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Leasing Ende Cali Kaufen


29Thomas08

Empfohlene Beiträge

Na wenn Du die 38.140,- schriftlich rückbestätigt hast, dann hast Du ja auch die Unterschriften auch vom Autohaus.

Also alles gut.


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Ich denke auch, dass der Vertrag zum Leasing mit der VW Bank läuft, dass hat erstmal weniger mit dem Autohaus an sich zu tun. Und wie gesagt, normalerweise muss sowas im Leasingvertrag stehen (also vorzeitige Ablösung) wie damit zu verfahren ist. 

Wie gesagt ich kenn dies nur von anderen Kreditsachen, dass dies nicht ganz so easy ist. Man zahlt soviel "Strafe" dass dies nie lohnt, wenn nichts anderes geregelt.

 

Bzgl. Auto günstig ablösen (z.b 38000) und dann privat für 60000 verkaufen...darauf achten was der Fiskus dazu sagt bzgl Gewinnerlös

 

Aber freu dich doch, dass du einen Bus hast und so wie du schreibst hast du ihn ja auch im Januar dann noch. Ich verstehe das Problem irgendwie immer noch nicht.

 

VG Nicole

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Problem ist das sich das Autohaus jetzt querstellt und den Wagen auch zum Preis von 38k im Januar 23 nicht an mich abgeben will sondern für 68k weil der Markt sich ja so stark verändert hätte. Wir aber schon den Restwert zu Januar 23 übermittelt und bestätigt haben und wir keine neues Auto bestellt haben weil wir mit den 38k gerechnet haben und den Wagen auch gerne übernehmen möchten. 

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Ich verstehe nicht, was daran so schwierig ist, du hast eine Offerte erhalten, diese angenommen, schriftlich bestätigt und kannst somit das Fahrzeug im Januar für den vereinbarten Preis übernehmen. Alles geregelt. Was das Autohaus für Träume entwickelt, kann Dir schnuppe sein. Im Problemfall wird ein Anwalt das schnell geregelt haben. 

 

Zum Leasingvertrag, ja, es kann sein, dass der zwischen Leasingnehmer und VW oder aber einer Bank besteht. Nur hat in der Regel das Autohaus die Auskaufflicht bzw. das Auskaufrecht. Das Autohaus muss dem Kauf durch den Leasingnehmer somit zustimmen. Da sie das bereits vereinbart hatten, eine gültige Offerte akzeptiert wurde, besteht ein Kaufvertrag. Somit ist zu beachten, was auf der Offerte steht. Sind AGB hinterlegt? Steht darin etwas zu Preisanpassungen, was passiert bei einer allfälligen Veränderung des Kaufobjektes, sprich Unfall, Diebstahl etc.

Bearbeitet von Ernesto
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Von Preisanpassungen steht nirgendwo etwas.

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Ah Ok, ich dachte immer die ganze Zeit, dass wäre der Preis bei jetziger Übernahme, also vorherige Ablöse.

Ich kenne jetzt deinen Vertrag nicht. Bei mir war das damals so, dass ich bereits von Beginn an wusste, was ich für das Auto als Ablösesumme zu Schluss zahlen kann, wenn ich es behalten will.

Wer ist der Partner im Leasingvertrag. Ich denke da aber wie alle anderen und würde beim Nichteinhaltung des Vertrages den Anwalt hinzuziehen. Schließlich habt ihr ja wahrscheinlich schon Monatlich ordentlich abgezahlt. 

Vertrag ist Vertrag.... ansonsten könnte ja mein VWN Freundliche jetzt auch kommen und den derzeitigen Preis ohne Rabatt wollen, einfach weil der Markt gerade so ist.

 

VG Nicole

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Bin gerade noch von einem Leidensgenossen angesprochen worden bei dem man das selbe Versucht. Selbes Autohaus^^. Er hat mich freundlicherweise noch darauf Aufmerksam gemacht das sich das Autohaus auch noch Strafbar gemacht hat, weil es mir den Nettopreis genannt hat.

 

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erlebe gerade in meinem Umfeld das gleiche.

 

Person 1 : Leasing läuft aus Übernahme knapp 40` Leasingzeit 3 Jahre

Person 2 : Auto 1 Jahr älter weniger Ausstattung Übernahme 63`. Jahreswagen 3 Jahre Leasing

zwischen den beiden übernahmen lagen 6-8 Wochen.

 

Was hier in der Zwischenzeit passiert ist kann ich mir nicht erklären. Die 63 halte ich für eine Frechheit. 

