hbilke Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 Moin Gemeinde, bei einer näheren Betrachtung der Fz.-Papiere fiel mir folgendes auf und vielleicht kann ja jemand dazu was "amtliches" beitragen: Bei F.1 und F.2 (techn. zulässige Gesamtmasse und im Zulassungsstaat zul. Gesamtmasse) - dort stehen 3080 in der Rubrik 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) steht: F.1 / F.2 +100 Also hat dieser Cali eine tatsächliche zulässige Gesamtmasse von 3180? Hat das was mit der unterschiedlichen Berechnung der Masse(n) bei PKW (also Basis MV) und WoMo (also Cali mit WoMo-Zulassung) zu tun? Oder hat VWNZ wegen der Cali-Ausrüstung quasi "stillschweigend" 100kg drauf gepackt? Zusatzinfo: Es ist ein AT-Import Grüße aus der Stadt der Abgasexperten und E-Mobilität Harry Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 Amtlich kann ich dir zwar nix sagen, aber das dürfte auf den Änhängerbetrieb bezogen sein. Die Stützlast von 100kgs wird dann hinzuaddiert. Thomas Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 Genau, das gilt nur bei Anhängerbetrieb. Musst nochmal genau im Schein schauen, die einzelnen Blöcke werden immer durch * getrennt… da müsste also noch was von Anhänger dabei stehen. Bin auch schon drauf reingefallen beim schnellen drüberlesen. Link zu diesem Kommentar
hbilke Geschrieben 12. Februar 2022 Autor Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 Da gibt You do not have the required permissions to view the quote content in this post. es einen eigenen Eintrag mit +105 bei Hängerbetrieb auf der Hinterachse (7.2 und 8.2) ... Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 Interessant… hab ich so noch nie gehört. da würde ich dann doch mal bei TÜV o.ä. nachfragen… Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bitte ein Bild vom Schein... Link zu diesem Kommentar
hbilke Geschrieben 12. Februar 2022 Autor Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 da ist noch ein U. dazwischen - also die beien Einträge zusammen - somit wohl beim Hängerbetrieb. ... Link zu diesem Kommentar
gervais Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 (bearbeitet) Das steht aktuell (D Modell 110kW Schalter mit F1/F2 jew. 3080kg) im Schein, bezieht sich ebenso wie die erh. Achslasten (7.2/8.2) auf den Anhängerbetrieb. You do not have the required permissions to view the image content in this post. Bearbeitet 12. Februar 2022 von gervais Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 12. Februar 2022 Teilen Geschrieben 12. Februar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ok, dann gilt das nur bei Anhängerbetrieb… wie gesagt die Blöcke im Schein gehören immer zusammen bis zum nächsten *. Link zu diesem Kommentar
Hexenkoch Geschrieben 13. Februar 2022 Teilen Geschrieben 13. Februar 2022 (bearbeitet) Hallo, darf ich da mal eine Frage in den Ring werfen? wenn ich also einen Fahrradträger auf der AHK habe muss ich die nicht von den 3080kg abziehen, sondern habe dafür die AHK 100kg extra? vielen Dank Nicole Bearbeitet 13. Februar 2022 von Hexenkoch Link zu diesem Kommentar
FreshDizzle Geschrieben 13. Februar 2022 Teilen Geschrieben 13. Februar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Korrekt 👍 Link zu diesem Kommentar
Hexenkoch Geschrieben 13. Februar 2022 Teilen Geschrieben 13. Februar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Beziehen sich die +100 auch auf die hintere Achslast? Link zu diesem Kommentar
FreshDizzle Geschrieben 13. Februar 2022 Teilen Geschrieben 13. Februar 2022 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, wie auf dem Schein zusätzlich steht, darf die zweite Achse (7.2, 8.2) mit +75 Kilo zusätzlich belastet werden. Grüsse FreshDizzle Link zu diesem Kommentar
hbilke Geschrieben 13. Februar 2022 Autor Teilen Geschrieben 13. Februar 2022 Also bei meinem Fahrzeugs Hein steht statt 75 eine 105 - ob das was mit den verbauten verstärkten Stabis was zu tun hat, weiß ich nicht. Zum Fahrradträger: den würde ich nicht als "Anhängerbetrieb" auffassen. Also keine Änderung beim zul. GG Harry Link zu diesem Kommentar
MarBo Geschrieben 13. Februar 2022 Teilen Geschrieben 13. Februar 2022 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Da ein Fahrradträger kein Anhänger ist auch wenn er auf der AHK sitzt würde ich jetzt nein sagen, in diesem Fall gelten die Lasten wie beim Solofahrzeug. Man darf ja auch schneller als 80 km/h mit dem Fahrradträger fahren, ein Teil der Begründung der höheren Lasten im Anhängerbetrieb liegt auch bei der niedrigeren Geschwindigkeit. Bearbeitet 13. Februar 2022 von MarBo Link zu diesem Kommentar
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