Semmi Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 Ich habe meinen Cali bei Campercars bestellt angebot und RĂŒckfragen wurden zĂŒgig bearbeitet, schon mal gut ! was nicht zu gut war, er wollte die 16 % nicht weitergeben mit fadenscheinigen Aussagen. seine Preise sind fixpreise ! ich habe ihm dann mal erklĂ€rt wie ich das sehe, wann wollte er die 3 Prozent teilen! ich habe ihm nochmal gesagt das ich das nicht so sehe! dann wollte er von seinen 1,5 % ein halbes % spenden, ich habe dann gesagt spenden kann ich selber wenn ich will! irgenwann hat er eingesehen dass er so nicht weiterkommt und hat eine neue Rechnung mit 16 % geschrieben !! bei der Abholung hat er dann auch noch das willkommenspaket von Luxemburg geplĂŒndert! dann soll er es eben komplett rausnehmen dann fĂ€llst nicht auf  ich wĂŒrde allen raten, lasst euch auf das Spielchen Fixpreis und teilen nicht ein. besteht auf die 16%!!!  gruss Semmi  Zitieren Link zu diesem Kommentar
wirklich_rainer_zufall Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 Das ist ja fies! Vielleicht magst du den HÀndlernamen nennen um andere zu warnen.  Ich hatte keine Probleme und der HÀndler hat sofort die Senkung weitergegeben. Take-Your-Car in meinem Fall. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 Ihr wisst aber schon dass es keine Pflicht ist die Mwst-Senkung weiterzugeben.... Diese MaĂnahme dient ja auch dazu HĂ€ndler und Firmen zu unterstĂŒtzen. Â Wenn also ein HĂ€ndler das nicht weitergeben willâ-> HĂ€ndler wechseln. Wegen der 3% wĂŒrde ich keinen Aufriss machen, entweder woanders kaufen, oder wenn das Gesamtpaket passt trotzdem kaufen... Zitieren Link zu diesem Kommentar
Semmi Geschrieben 8. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 8. August 2020 Campercars đđ Zitieren Link zu diesem Kommentar
Flh75 Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das stimmt so nicht.Ein HĂ€ndler verkauft netto plus gesetzlicher MWST. Und es geht bei der MWST Senkung nicht darum die HĂ€ndler und Firmen zu unterstĂŒtzen. Es geht darum, den Konsum anzukurbeln. Etwas anderes ist das bei der Senkung der MWSt auf Speisen u GetrĂ€nke. Das war in der Tat dazu gedacht, die Gastronomen fĂŒr den Umsatzausfall zu entschĂ€digen.  Thomas 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Semmi Geschrieben 8. August 2020 Autor Teilen Geschrieben 8. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das stimmt nicht !! wie oben schon geschrieben, es geht darum beim Endverbraucher den Konsum anzukurbeln . und ich zahle ganz sicher nicht 3% mehr damit der HÀndler Gewinn macht ! vor allem da die sonstigen HÀndler keinen Aufriss machen und die Senkung anstandslos weitergeben , wie es sich gehört . aber klar, jeder kann es so machen wie er will. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 8. August 2020 Teilen Geschrieben 8. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein, kann er nicht. Er ist verpflichtet 16% MwSt. anzusetzen. Und es ist richtig,dass damit der private Konsum gefördert werden soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hendrixx Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Der HĂ€ndler kann jedoch mit dem Kunden einen Endpreis âinkl. gesetzlicher MWSt.â festgelegt haben. Oft fehlt in den VB-en ein Passus zum MWSt.-Satz und was bei einer Ănderung des Steuersatzes geschieht. Dann hat der Kunde schlechte Karten, wenn  wie aktuell die MWSt. reduziert wird (und der HĂ€ndler, wenn sie erhöht wird). Insofern hat @Bertram-der-Bulli Recht.  Bearbeitet 9. August 2020 von Hendrixx Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Also die Bundesregierung sieht es so:  You do not have the required permissions to view the image content in this post. Aber natĂŒrlich sollte es jeder Kunde so machen und dort kaufen wo er es fĂŒr richtig hĂ€lt! Ich sehe es eben so, dass wenn man bei einem Luxusgut wie einem Cali auf diese 3% achten muss, ist es vielleicht nicht ganz das ideale... Da sollte das Gesamtpaket passen...  