Griffon13 Geschrieben 31. August 2020 Teilen Geschrieben 31. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the link content in this post. mit klarer Schrift Der direkte link auf das PDF-Dokument wird leider bei VW geblockt. Daher Unten auf der Seite gibts die PDF als Download. Bearbeitet 31. August 2020 von Griffon13 Link ersetzt Zitieren Link zu diesem Kommentar
Grete56 Geschrieben 31. August 2020 Teilen Geschrieben 31. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Bei mir war die Bettaufhängung hinten gebrochen - -also Möbelteil. GG Link funktioniert nicht Ich habe die Funktionsgarantie - sachte ich doch - wurde schlecht beraten und habe selber das Kleingedruckte nicht gelesen. Zum Unvermögen kam noch die Dummheit. Schlechte Kombi. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Griffon13 Geschrieben 31. August 2020 Teilen Geschrieben 31. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ich habe es behoben. Zitieren Link zu diesem Kommentar
buster Geschrieben 9. September 2020 Autor Teilen Geschrieben 9. September 2020 Hallo Zusammen, nun ist er wieder da, der gute Cali. Zylinder von links nach rechts getauscht, sackt immer noch öinks ab. Hydraulikflüssigkeit kontr. Hydraulikanlage entlüftet und nun soll der Fehler behoben sein. Es soll in den nächsten 3 - 6 Monaten eine neue Softwre raus kommen, die dem Dach ermöglicht, das dach auch runter zu fahren wenn es nicht ganz gerade ist. Am 18. September werde ich es mal aus probieren. Mal sehen. Meine Frage nach einer Garantieverlängerung wurde wie folgt beantwortet: Lt. Info aus dem Schaden- und Dienstleistungsmanagement gilt folgendes: „Grundsätzlich wäre dies mitversichert, da wir in den Bedingungen keinerlei Ausschluss diesbezüglich haben. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass wir in den Bedingungen die Punkte IV.1.a) aa) (1) (2) (3) (5), dd), ee), ff) (1) (2) (3) (4), c) aa) haben, die einen Ausschlusstatbestand beinhalten könnten.“ Im Endeffekt müssen immer 2 Dinge beachtet werden: 1) Zählt das betreffende Bauteil zu den versicherten Teilen? (in diesem Fall JA) 2) Liegen Ausschlusstatbestände vor? (kann erst nach einem konkreten Schadenfall beantwortet werden) Bitte da mal um Hilfe, mein Abitur ist schon etwas her, ich sehe das so, das man nichts genaues sagen kann. Oder seht Ihr da was anderes raus. Bin gespannt. Viele Grüße, Wolle Zitieren Link zu diesem Kommentar
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