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Ist der T5.2 Cali jetzt Emissionsklasse S4?


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Hallo,

 

ohne klugscheissen ;) zu wollen:

Wenn der Antrag kein Antrag sondern ein Widerspruch gegen den erlassenen Steuerbescheid war und dieser auch noch fristgerecht erfolgte, muß auch rückgerechnet werden, wenn dem Widerspruch stattgegeben wird.

 

In manchen Fällen wie meiner einer erfolgte sogar eine Rückerstattung auf Kulanzebene trotz versäumter Frist und das auch noch bis zum Erstanmeldedatum zurück (ca.1/2 Jahr). :]

 

Das nenne ich mal Bürgerservice und Dienst am (zahlenden) Kunden/Staatsbürger und läßt einen ein kleines bißchen weniger verdriesslich auf die nächste Gehaltsabrechnung schauen! :)

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Ok der Argumentation kann ich mich anschliessen:

Kein Antrag auf WoMobesteuerung, sondern Widerspruch zum Steuerbescheid. Dann natürlich rückwirkend, da der Bescheid ja angefochten wird.

 

Andreas

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  • 3 Wochen später...

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Die Schlüsselnr. Ist 35B0.

 

Lt

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gehört der California damit zu Klasse M1

Neben PKW´s zählen auch „Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung“ zu dieser Gruppe. Wohnmobile gehören dazu.

 

Erfreulich ist der direkte Vergleich der Schlüsselnummern mit dem T5.1.

 

T5.1 mit DPF ab Werk hatte als Wohnmobil 0655 (lt. KBA= Euro III) Der T5.1 ohne DPF 0654 und nur Euro II.

Beide Schlüsselnummern werden auch unter der Fahrzeugliste M1 aufgeführt.

Der T5.2 ist also laut KBA gleich zwei bzw. drei Emissionsklassen besser!

 

Stutzig macht mich nur, dass die Schlüsselnummern des T5.1 auch unter „Nutzfahrzeuge (Kfz der Klasse M2, M2G, M3, M3G und N einschließlich Fahrzeuge mit

besonderer Zweckbestimmung“ erscheinen. Quasi doppelgemoppelt. Zwar sind die Emissionsklassen dort auch nicht besser, aber ich entdecke in der Spalte links ein S3 bzw. S2.

Sind damit die Wohnmobilsteuerklassenklassen gemeint? Ich glaube die meinen damit wieder etwas anderes. Diese S-Klasseneinstufung bei Womo´s ist echt leicht mit anderen S-Klassen (z.B. der der Schadstoffklasse bei der Plakettenverteilung) zu verwechseln.

 

Zur S-Klassenzuordnung konnte ich zu dieser Schlüsselnr. nix finden.

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  • 4 Monate später...

Ich hol das mal hoch:

 

Hallo Tom wieviel Steuer zahlst Du denn jetzt: 210 oder 290 Euro?

 

Danke

 

Andreas

 

 

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Der Cali ist S4 = 210 Euro!

 

Ich zahl was mehr, weil ich ihn mit Goldschmitt aufgelastet habe!

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Super , Danke

 

das kompensiert etwas die für mich höhere WoMo-Versicherung.

 

Andreas

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  • 13 Jahre später...

Wie habt ihr es hinbekommen?

Möchte meinen 5.2 auch auf PKW umschlüsseln, von

HSN  TSN

0603 AQZ00021    auf

0603 AQY

die Versicherung will nur diese Schlüsselnummern akzeptieren.

 

Habe noch niemanden bei der Dekra gefunden der sich damit auskennt, bzw, es machen will/kann.

 

VG rameda

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Die Schlüsselnummern kann man nicht ändern! Die sind festgelegt!

 

Im Übrigen ist das Thema hier schon 13Jahre alt, es hat sich wohl zulassungsrechtlich einiges geändert. Grundsätzlich sollte aber eine Änderung von Wohnmobil zu Kombilimousine kein Problem sein. 
 

HSN und TSN bleiben hierbei unberührt, da irrelevant dafür. 

Bearbeitet von Bertram-der-Bulli
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Ok, nur wie habt ihr es hinbekommen 

einen so geschlüsselten T5.2 als PKW zu versichern.

Die große Versicherung mit A.

hat die TSN nicht für den PKW gelistet 

und verweigert damit die PKW Versicherung.

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Das Stichwort (auch für die Suche oben rechst) ist "Umschlüsseln" von PKW zu WoMo oder umgekehrt.

Funktioniert per Einzelabnahme / Gutachten durch TÜV, DEKRA u.a. und dann Änderung der Fahrzeugklasse auf der Zulassungsstelle .

 

Zur Systematik: 

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Die Diskussionen zu "lohnt sich PKW oder WoMo bei Steuern und Versicherung?" wurden hier im Board schon zigfach geführt (-> Suche oben rechts!) und muß jeder für sich anhand seiner individuellen Parameter entscheiden.

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Wir haben 2017 von PKW auf Wohnmobil umgeschlüsselt, damals musste man nur die Womo-Eigenschaften vom TÜV bescheinigen lassen und damit wurde das bei der Zulassungsstelle umgetragen… HSN/TSN haben da niemanden interessiert. 
 

Es hängt an der Versicherung!

Unserer ist als Wohnmobil zugelassen, unsere Versicherung berechnet ihn dennoch als PKW… von der Definition her ist jedes Wohnmobil bis 3,5to auch ein PKW… nur halt mit speziellen Eigenschaften. 
Das können die Versicherungen handhaben wie sie möchten. 

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