Saharafreund Geschrieben 20. Januar 2010 Teilen Geschrieben 20. Januar 2010 Hallo, ohne klugscheissen zu wollen: Wenn der Antrag kein Antrag sondern ein Widerspruch gegen den erlassenen Steuerbescheid war und dieser auch noch fristgerecht erfolgte, muß auch rückgerechnet werden, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird. In manchen Fällen wie meiner einer erfolgte sogar eine Rückerstattung auf Kulanzebene trotz versäumter Frist und das auch noch bis zum Erstanmeldedatum zurück (ca.1/2 Jahr). :] Das nenne ich mal Bürgerservice und Dienst am (zahlenden) Kunden/Staatsbürger und läßt einen ein kleines bißchen weniger verdriesslich auf die nächste Gehaltsabrechnung schauen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
mkw Geschrieben 20. Januar 2010 Autor Teilen Geschrieben 20. Januar 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Ok der Argumentation kann ich mich anschliessen: Kein Antrag auf WoMobesteuerung, sondern Widerspruch zum Steuerbescheid. Dann natürlich rückwirkend, da der Bescheid ja angefochten wird. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
T5flower Geschrieben 28. Januar 2010 Teilen Geschrieben 28. Januar 2010 Hallo, dem Antrag auf rückwirkende Änderung wurde bei uns stattgegeben. Freuen uns über 11 Monate Rückzahlung der Differenz. Gruß t5flower Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 15. Februar 2010 Teilen Geschrieben 15. Februar 2010 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die Schlüsselnr. Ist 35B0. Lt You do not have the required permissions to view the link content in this post. gehört der California damit zu Klasse M1 Neben PKW´s zählen auch Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung zu dieser Gruppe. Wohnmobile gehören dazu. Erfreulich ist der direkte Vergleich der Schlüsselnummern mit dem T5.1. T5.1 mit DPF ab Werk hatte als Wohnmobil 0655 (lt. KBA= Euro III) Der T5.1 ohne DPF 0654 und nur Euro II. Beide Schlüsselnummern werden auch unter der Fahrzeugliste M1 aufgeführt. Der T5.2 ist also laut KBA gleich zwei bzw. drei Emissionsklassen besser! Stutzig macht mich nur, dass die Schlüsselnummern des T5.1 auch unter Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M2, M2G, M3, M3G und N einschließlich Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung erscheinen. Quasi doppelgemoppelt. Zwar sind die Emissionsklassen dort auch nicht besser, aber ich entdecke in der Spalte links ein S3 bzw. S2. Sind damit die Wohnmobilsteuerklassenklassen gemeint? Ich glaube die meinen damit wieder etwas anderes. Diese S-Klasseneinstufung bei Womo´s ist echt leicht mit anderen S-Klassen (z.B. der der Schadstoffklasse bei der Plakettenverteilung) zu verwechseln. Zur S-Klassenzuordnung konnte ich zu dieser Schlüsselnr. nix finden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
mkw Geschrieben 23. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 23. Juni 2010 Ich hol das mal hoch: Hallo Tom wieviel Steuer zahlst Du denn jetzt: 210 oder 290 Euro? Danke Andreas You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 23. Juni 2010 Teilen Geschrieben 23. Juni 2010 Der Cali ist S4 = 210 Euro! Ich zahl was mehr, weil ich ihn mit Goldschmitt aufgelastet habe! Zitieren Link zu diesem Kommentar
mkw Geschrieben 24. Juni 2010 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2010 Super , Danke das kompensiert etwas die für mich höhere WoMo-Versicherung. Andreas Zitieren Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 19. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2023 Wie habt ihr es hinbekommen? Möchte meinen 5.2 auch auf PKW umschlüsseln, von HSN TSN 0603 AQZ00021 auf 0603 AQY die Versicherung will nur diese Schlüsselnummern akzeptieren. Habe noch niemanden bei der Dekra gefunden der sich damit auskennt, bzw, es machen will/kann. VG rameda Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 19. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2023 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Die Schlüsselnummern kann man nicht ändern! Die sind festgelegt! Im Übrigen ist das Thema hier schon 13Jahre alt, es hat sich wohl zulassungsrechtlich einiges geändert. Grundsätzlich sollte aber eine Änderung von Wohnmobil zu Kombilimousine kein Problem sein. HSN und TSN bleiben hierbei unberührt, da irrelevant dafür. Bearbeitet 19. Dezember 2023 von Bertram-der-Bulli Zitieren Link zu diesem Kommentar
rameda Geschrieben 19. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2023 Ok, nur wie habt ihr es hinbekommen einen so geschlüsselten T5.2 als PKW zu versichern. Die große Versicherung mit A. hat die TSN nicht für den PKW gelistet und verweigert damit die PKW Versicherung. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 19. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Das Stichwort (auch für die Suche oben rechst) ist "Umschlüsseln" von PKW zu WoMo oder umgekehrt. Funktioniert per Einzelabnahme / Gutachten durch TÜV, DEKRA u.a. und dann Änderung der Fahrzeugklasse auf der Zulassungsstelle . Zur Systematik: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Die Diskussionen zu "lohnt sich PKW oder WoMo bei Steuern und Versicherung?" wurden hier im Board schon zigfach geführt (-> Suche oben rechts!) und muß jeder für sich anhand seiner individuellen Parameter entscheiden. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Bertram-der-Bulli Geschrieben 19. Dezember 2023 Teilen Geschrieben 19. Dezember 2023 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Wir haben 2017 von PKW auf Wohnmobil umgeschlüsselt, damals musste man nur die Womo-Eigenschaften vom TÜV bescheinigen lassen und damit wurde das bei der Zulassungsstelle umgetragen… HSN/TSN haben da niemanden interessiert. Es hängt an der Versicherung! Unserer ist als Wohnmobil zugelassen, unsere Versicherung berechnet ihn dennoch als PKW… von der Definition her ist jedes Wohnmobil bis 3,5to auch ein PKW… nur halt mit speziellen Eigenschaften. Das können die Versicherungen handhaben wie sie möchten. Zitieren Link zu diesem Kommentar
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