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Auflastung auf 3.080 kg / Umschlüsselung WOMO - PKW


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Hallo Cali-Gemeinde,

 

nach vielen "Geburtswehen" haben wir uns nun zum Kauf eines jungen 6.1 Coast Edition durchgerungen. Fahrzeug kommt (leider) von einem Vermieter, ist bei Übernahme 7 Monate alt und hat um die 12 Tkm auf der Uhr.

Das Fahrzeug wurde (natürlich a.G.  der CO²-Problematik) als WOMO ab Werk geordert und hat "nur" eine Gesamtmasse von 3.000, statt gewünscht 3.080 kg wie bei meinem ersten Cali, eingetragen. Beides hätte dem Erstbesitzer zu viel Kohle gekostet.🤪

 

Habe nun schon mal mit einem DEKRA-Menschen (verantwortlich bei uns in Thüringen) telefoniert zum Thema Umschlüsselung auf PKW (wegen möglichen Rabattschutz in der Versicherung, Parken auf Plätzen die für WOMO gesperrt und Neuwagenentschädigung) und Möglichkeit der Auflastung auf 3.080 kg.

Beides wäre wohl a.G. der Auflagen, welche VW da hätte (obwohl ja erstmalig eh schon zugelassen und damit für CO²-Gruppendurchschnitt nicht mehr relevant) grundsätzlich nicht möglich.

Eintrag Ziffer 5: Fahrzeug zur Personenbeförderung bis 8 Personen und Wohnmobil.

 

Umschlüsselung PKW habe ich nun entkräftet, durch Versicherung über Concordia, welche im Premiumtarif und bei meinen SF den Rabattretter anbietet.

Nun hätte ich mir aber perspektivisch gern noch die 80-Zusatz-Kilo-Geamtmasse gesichert.

Hat da Jemand Erfahrungen mit? Wo müßte zu welchen Konditionen bei VWN da ein Antrag gestellt werden auf eine Genehmigung?

Noch höher auflasten mit Fahrwerksumbau würde aktuell bei uns zwei Personen im Auto etwas "überdimensioniert" werden. 😉

 

Ich danke für Eure Unterstützung.

Jörg

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Guten Abend!

Habe ich meine Frage irgendwie kompliziert formuliert oder ist die "unerhebliche Auflastung" nachträglich sinnfrei, wirklich nicht möglich ? 

Ja, ich habe auch die Suchfunktion bemüht  😉

 

Wenn ich auf 3.200 kg auflaste, bedingt das ja einen größeren Eingriff in Federn, Dämpfer, Stabi und da wird der Wagen dann sicher die Gesamthöhe überschreiten, was zur Folge hätte, das es eng werden könnte bei der Garageneinfahrt. Aktuell ausgereizt 2,05 m.

 

Vielleicht lässt sich doch noch jemand zu einen kurzen Tipp hinreisen.

Danke!

Bearbeitet von abg-surfer
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Hm,

zul Gesamtgewicht von 3000kg kenne ich beim T6 nicht. Entweder 2800 oder 3080kg. Wenn du uns oder auch mir persönlich die Zulassungsbescheinigung senden würdest. Vielleicht kann ich oder können wir dir helfen.

Welche Reifen sind verbaut?

Gruß Charly

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Danke Charly für Deine Antwort.

Unten eine Musterzulassung, welche meinen Fahrzeug entspricht.

F1: zulässiges Gesamtgewicht

F2: im Zulassungsstaat zul. Gesamtgewicht

Beides weißt die 3.000 kg aus.

Und bei meinem damaligen T6 konnte ich im Konfigurator kostenfrei auf 3.080 kg über einen Ausstattungsschlüssel erhöhen.

Das ist doch eigentlich eindeutig oder verwechsele ich hier was?

Danke!

 

 

 

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COC liegt mir erst bei der anvisierten Übernahme im November vor. Ist aber ja auch nicht so dramatisch. Bei möglichen Kontrollen zwecks Überladung habe ich auch COC dabei, also denke ich mal das die Daten in der Zulassung schon richtig sind.

Der Maschiiiiiiienenbau wurde geändert. Danke! 🙃

 

... scheinbar doch uninteressantes Thema.

 

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Hi,

 

ich kenne mich da nicht sonderlich gut aus, aber steht unten bei den Ergänzungen nicht F1/F2 +100 - also in Summe 3100??

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Doch, steht da. Und es ist nicht leicht zu entschlüsseln, aber B.ANHÄNGERBETRIEB heißt tatsächlich "nur bei Anhängerbetrieb"...

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Na Klasse, jetzt bin ich doch wenigstens mal einen Schritt weiter. Den Eintrag "F1+F2 100" hab ich gar nicht wahr genommen. Es sind auch definitiv 3.000 kg. Hab mir gerade den Ausdruck aus dem VWN-Serviceportal besorgt. Unter dem Steuerschlüssel 0WQ findet sich die Angabe "Zulässiges Gesamtgewicht 3.000 kg".

Aber meine Ursprungsfrage bleibt damit leider noch offen, ob eine "papiertechnische" Auflastung auf 3.080 kg möglich ist nachträglich, wenn ja wie? Glaube es aber fast nicht, da der Konzrn dafür stolze 928,00 EURO kassiert bei Bestellung.

Da bekomme ich vielleicht schon eine "richtige" Auflastung mit moderaten Fahrwerksumbauten?

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Eine Auflastung ohne techn. Änderung bekommst du i.d.R. nur mit einer entsprechenden Freigabe des Fahrzeugherstellers eingetragen.

 

Also mal bei VWN in Hannover vorstellig werden.

 

Andere Auflastungen von versch. Anbietern sind natürlich auf dem Markt, häufig mit neuen Fahrwerksfedern, anderen Reifen, Zusatzfedern, etc. 

 

Anbieter: S.K. Handels GmbH, mad, VB, Terranger, Seikel etc. um nur einige zu nennen.

 

T2-Fahrer

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Also es gibt kein Problem! Unten steht F1/F2 +100kg. Das heißt du darfst 3100kg fahren. Punkt.

 

Das „Bei Anhängerbetrieb“ gehört zum nachfolgenden Gesamtgewicht der Zugkombination.

 

Warum sollte sich denn auch, nur weil man nen Anhänger zieht, das zul. Gewicht des Zugfahrzeugs ändern? Macht wohl keinen Sinn…

 

Zudem hast du auch pro Achse 75kg mehr Achslast eingetragen…. Ist doch alles schick.

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Da wird die Stützlast aufgeschlagen. 

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.

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Trennzeichen ist *

PS: Wenn es immer gelten würde, warum dann nicht gleich bei G eintragen?

Der rechtliche Hintergrund steht irgendwo in der EG Richtlinie zur Typgenehmigung.

Technisch macht es Sinn wegen geringerer Geschwindigkeit im Hängerbetrieb. Findet sich sogar in der Reifenrichtlinie, dass der Lastindex bei Hängerbetrieb überschritten werden darf. 
Jetzt bist du dran: Worauf basiert Deine Auffassung?

Bearbeitet von Knox16
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Du hast recht… das habe ich übersehen…

 

 

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