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Grundsätzlich stimmt das schon, dennoch:

Es wird wohl erstmal von PKW ausgegangen, inkl. Kleinbusse (?), also Fahrzeuglänge 5 Meter plus-minus.

Und da die Länge an keinem Parkhaus angegeben ist, fahre ich (Serien-Cali-Beach mit Markise) in mir unbekannte Parkhäuser

nur ab 2,05m Höhenangabe.

Wenn es dann aneckt, haftet der Parkhausbetreiber. Den Ärger hat man leider trotzdem.

Wünsche allen schrammenfreies Parken!

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Moin,

meiner (beach 4motion) ist laut Schein 1,99m. Damit fahre ich plump in jedes 2,00m Parkhaus. Bisher nirgendwo ein Problem.

dorsel

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