MartinHaudrauf Geschrieben 24. Juli 2018 Teilen Geschrieben 24. Juli 2018 Hallo, Eine Frage - auf der flexiblen Gasleitung im Fach der Gasflasche steht ein gelber Zettel mit "Austausch bis 20xx". Das Datum ist weniger als 10 Jahre seit Produktion des Schlauchs (laut Aufdruck) und Fahrzeug, in dem Fall etwa 6 Jahre nach EZ. Was gilt denn nun? 10Jahre? Oder der gelbe Zettel? Das ganze ist im Werkszustand, von daher bin ich etwas verwirrt. Grüße Martin. Link zu diesem Kommentar
exCEer Geschrieben 24. Juli 2018 Online Teilen Geschrieben 24. Juli 2018 Hallo Martin, schmeiss den gelben Zettel weg; die Leitung hält mind. 10 Jahre ab Produktion; bei der Gasprüfung 2021 wird der Prüfer einen Blick drauf werfen, ob er ausgetauscht wurde. Viele Grüße Jochen 1 Link zu diesem Kommentar
MartinHaudrauf Geschrieben 24. Juli 2018 Autor Teilen Geschrieben 24. Juli 2018 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Danke für die Aufklärung. Falls in Zukunft jemand ein ähnliches Problem haben sollte - der Zettel ist wohl für die Fristen (6Jahre) im maritimen Bereich ausgelegt - und damit im VW Bus schlicht und einfach falsch. Aber ich bin wohl nicht der einzigste, der darüber gestolpert ist, siehe: Grüße, Martin Link zu diesem Kommentar
hp.svobo Geschrieben 25. Juli 2018 Teilen Geschrieben 25. Juli 2018 Hallo Das mit dem Datum ist wie die Mindesthaltbarkeit bei Lebensmitteln. Der Hersteller will verkaufen und möglichst viel Kohle verdienen. Regler und Schlauch im Cali muß alle 10 Jahre getauscht werden. Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 25. Juli 2018 Teilen Geschrieben 25. Juli 2018 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, das sehe ich jetzt nicht so, dass der Hersteller dafür allein anzugreifen ist. Schließlich hat der Gesetzgeber auf Drängen des Verbraucherschutzes das Mindesthaltbarkeitsdatum für Lebensmittel vor 30 Jahren ins Leben gerufen und dafür die Bedingungen definiert. Der Hersteller muss garantieren, bis zu welchem Datum mindestens das ungeöffnete und richtig gelagerte Lebensmittel seine spezifischen Eigenschaften wie Geschmack, Geruch, Farbe, Konsistenz und Nährwert behält und nicht wann das Lebensmittel ungenießbar wird. Vielleicht sollte man das mal ändern und den eigentliche Verfall in den Vordergrund stellen. Ebenso erachte ich die Austauschpflicht von Schläuchen und Regeln als sehr sinnvoll, wobei 10 Jahre im ein oder anderen Fall da schon zu lang sind. Man muss sich im Süden nur mal so umschauen, wie da die Gasanlagen betrieben werden..... Bearbeitet 27. Juli 2018 von ibgmg Link zu diesem Kommentar
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