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Ganz klar, wollen die den Kunden abzocken. bzw. doppelt bereichern. 

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Nun ja, klar jeder will so günstig wie möglich kaufen, aber die Aussagen sind schon ein wenig einseitig. Grundsätzlich gilt beim Leasingvertrag am Ende die Rückgabe des Wagens. Eigentümer des Autos ist die Leasinggesellschaft und das Autohaus hat mit dieser eine Rücknahmevereinbarung zu einem gewissen Restwert vereinbart. Sollte man tatsächlich einen ÜbernahmeVERTRAG zum Ende der Laufzeit besitzen, alles gut das gibt einen Rechtssicherheit. Alle anderen mündlichen Absprachen oder unverbindlichen Angebote werden hier allerdings keine Gewichtung haben.

 

Und um eine Lanze für die Autohäuser zu brechen, es wird wohl auch keinen Kunden geben der am Ende der Leasinglaufzeit bereit ist etwas nachzuzahlen, da der Übernahmewert zwischen Autohaus und Leasinggesellschaft zu hoch ausgefallen ist und sich der Gebrauchtwagenmarkt negativ entwickelt hat. Bei dem Geschäftsmodell "Leasing" gewinnt in den meisten fällen der Kunde und jetzt, da der Gebrauchtwagenmarkt so gestiegen ist, gewinnt mal das Autohaus.

 

Also, alles eine Frage der SCHRIFTLICHEN Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Autohaus. Und das ein Autohaus einen Wagen zu einem den Markt entsprechenden Preis verkaufen will hat nichts mit Gier zu tun. Natürlich ohne den angesprochenen Einzelfall bewerten zu wollen, dazu fehlen einfach zu viele Informationen. Hier kann man nur Raten sich bei Unsicherheit eine anwaltliche Erstberatung zu leisten (Günstiger als man vielleicht denkt und informativer als ein Forum). Dieser wird einen dann sagen können, ob eine Übernahmegarantie zu einem festgesetzten Preis besteht.

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Und die Moral von der Geschicht, man kaufe sich ein Auto, wenn man das Geld dafür hat oder lässt die Anschaffung bleiben, solange das nicht der Fall ist. Hier bin ich altmodisch aka „konservativ“. Leasing hat für mich im Privatbereich (und dazu gehört jede Art von Reisemobilen) nichts verloren.

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Moin, aktuell ist das Thema auch auf meiner Agenda... Vor Beginn/Abschluss des Privat-Leasingvertrages (Anfang 2017) hatte ich bereits einen Übernahmepreis mit einer Kaufoption nach Leasingauslauf mit dem Autohaus verhandelt/vereinbart und Anfang 2022 habe ich mir diesen Übernahmepreis vom Autohaus zum Vertragsende mit weiteren Optionen bestätigen/berechnen lassen. Anschließend wurde mir vom Autohaus per E-Mail ein Angebot mit drei Optionen (1. Ablösen 2. Anschlussfinanzierung 3. Neuwagenbestellung) zugesandt, welches mit dem bereits vereinbarten Übernahmepreis auch übereinstimmte. Im Mai 2022 kontaktierte ich das Autohaus mit der Bitte, mir lt. Option "2. Anschlussfinanzierung" entsprechende Finanzierungsangebote zu rechnen. Diesem Wunsch kam das Autohaus auch nach, hatte leider nur den Übernahmepreis um exakt 16.800,00 € verfehlt...! Diese Unverschämtheit lass ich mir natürlich nicht bieten und werde bei keiner Einigung, gezwungender Maßen, leider rechtliche Schritte einleiten müssen.

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Moin, 

sehr interessant, es scheint sich hier eine Masche einzuschleichen, die Kunden abzuzocken.

Schick mir mal eine PN vielleicht können wir uns hierzu einmal näher austauschen.

 

Gruß

T

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In der Tat, sehr fragwürdig... Man kann es ja Mal probieren. Lass uns zu dem Thema tatsächlich einmal austauschen, bzw. telefonieren o.ä.

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Hinterher ist man immer klüger, aber wenn man schon privat least, sollte man nach der Leasingzeit in bar ablösen, sonst nimmt das kein Ende. 

Warum lässt man sich eine Anschlussfinanzierung vom Autohaus rechnen? Dafür gibt es Banken und diverse Vergleichsportale.

Sorry für den oberlehrerhaften Ton.

Bearbeitet von Hendrixx
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