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Wartezimmer Grand California


infonaut

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Hallo Bert.

 

ich habe den Dune 680 Allrad bestellt. Der alte ist schon verkauft.

 

Gruss Jörg

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Gestern zugelassen, nächsten Mittwoch sollte ich in Hannover abholen, heute die Mitteilung, dass mein Fahrzeug einen erheblichen Schaden am Heck bei der Aufbereitung abbekommen hat.

Fahrzeug wird in diesem Zustand nicht mehr an mich ausgeliefert - erst mit Übergabe wäre ich Eigentümer geworden. Ein neues Fahrzeug soll nun produziert werden. Das wars dann mit meiner Urlaubsplanung für diesen Sommer!

 

Bearbeitet von zitronendiesel
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Ach du meine Güte. Wie maximal besch***** kann es laufen? VW Nutzfahrzeuge: Ja!


Das ist so ärgerlich, dass einem die Worte fehlen. 

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Ach du Kacke!

Den beschädigten irgendwie vergünstigt zu kaufen geht gar nicht?

Sie werden ihn ja nicht verschrotten sondern auch in den Markt geben. 
 

Bekommst du Infos was erheblicher Schaden bedeutet?

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Oh wie bitter. Da freut man sich monatelang und dann so etwas. 

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Heute Morgen kam die Mail das mein GC Dune 680 produziert ist und auf dem Transport zum Händler ist. 

Übergabe zwischen 30.05. und 20.06.

Die Vorfreude steigt nun immer mehr 😀...

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Wie Michael Manousakis sagen würde: „KATASTROPHE“!

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Mir kommt da gerade so ein Gedanke- du hast geschrieben, seit gestern zugelassen (also 07.05.), dann war der Wagen ja auch seitdem (als niegelnagelneuer GC ja wohl sehr wahrscheinlich) Vollkasko versichert. 🤔 Die Nachricht vom Schaden ist am 08.05. gekommen (und auch da entstanden?). 
Theoretisch könnte also VW / Händler dir das Auto so unter Abzug der Reparaturkostenveranschlagung und vielleicht auch noch einer gewissen Aufwandsentschädigung verkaufen und du lässt es dann entsprechend reparieren. Einige haben ja sogar eine Versicherung mit einmal Rabattretter bei Unfallschäden, ohne dass es zu einer Höherstufung kommt. 🧐

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Ist glaube ich eine sehr schlechte Idee. Unabhängig von möglicherweise Versicherungsbetrug falls Geld von VW fließen sollte sind Rabattretter soweit mir bekannt an die Versicherungsgesellschaft gebunden. D.h. bei einem späteren Wechsel  wird man dann auch noch nach vielen  Jahren hochgestuft. Wenn muss VW reparieren und ggf. noch einen Preisnachlass geben.

 

Nachtrag: Zudem müsste wohl man einen Versicherungsvertrag haben, mit dem der GC von jedem gefahren werden darf.

Bearbeitet von HH-GC
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Wenn man einen zum Zeitpunkt des Unfalls / Schadens vollkaskoversicherten Wagen, der fahrerunabhängig versichert war, in einer Fachwerkstatt reparieren lässt und die Kosten mit den entsprechenden Angaben zur Entstehung des Malheurs mit der Agentur offiziell abrechnet, ist das doch kein Versicherungsbetrug (behaupte ich als Justizbeamter)- völlig unabhängig davon, zu welchem Preis VW den „Unfallwagen“ (der ja dadurch auch eine entsprechende Wertminderung hat), an den Kunden abgegeben hat.
VW wiederum könnte sich möglicherweise die Differenz von dem ursprünglichen Kaufpreis zu dem geminderten Betrag von dem oder die verursachende(n) Mitarbeiter(in) als Schadensersatz wiederholen bzw. von dessen/deren  Haftpflichtversicherung, wenn er/sie denn eine hat. 
Aber das wird ja alles offensichtlich ohnehin nicht zustande kommen, so dass wir dieses Off-Topic-Thema beenden können. 

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Stimmt, bei korrekten Angaben kein Betrug. Aber m.E. ist es eher ein Fall für die Haftpflicht des Händlers als die Vollkasko eines Kunden der noch nicht einmal Eigentümer des Fahrzeugs war.

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