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Mit Anhänger immer mit Tempo 100km/h?


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An die STVO-Profis:

habe heute meinen neuen California Coast (mit AHK ab Werk) zugelassen. Im Kfz-Schein ( Zulassungsbescheinigung Teil 1 ) steht unter Pos. 22 u.a. folgender Text:

 

Bei werksseitig montierter AHK: ESP m. spez. Fahrdyn. Stabi. Syst.f. Anh. Betr. f. Temp. 100Km/h gem.3. Änd. VO. z. 9 Ausn. VO. z. STVO

 

Bedeutet das, dass ich grundsätzlich in D ( außer bei anderer Beschilderung ) mit Anhänger Tempo 100 Km/h fahren darf? Muß der Anhänger weiterhin das 100 Km/h Schild tragen?

 

Grüße von der Ostseeküste

Axel

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Ja, der Anhänger braucht das 100er Schild. Das bekommt er, wenn er bauartbedingt die 100km/h-Zulassung in den CoC bestätigt hat. Daneben müssen entsprechende Reifen montiert sein, die nicht älter als 6 Jahre sein dürfen (Herstelldatum, nicht Kaufdatum).

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Nein, das bedeutet es nicht. Nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen.

 

Gruß, Bernd

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Wie kommst du denn auf die Idee??


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Naja, Du weißt doch: Vor Schulen, verkehrsberuhigter Bereich usw.

Ich denke, darauf möchte @GER193 hinaus 😂😂😂

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Auf die Idee bin nicht ich, sondern unsere Volksvertreter in Berlin gekommen. Quelle: 9. Ausnahmeverordnung zur Straßenverkehrsordnung.

 

Ich find´s ja auch schade, dass es nicht anders ist. Denn auch auf Bundesstraßen könnte man gut und gerne 100 km/h mit dem Hänger fahren. So aber wird man per Verordnung zum Verkehrshindernis.

 

Gruß, Bernd

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