mcadh 28 #1 Posted February 28 Hallo zusammen, weiss irgendjemand, ob es evtl. schon einen Dachträger für z.B. Windsurfbretter für den Grand California gibt? Quote Share this post Link to post
Ernesto 378 #2 Posted February 28 Du kannst, nein darfst da nichts laden, es ist keine Dachlast zulässig. Quote Share this post Link to post
seppy 29 #3 Posted February 28 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das gilt aber nur für den 600?! Quote Share this post Link to post
Ernesto 378 #4 Posted March 1 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. nein, für beide. Siehe VW Aufbaurichtlinie und Dachlasteintrag im Fahrzeugschein. Quote Share this post Link to post
seppy 29 #5 Posted March 1 Oh, ok. Ich hatte natürlich nicht in die Papiere geschaut. Heißt das man kann auf den normalen Crafter keinen Träger montieren? Ist rein Interesse halber ... ich fahre ja 600. Quote Share this post Link to post
mcadh Themenstarter 28 #6 Posted March 4 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo Meister, wo finde ich diesen Eintrag im Fahrzeugschein? Bin alle Felder durchgegangen, aber da ist nichts von Dachaufbau und Dachlast zu finden. Quote Share this post Link to post
n.t5 450 #7 Posted March 4 In der europäschischen Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) ist die Dachlast nicht aufgeführt. @Ernesto Steht dazu was in der schweizerischen Version? Quote Share this post Link to post
mcadh Themenstarter 28 #8 Posted March 4 Kann mit das beim 680er eigentlich gar nicht vorstellen. Ist das nicht das normale Crafter Hochdach? Quote Share this post Link to post
Ernesto 378 #9 Posted March 4 Ist aber definitiv so, keine Dachlast. You do not have the required permissions to view the attachment content in this post. Quote Share this post Link to post
seppy 29 #10 Posted March 4 (edited) Ich habe allerdings schon verschiedene Crafter mit Dachträger auf der Straße gesehen. Klassische Handwerker-Fzg.? Und hier: You do not have the required permissions to view the attachment content in this post. Scheint also doch zu gehen. Edited March 4 by seppy Quote Share this post Link to post
Ernesto 378 #11 Posted March 5 Manchmal wäre es doch einfacher, die Aufbaurichtlinie herunter zu laden, Suchbegriff einzugeben und zu finden, statt Vermutungen hier einzustellen. Die Dachlast für beide Grand California beträgt 0 kg und das ist die korrekte Antwort auf die Eingangsfrage. You do not have the required permissions to view the attachment content in this post. Quote Share this post Link to post
mcadh Themenstarter 28 #12 Posted March 5 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Vielen Dank. Wäre aber nett, wenn das ohne hintergründige Besserwisserei geht. Was eine Aufbaurichtlinie ist, weiß eben nicht jeder. Ich habe zumindest nicht gewußt, daß es so etwas überhaupt gibt. Und im KFZ Schein gibt es eben keinen Eintrag, wie von Meister behauptet. Manchmal ist es eben auch einfacher, wenn man sich exakt ausdrückt. Trotzdem vielen Dank an Meister! Ist ja eine schöne Bescherung, damit hatte ich überhaupt nicht gerechnet. Quote Share this post Link to post
seppy 29 #13 Posted March 5 Hi, kann mich mcadh nur anschließen bin auch überhaupt nicht vom Fach... ohne die zweifelsohne korrekten Papiere in Frage zu stellen: Wie bekommen es die Ausrüster (siehe meinen Screenshot) hin einen Dachaufbau zu machen und diesen verkaufen zu können. Kann so etwas auch "eingetragen" werden? Grüße, Seppy Quote Share this post Link to post
mcadh Themenstarter 28 #14 Posted March 5 Gerade mit denen telefoniert. Die bauen das ganze Mobiliar aus und verstärken von innen. Alles eingetragen, kostet aber natürlich ein Vermögen! Aber: In ca. 3-4 Wochen haben die evtl. eine Möglichkeit. Es wird auf der anderen Seite auch eine Markise montiert und an die Markisen Halterungen für einen z.B. Thule Dachträger montiert. Problem ist dann natürlich wieder das Gewicht... Sind sehr nette Leute! Quote Share this post Link to post
Knox16 2,148 #15 Posted March 5 Die zul. Dachlast ist wohl nicht Teil der EG Typgenehmigung. Sie wird in der Regel nur vom Hersteller angegeben (in der Bedienungsanleitung). Dachträger müssen nicht eingetragen werden und benötigen auch sonst keine Zulassung (z.B. ABE). Rechtlich gesehen sind nur die Anforderungen der StVO einzuhalten, also max. Abmessungen, Überstand über die Beleuchtung, Anforderungen an "außen angebrachte Fahrzeugteile": keine Spitzen etc. Es bleibt da einiges in der Verantwortung des Fahrers... Wenn die Bedienungsanleitung/Aufbaurichtlinie explizit eine Dachlast ausschließt, ist die rechtliche Situation im Fall der Fälle natürlich schwieriger. Es ist vermutlich ähnlich einzuordnen wie eine Markise oder anderes Zierrat (Wassertanks, Schaufeln, Ersatzkanister etc.) die seitlich an "Offroad-Calis" angebracht werden. Quote Share this post Link to post