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Erfahrung mit Reimport


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Ich habe meinen Cali bei Campercars bestellt

angebot und Rückfragen wurden zügig bearbeitet, schon mal gut !

was nicht zu gut war, er wollte die 16 % nicht weitergeben mit fadenscheinigen Aussagen.

seine Preise sind fixpreise !

ich habe ihm dann mal erklärt wie ich das sehe, wann wollte er die 3 Prozent teilen!

ich habe ihm nochmal gesagt das ich das nicht so sehe!

dann wollte er von seinen 1,5 % ein halbes % spenden,

ich habe dann gesagt spenden kann ich selber wenn ich will!

irgenwann hat er eingesehen dass er so nicht weiterkommt und hat eine neue Rechnung mit 16 % geschrieben !!

bei der Abholung hat er dann auch noch das willkommenspaket von Luxemburg geplündert!

dann soll er es eben komplett rausnehmen dann fällst nicht auf  

ich würde allen raten, lasst euch auf das Spielchen Fixpreis und teilen nicht ein.

besteht auf die 16%!!!

 

gruss Semmi 

 

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Das ist ja fies! Vielleicht magst du den Händlernamen nennen um andere zu warnen. 
 

Ich hatte keine Probleme und der Händler hat sofort die Senkung weitergegeben. Take-Your-Car in meinem Fall.

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Ihr wisst aber schon dass es keine Pflicht ist die Mwst-Senkung weiterzugeben....

Diese Maßnahme dient ja auch dazu Händler und Firmen zu unterstützen.

 

Wenn also ein Händler das nicht weitergeben will—-> Händler wechseln.

Wegen der 3% würde ich keinen Aufriss machen, entweder woanders kaufen, oder wenn das Gesamtpaket passt trotzdem kaufen...

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Campercars 😊😊

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Das stimmt so nicht.Ein Händler verkauft netto plus gesetzlicher MWST. Und es geht bei der MWST Senkung nicht darum die Händler und Firmen zu unterstützen. Es geht darum, den Konsum anzukurbeln. Etwas anderes ist das bei der Senkung der MWSt auf Speisen u Getränke. Das war in der Tat dazu gedacht, die Gastronomen für den Umsatzausfall zu entschädigen.
 

Thomas

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Das stimmt nicht !!

wie oben schon geschrieben, es geht darum beim Endverbraucher den Konsum anzukurbeln .

und ich zahle ganz sicher nicht 3% mehr damit der Händler Gewinn macht !

vor allem da die sonstigen Händler keinen Aufriss machen und die Senkung anstandslos weitergeben , wie es sich gehört .

aber klar, jeder kann es so machen wie er will.

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Der Händler kann jedoch mit dem Kunden einen Endpreis „inkl. gesetzlicher MWSt.“ festgelegt haben.

Oft fehlt in den VB-en ein Passus zum MWSt.-Satz und was bei einer Änderung des Steuersatzes geschieht.

Dann hat der Kunde schlechte Karten, wenn  wie aktuell die MWSt. reduziert wird (und der Händler, wenn sie erhöht wird).

Insofern hat @Bertram-der-Bulli Recht. 

 

Bearbeitet von Hendrixx
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Also die Bundesregierung sieht es so:

 

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Aber natürlich sollte es jeder Kunde so machen und dort kaufen wo er es für richtig hält!

Ich sehe es eben so, dass wenn man bei einem Luxusgut wie einem Cali auf diese 3% achten muss, ist es vielleicht nicht ganz das ideale...
Da sollte das Gesamtpaket passen...

 

Zudem wird es bei solchen Dingen wohl öfters so sein das der Endpreis bei Händler X 65000€ inkl. 19% Mwst beträgt und bei Händler Y kostet er mit 16% Mwst eben dann 65000€.... z.B.

 

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Ok das gleitet hier echt ab thematisch. Dann kann ich ja auch meinen Senf dazugeben ;)

Die Einschätzung der Bundesregierung basiert/passt auf Fälle/n, wo die Kaufverträge UND Lieferung zwischen Juli und Dezember erfolgen, denn da sind die Handeltreibenden (natürlich) regelmäßig frei in der Preisgestaltung.

Die Bespnderheit beim Calikauf ist, dass die vertragliche Grundlage weit vor Lieferung gelegt wird. Die Steuer wird hingegen erst bei Lieferung/Verschaffen fällig und deswegen in der dann gültigen Höhe.

Daher gilt in diesem Fall wie so oft in der Juristerei: es kommt drauf an. Und zwar in diesem Fall auf die (kauf)vertragliche Grundlage, ggf. inkl. AGB.

 

Zwei sehr simple Beispiele für Vertragsklauseln aus Januar 2020:

 

1. Der Kaufvertrag beträgt 65.000 € inkl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

 

2. Der Kaufvertrag beträgt 54.621,85 plus jeweils gültiger Umsatzsteuer. Diese beträgt aktuell 19%. = Gesamtpreis 65.000 €

 

In Var. 1 profitiert der Händler durch die Mehrwertsteuersenkung, in Var. 2 der Kunde.

Klar, genau diese Klauseln wird keiner verwendet haben - daher wird es eine schier unerschöpfliche Anzahl von Varianten geben, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Ggf. wird es dann in ein paar Jahren die ersten höherinstanzlichen Urteile dazu geben, bei welcher Variante eine Bruttoabrede anzunehmen ist.

 

Wie immer bei Rechtsthemen gilt: keine Individualberatung, keine Gewähr. Im Zweifel fachkundig beraten lassen, falls Streit gewünscht. Bin ja schließlich auch kein Steuerrechtler ;)

 

Viele Grüsse

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Geht es hier jetzt um Erfahrungen mit dem Reimport oder im die Mwst ?

Zu der Mwst gibt es schon einen Tröt.

 

Zurück zum Thema.

War das Willkommenspaket in der AB enthalten ? Wieso plündert der Händler das dann ?

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Ok zurück zum Thema: Mein Reimporteur hat telefonisch angeführt, dass die coronabedingt längere Wartezeut ärgerlich ist, ich aber wenigstens die reduzierte Steuer als Zückerli hätte. Ich gehe also mal ziemlich sicher davon aus  dass ich da nicht streiten muss.

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Hey, 

Welche Wartezeit, also Dauer. Welcher Händler? Magst Du ihn nennen?

Bearbeitet von Hank1978
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Für den Händler ist dennoch der Satz am Tag der Auslieferung mit Rechnungsstellung und Übergang des Eigentums verpflichtend. Wie es da steht wurde ja die gesetzliche MwSt. vereinbart und in den Kaufpreis eingerechnet und die beträgt zwischen 01.07. und 31.12.2020 16%.

 

Der Käufer kann das ja auch ganz einfach prüfen, denn der Preis im Kaufvertrag war dann ja mit 19% kalkuliert. Wenn der Verkäufer also dennoch den alten Preis verrechnet, ist das mit einer Preiserhöhung seinerseits verbunden, aber nicht weil er nicht die getzliche MwSt. angepasst hat.

 

Davon hätte er ja auch nichts. Denn gegenüber dem Finanzamt muss der gewerbliche Verkäufer den Mehrwertsteuersatz ja ausweisen und mit der Umsatzsteuer abführen.

Bearbeitet von ibgmg
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