pinball96 Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Teilen Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Moin, sie in einem anderen Beitrag berichtet haben wir gestern unseren neuen Bulli erhalten. Beim PrĂŒfen der Papiere ist mir Folgendes aufgefallen: Der Bus ist mit den Disc Felgen ausgestattet. 255/45 R 18. In der EG-Ăbereinstimmungsbescheinigung ist die Felgen/ ReifengröĂe unter Punkt 52. Anmerkungen aufgefĂŒhrt. Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) ist unter Punkt 15.1,2 die Bezeichnung 215/60 R 17 eingetragen... unter 22. finden sich keine Angaben zu der Reifen bzw. Felgen. Bei dem VorgĂ€nger standen dort die, vom Normalen abweichenden, GröĂen.  Ist das i.O? Wenn ja, muss man die EG Ăbereinstimmungsbescheinigung dann immer dabei haben?  Schöne GrĂŒĂe und schöne Ostern wĂŒnscht Ulrich Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Teilen Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Hallo, Â alles i.O. so wie es ist. Â Und das COC muss man nicht mitfĂŒhren. Â GruĂ T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Teilen Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Wie T2-Fahrer schon schrieb, ist alles i.O. in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 ist nur die gĂ€ngigste ReifengröĂe eingetragen. Alle anderen zulĂ€ssigen GröĂen sind der EG-Ăbereinstimmungsbescheinigung (COC) zu entnehmen. Das ist aber schon seit 01.10. 2005 ( da wurden die neuen Papiere eingefĂŒhrt) so. Zitieren Link zu diesem Kommentar
pinball96 Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Autor Teilen Geschrieben 31. MĂ€rz 2018 Danke fĂŒr die Infos. Dann bin ich ja beruhigt. - Diese Ahnungslosigkeit kommt davon, wenn man sich so selten ein neues Auto gönnt.  Liebe GrĂŒĂe und schöne Ostern Ulrich Zitieren Link zu diesem Kommentar
Grenzland_Uli Geschrieben 3. April 2018 Teilen Geschrieben 3. April 2018 Guten Morgen,  diese Abweichung ist mir jetzt auch aufgefallen. Da stellt sich mir aber eine Frage:  Was passiert bei einer Polizeikontrolle? Gucken die dann online in die COC?  Da wir im unmittelbaren Grenzgebiet wohnen, könnte das im Ausland zu Problemen fĂŒhren?  Schönen GruĂ aus Aachen,  Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar
radrenner Geschrieben 3. April 2018 Teilen Geschrieben 3. April 2018 Moin Uli,  die COC Bescheinigung solltest Du auch zusammen mit Deinem Auto bekommen haben. Nehme die oder einen Kopie einfach mit.  Viele GrĂŒĂe  Rudolf Zitieren Link zu diesem Kommentar
Spassreisender Geschrieben 10. April 2018 Teilen Geschrieben 10. April 2018 ...was geschieht denn dann mit nachtrĂ€glich zugelassenen Felgen oder Reifen? Werden die dann in die Zulassungsbescheinigung eingetragen, oder muss man ein Gutachten mitfĂŒhren?  GruĂ Joe Zitieren Link zu diesem Kommentar
Portnoy Geschrieben 10. April 2018 Teilen Geschrieben 10. April 2018 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Â Moin, Das wird dann vom TĂV/DEKRA/KĂS/GTĂ etc. abgenommen und in den Fahrzeugschein eingetragen. Das ist alles, was man mitfĂŒhren muss. Zitieren Link zu diesem Kommentar
habu01 Geschrieben 10. April 2018 Teilen Geschrieben 10. April 2018 in der Regel reicht es bei von technische PrĂŒforganisationen abgenommen Felgen, den Bericht mitzufĂŒhren. Steht auch auf dem Bericht "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erst bei nĂ€chster Befassung der Zulassungsbehörde erforderlich." Eine Berichtigung der Kfz-Papiere ist dann rausgeschmissenes Geld. Wenn die Felgen eine ABE haben und darin keine Auflage zur Abnahme aufgefĂŒhrt ist, ist die ABE mitzufĂŒhren. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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