Der_Pascal Geschrieben 15. Oktober 2024 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2024 Wie ich sehe sind eure Busse ja auch recht neu.... Habt ihr da Sorge bzgl. Garantie, bzw. sind die Eingriffe dokumentiert? Link zu diesem Kommentar
GSeitz Geschrieben 15. Oktober 2024 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2024 K-Electronic schrieb auf meine diesbezügliche Anfrage: "Der Umbau eines Fahrzeuges innerhalb der Garantie führt NICHT zum Garantieverlust! VDAT: Pauschaler Gesamtfahrzeug-Garantieverlust ist unzulässig! Verbraucher durch „Fehl“-Kommunikation verunsichert Zahlreiche Neuwagen-Kunden möchten ihrem Auto eine persönliche Note geben und es mit Zubehör aus dem freien Aftermarket individualisieren. Und wie steht es um die Garantiezusagen des Herstellers in Bezug auf individuell umgerüstete Fahrzeuge? „Eine Garantiezusage entfällt nicht pauschal dadurch, dass jemand ein Zubehörteil eines Drittanbieters montiert“, erklärt VDAT-Geschäftsführer Harald Schmidtke und weist damit auf möglicherweise irreführende Aussagen mancher Marken-Händler und Automobil-Hersteller hin. Vergleichbar mit den geltenden Regeln bei der gesetzlichen Gewährleistung kommt es auch bei der Garantie auf den sogenannten „kausalen Zusammenhang“ an, so Harald Schmidtke. Das bedeutet, dass Ursache und Schaden in Verbindung zueinander stehen müssen. Besteht beispielsweise innerhalb des Garantiezeitraumes ein Problem mit der elektrischen Sitzverstellung, so darf der Hersteller die Garantieübernahme nicht mit dem Hinweis auf eventuell montierte Sonderräder ablehnen. Leider gibt es diesbezüglich aber vielfach falsche Aussagen gegenüber dem Kunden. Das zeigen Verbraucher-Rückfragen zu diesem Thema beim Verband der Automobil Tuner. Der VDAT empfiehlt daher betroffenen Kunden, sich im Falle von Garantieablehnungen mit dem pauschalen Hinweis auf Drittanbieter-Zubehör eine schriftliche Begründung aushändigen zu lassen. „In der Regel ist es auf der Basis einer schriftlichen Stellungnahme relativ einfach herauszufinden, ob sich die Werkstatt beziehungsweise der Fahrzeughersteller mit der Argumentation auf dem Boden gültigen Rechts bewegt oder nicht“, sagt Harald Schmidtke. Natürlich können sich Verbraucher auch an den VDAT wenden. Im Falle offensichtlich ungerechtfertigter Ablehnungen bietet der Verband betroffenen Verbrauchern an, den direkten Dialog mit dem Hersteller zu suchen und so das Anliegen des Kunden zu unterstützen. Sollte das nicht erfolgreich sein, so besteht für den Kunden auch die Möglichkeit der rechtlichen Wahrung seiner Interessen. Grundsätzlich gilt: Die Umrüstung eines in der Garantiezeit befindlichen Fahrzeugs mit Zubehörteilen von Drittanbietern führt nicht automatisch und pauschal zum Entfall von Garantiezusagen. Quelle: VDAT" 1 Link zu diesem Kommentar
BePla Geschrieben 15. Oktober 2024 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Genau. Zudem greifen die Freischaltungen (z.B. bei unserem Cali der Lichtassistent und LineAssistent) nicht tief in die Cali-Eingeweiden. Wir hatten bei mehreren VW (Sharan und EOS) mit Freischaltungen nie Probleme. 1 Link zu diesem Kommentar
Der_Pascal Geschrieben 15. Oktober 2024 Teilen Geschrieben 15. Oktober 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke, das klingt ja super. Dann wird die Flatrate wohl eine meiner nächsten Investitionen. Zumindest Lane Assist, das Tagfahrlicht im Stand und das nervige Piepsen bei geöffneter Tür müssen geändert werden 😅 Link zu diesem Kommentar
Calumbus Geschrieben 16. Oktober 2024 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, es wäre eine Stellungnahme von Volkswagen interessant, da die Meinung von K-Electronic zu Garantieauswirkungen bzgl. VW im Falle eines Falles nicht maßgeblich ist. Der Satz in der, aus den FAQ kopierten Rückantwort "... so besteht für den Kunden auch die Möglichkeit der rechtlichen Wahrung seiner Interessen." klingt super! Bzgl. der ebenso erwähnten "persönlichen Note" gibt es schon einen kleinen Unterschied zwischen einem aufgepappten "AKW nein Danke"- Aufkleber und dem Herumdoktern in der Cali-Software. Gibt es zudem denn belegbare Erkenntnisse darüber, welche Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis eine Manipulation am z. B. oft erwähnten Tagfahrlicht hat? Geäußerte, eigene Einschätzungen hierzu könnten Anderen ein trügerisches Gefühl von Sicherheit vermitteln. Grüße Michael 1 Link zu diesem Kommentar
BePla Geschrieben 16. Oktober 2024 Teilen Geschrieben 16. Oktober 2024 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Zu einem Manipulieren würde ich niemandem raten! Freischaltungen von vorhandenen und vorschriftsmässig korrekten Einrichtungen (z.B. Fernlichtassistent), die keinerlei Auswirkungen auf die Betriebserlaubnis haben, sind bestens zu verantworten. Sonst rate ich bei Überängstlichkeit auf solche "Möglichkeiten" zu verzichten. Link zu diesem Kommentar
Kalifornia Geschrieben 20. Januar 2025 Teilen Geschrieben 20. Januar 2025 Bei k-electronic kann man ja für den lane assist zwei optionen wählen „normal/wie ab werk“ oder „adaptiv/mitlenkend“. Was habt n ihr da genommen und/oder kennt sich jemand damit aus? Heißt dass, das das nicht normale nicht von VW stammt, also über eine Freischaltung hinausgeht und irgendein ‚fremd-code‘ aufgespielt wird?? Link zu diesem Kommentar
BePla Geschrieben 20. Januar 2025 Teilen Geschrieben 20. Januar 2025 Ich habe den VW California als Neufahrzeug mit dem "normalen" Laneassist gekauft. Er funktioniert wie ein Pingpong-Ball der zwischen den Fahrbegrenzungslinien der Strasse hin- und herpendelt. Dieser "normale" Laneassist ist dann Voraussetzung, um von k-electronic den "adaptiven" Laneassist freizuschalten. Mit dieser Freischaltung versucht Laneassist das Fahrzeug in der Mitte der beiden Begrenzungslinien zu führen. Ich bin zufrieden mit dem Ergebnis. Link zu diesem Kommentar
GSeitz Geschrieben 20. Januar 2025 Teilen Geschrieben 20. Januar 2025 Ich hatte ursprünglich keinen Spurhalteassistenten. Habe die adaptive Spurführung installiert und bin damit zufrieden. Wenn man auf geraden Streckenabschnitten eine gewisse Zeit nicht lenken muss und nur das Lenkrad hält, dann kommt eine Warnmeldung, man solle die Lenkung übernehmen. Das ist etwas nervig, schade dass es sich nicht abstellen lässt. Das soll wohl verhindern, dass jemand denkt, er könne das Lenken komplett dem Spurhalteassistenten überlassen. Link zu diesem Kommentar
Manfre Geschrieben 22. Juni Teilen Geschrieben 22. Juni You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bei meinem Caddy 5 mit MBQ evo mit werkseitig verbautem Lane assist stand LDW_HCA_0x19_msg_bus auf Klemme 15 Link zu diesem Kommentar
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