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Gutachten n. §21 StVZO (§19(2) StVZO)


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Hallo,

 

war heute beim TÜV und habe mir Spurplatten eintragen lassen.

 

Jetzt schickt mich der TüV zum Strassenverkehrsamt.

 

Was muss ich da alles für Papiere vorlegen?

Das Fahrzeug ist Teilfinanziert!

 

Reicht Zulassungsbescheinigung Teil 1? Oder muss ich jetzt von der Bank Zulassungsbescheinigung Teil 2 besorgen?

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  • Tom50354

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Für eine Kompletteintragung brauchst Du das Gutachten, Zulassungsbescheinigung Teil I UND Teil II, Perso und Geld. Der Teil I wird eingezogen und Du bekommst eine Neue. den Teil II brauchen die um die Daten des Fahrzeuges beim KBA zu ändern. War bei meiener Umschlüsselung von WoMo auf PKW genauso.

Bei uns heisst die Behörde übringens Zulassungsstelle.

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