Zudem wird es bei solchen Dingen wohl öfters so sein das der Endpreis bei HĂ€ndler X 65000⏠inkl. 19% Mwst betrĂ€gt und bei HĂ€ndler Y kostet er mit 16% Mwst eben dann 65000âŹ.... z.B.  Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Ok das gleitet hier echt ab thematisch. Dann kann ich ja auch meinen Senf dazugeben Die EinschĂ€tzung der Bundesregierung basiert/passt auf FĂ€lle/n, wo die KaufvertrĂ€ge UND Lieferung zwischen Juli und Dezember erfolgen, denn da sind die Handeltreibenden (natĂŒrlich) regelmĂ€Ăig frei in der Preisgestaltung. Die Bespnderheit beim Calikauf ist, dass die vertragliche Grundlage weit vor Lieferung gelegt wird. Die Steuer wird hingegen erst bei Lieferung/Verschaffen fĂ€llig und deswegen in der dann gĂŒltigen Höhe. Daher gilt in diesem Fall wie so oft in der Juristerei: es kommt drauf an. Und zwar in diesem Fall auf die (kauf)vertragliche Grundlage, ggf. inkl. AGB.  Zwei sehr simple Beispiele fĂŒr Vertragsklauseln aus Januar 2020:  1. Der Kaufvertrag betrĂ€gt 65.000 ⏠inkl. der jeweils gĂŒltigen Umsatzsteuer.  2. Der Kaufvertrag betrĂ€gt 54.621,85 plus jeweils gĂŒltiger Umsatzsteuer. Diese betrĂ€gt aktuell 19%. = Gesamtpreis 65.000 ⏠ In Var. 1 profitiert der HĂ€ndler durch die Mehrwertsteuersenkung, in Var. 2 der Kunde. Klar, genau diese Klauseln wird keiner verwendet haben - daher wird es eine schier unerschöpfliche Anzahl von Varianten geben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen fĂŒhren können. Ggf. wird es dann in ein paar Jahren die ersten höherinstanzlichen Urteile dazu geben, bei welcher Variante eine Bruttoabrede anzunehmen ist.  Wie immer bei Rechtsthemen gilt: keine Individualberatung, keine GewĂ€hr. Im Zweifel fachkundig beraten lassen, falls Streit gewĂŒnscht. Bin ja schlieĂlich auch kein Steuerrechtler  Viele GrĂŒsse Zitieren Link zu diesem Kommentar
danshred Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Geht es hier jetzt um Erfahrungen mit dem Reimport oder im die Mwst ? Zu der Mwst gibt es schon einen Tröt.  ZurĂŒck zum Thema. War das Willkommenspaket in der AB enthalten ? Wieso plĂŒndert der HĂ€ndler das dann ? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Ok zurĂŒck zum Thema: Mein Reimporteur hat telefonisch angefĂŒhrt, dass die coronabedingt lĂ€ngere Wartezeut Ă€rgerlich ist, ich aber wenigstens die reduzierte Steuer als ZĂŒckerli hĂ€tte. Ich gehe also mal ziemlich sicher davon aus dass ich da nicht streiten muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Hank1978 Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hey, Welche Wartezeit, also Dauer. Welcher HÀndler? Magst Du ihn nennen? Bearbeitet 9. August 2020 von Hank1978 Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 Klar: ona.de Neuwagenvertrieb Rhein-Main. Sehr netter Kontakt, natĂŒrlich bzgl. Der Coronaverzögerung genauso hilflos wie alle ... was sollen sie auch tun. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 9. August 2020 Teilen Geschrieben 9. August 2020 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. FĂŒr den HĂ€ndler ist dennoch der Satz am Tag der Auslieferung mit Rechnungsstellung und Ăbergang des Eigentums verpflichtend. Wie es da steht wurde ja die gesetzliche MwSt. vereinbart und in den Kaufpreis eingerechnet und die betrĂ€gt zwischen 01.07. und 31.12.2020 16%.  Der KĂ€ufer kann das ja auch ganz einfach prĂŒfen, denn der Preis im Kaufvertrag war dann ja mit 19% kalkuliert. Wenn der VerkĂ€ufer also dennoch den alten Preis verrechnet, ist das mit einer Preiserhöhung seinerseits verbunden, aber nicht weil er nicht die getzliche MwSt. angepasst hat.  Davon hĂ€tte er ja auch nichts. Denn gegenĂŒber dem Finanzamt muss der gewerbliche VerkĂ€ufer den Mehrwertsteuersatz ja ausweisen und mit der Umsatzsteuer abfĂŒhren. Bearbeitet 9. August 2020 von ibgmg Zitieren Link zu diesem Kommentar
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