motorsteuergerät unter fixed Speedlimiter.
Hierbei handelt es sich um eine OTP (On Time Programming) Area, die Begrenzung kann also nur einmal gesetzt und nicht ohne weiteres überschrieben / umcodiert werden.

Wird hier also ab Werk entsprechend eine Begrenzung gesetzt ist die selbst per Bootflash nicht überschreibbar, wobei es aktuell kein Tool gibt was das Delphi 6.2V im Bootmodus schreiben kann.
Virtuelles schreiben per OBD Protokoll erlaubt keine Änderung dieser Art und bisher sind aktuell nur diese Protokolle für das Steuergerät verfügbar sowohl bei Alientech als auch den anderen Einschlägigen Anbietern.

Genau daher rührt meine Frage ob eine derartige Änderung jemand schon hinbekommen hat ohne Austausch und neuparametrierung des Motorsteuergeräts.
Genau darauf läuft es hinaus, das ein neues Steuergerät reinkommt was mit abweichender Parametrierung aufgespielt wird ohne Begrenzer.

So ganz unbewandert bin ich nicht 😉 Volkswagen bietet nur die Möglichkeit neues Motorsteuergerät... Dann wirds so werden.

Bearbeitet von bastian1441
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Keiner hier hat die gesetzliche Geschwindigkeitsbegrenzung angezweifelt. Die ist wohl jedem hier klar.

Was angezweifelt wurde deine Behauptung der GC hätte einen Begrenzer, den hat er nämlich nicht.

Wenn ich deinen Beitrag oben richtig interpretiere, fährst du ja einen GC 680 mit 3,88t. Dann solltest du wissen, das deine Behauptung der GC mit 3,88t hätte eine werkseitige Drosselung schlicht falsch ist.

Da bringt es dir auch nichts auf die STVO hinzuweisen. Die verlangt keinen Geschwindigkeitsbegrenzer beim GC.

Davon abgesehen widerspricht du dir selbst. Oben die Behauptung der Begrenzer auch beim GC (Crafter) wär Pflicht, weiter unten unten schreibst du aber Wohnmobile ausgenommen.

 

 

Bearbeitet von habu01
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Unser GC ist ein Reimport und hat den Begrenzer gesetzt gem. der Vorschriften um Ursprungsland.

Ich weiß nicht wo hier der Widerspruch ist. Die Fahrzeuge werden ja nicht nur für den Deutschen Markt produziert.
Die STVO verlangt so oder so keinen Begrenzer bei keinem Fahrzeug, sondern die STVZO. 😉

Ich kann dir gern das Virtual Read des Steuergeräts hochladen wenn du damit was anfangen kannst.
Ich habe nie behauptet das alle einen haben sondern Unserer.  Eventuell etwas missverständlich.

Die Lösung ist ja dann aber einfach. Neues Motorsteuergerät und gut, mir ging es darum zu wissen ob jemand den OTP Bereich dort schonmal geändert hat / ändern lassen hat.
Bei der Wegfahrsperre etc ist das ja bereits möglich.

Bearbeitet von bastian1441
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Na, wenn du das von Anfang an gesagt hättest, dass ein Begrenzer nur bei Re-Importen  vorkommen kann, wäre die Diskussion überflüssig gewesen. 
Welche  Länder sollen das denn sein ? Hier fahren bestimmt einige mit Re-Importen oder us Nieren Ländern(A,Ch)rum. Bisher hat sich noch keiner beschwert. 
 

Thomas
 

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Du hast mit der STVO angefangen, und jetzt korrigierst Du es bei anderen...

 

Aus welchen Ländern sollen denn die begrenzten Crafter kommen?

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Wie du es schon beschrieben hast, wenn eine Geschwindigekeitsbegrenzung codiert wurde, ist eine nachträgliche Aufhebung der Begrenzung nicht möglich. Ist auch so eindeutig im Konfigurator für den Crafter beschrieben.

Für den Crafter über 3,5 t können verschiedene Geschwindigkeitsbegrenzungen gewählt werden und enden nicht undbedingt bei 100 km/h. Dies ist wahrscheinlich was du mit Individualcode meinst.

Hier gibt es auch vom Gesetzgeber her scheinbar verschiedene Möglichkeiten, welche im Konfigurator auch nicht so einfach auflösbar sind. Ist aber schlußendlich nur für den Crafter-Kunden relevant.

 

Für den den GC (Deutschland) gibt es aktuell diese Geschwindigkeitsbegrenzung nicht = techn. Höchstgeschwindigkeit 165 km/h.

Ich kann mich erinnern, in der Vergangenheit war es möglich dies für den GC zu konfigurieren. Waren glaube ich 120 km/h. Hat womöglich keiner gewählt, sodass es aus dem Konfig geflogen ist.

 

Zurück zur Eingangsfrage, da dein GC eine Geschwindigkeitsbegrenzung codiert hat, aus welchen Gründen auch immer, ist diese OTP Codierung (musste erstmal googln, was dies im Detail ist 🙂) fix und eigentlich nicht reversible. Beim Sprinter kann dies scheinbar wieder rückgäng gemacht werden, laut einem anderen Forum.

Und da du aber scheinbar an der Quelle sitzt, solltest du mal eher dort nachfragen.

 

 

Noch kurz OT: Eine Geschwindigkeitsbegrenzung mit dem Wohnmobil >3,5 t ist keine Verkehrsstrafttat sondern bleibt weiterhin eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld geahndet. Ist aber etwas teurer als mit <3,5 t.

Hierzu die Quelle: 

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VG

Norman

 

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Exakt so sieht es aus. Man kann OTP Areas schon überschreiben allerdings bedarf es dazu den Zugang per Boot oder Bench Modus zum Steuergerät.
Bisher gibt  es keinen Toolhersteller der das beim Delphi 6.2V kann. Das ist eine Frage der Zeit wie immer.

 

Volkswagen sagt logischerweise nicht möglich. Nur unter Verwendung eines neuen Steuergerätes, also wirds halt ein neues Steuergerät.

Die indivduelle Codierung eines Speedlimiters ist ja bei jedem Crafter möglich wenn vom Flottenmanagment gewünscht, das kann jederzeit per Codierung geändert werden. Das fixe Setting halt nicht.
 

Man muss schon unterscheiden die Geschwindigkeitsbegrenzung regelt die STVO.

Die Pflicht zum Verbau eines Geschwindigkeitsbegrenzers die STVZO. Ich habe mich nie auf die STVO bezogen hinsichtlich der Pflicht zum Verbau eines Begrenzers.

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