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Eine (einzige) Fragen zur Anhaengerkupplung


schwarzblau

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Hi zusammen

 

Ich habe nun verschiedene Threads bereits gelesen, aber einiges ist noch nicht ganz klar.

Wir wollen eine starre AHK nachruesten. Vorbereitung ist vorhanden.

 

Sollte das direkt bei VW gemacht werden?

Zum einen koennte ein guter Grund die Garantie sein.

Zum habe ich gelesen, dass ich nur 100 km/h fahren darf, wenn das VW selbst nachruestet. Stimmt das?

 

 

Besten Dank

 

Chris

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Hallo,

 

das nachrüsten bei einem Schrauber deiner Wahl hat keinen Einfluss auf die Garantie des restlichen Autos. Ich persönlich würde es bei VW machen lassen da irgendwann bei einem Problem die "Schuld" hin- und her geschoben wird. Der Schrauber schickt dich zu VW und umgekehrt.

 

Was das Tempolimit angeht - das ist Quatsch! Ohne Anhänger darfst Du so schnell fahren wie es deine Verfassung, Verkehr und die Vorschriften zulassen. Mit Hänger gelten dann natürlich die für den Anhänger zugelassenen Geschwindigkeiten.

 

Chris


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Hallo,

Ich denke er meint schon die 100er Zulassung mit Anhänger.

Ich dachte die ist primär vom Anhänger abhängig (Reifen, Stoßdämpfer, ...).

Wer würde wie überprüfen wollen, ob Deine AHK von VW angebaut wurde ? Kann ich mir nicht vorstellen ...

 

Erik

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Hallo.

Mit Anhänger ist die Geschwindigkeitsbegrenzung des Anhängers zu beachten.

Die kann bei ungebremsten Billiganhängern auch bei 80 liegen, bin mir aber nicht sicher.

Mit einem Radträger auf der AHK gibt es mE keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Allerdings sollte man da schon etwas Sorgfalt walten lassen, der Bus wird etwas hecklastig.

130 km/h sollten mit den Rädern hintendrauf schon reichen.

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Ungebremster Hänger ist immer bei 80 Schluss.

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Mal wild aus dem Netz gegoogled:

 

Für Gespanne gilt in Deutschland eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Bestimmte Pkw mit Anhänger, bestimmte mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t und 100-km/h-zugelassene Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t mit Anhänger dürfen abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 StVO bis zu 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren.

 

Hierfür sind folgende Voraussetzungen durch die Fahrzeugkombinationen zu erfüllen:

 

  • Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Anhänger ohne Bremse oder Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Stoßdämpfer: zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,3 × Leermasse des Zugfahrzeugs

 

  • Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit Wohnanhänger mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: zulässige Masse des Anhängers ≤ 0,8 × Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch ≤ 1,0 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist

  • Zugfahrzeug mit ABS in Verbindung mit anderem Anhänger (z. B. Pferdeanhänger) mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern: zulässige Masse des Anhängers ≤ 1,1 × Leermasse des Zugfahrzeugs oder auch ≤ 1,2 × Leermasse des Zugfahrzeugs, wenn mit einer Schlingerkupplung gemäß ISO 11555-1 ausgerüstet oder mit einer anderen technischen Einrichtung versehen, durch die mittels Teilegutachten/ABE der Betrieb der Kombination bis 120 km/h nachgewiesen ist

 

 

Für alle Kombinationsarten gilt zusätzlich:

 

  • zulässige Masse des Anhängers ≤ zulässige Masse des Zugfahrzeugs,
  • zulässige Masse des Anhänger ≤ zulässige Anhängelast gemäß Fahrzeugschein,
  • Bereifung des Anhängers hat für 100 km/h keinen Zuschlag zum Lastindex erhalten,
  • Bereifung des Anhängers entspricht mindestens der Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h),
  • Bereifung des Anhängers ist jünger als 6 Jahre, erkennbar am eingeprägten Herstellungsdatum; Achtung Kalenderwoche beachten.
  • Die vom Amt gesiegelte 100-Plakette muss am Anhänger hinten sichtbar angebracht sein.


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danke fuer die Mitarbeit :) Es muss also nicht unbedingt eine VW-original AHK sein, es sei denn man will keine Sorgen bei der Garantie.

 

Mittlwerweile habe ich auch schon die ersten Preise fuer eine Starre AHK. Gleiche Vorraussetzungen.

 

1. VW Werkstatt: 1050 Euro

2. VW Werkstatt: 660 Euro.

 

Wie die Differenz zustande kommt, kann ich mir auch nicht erklären; es wurde aber auch schon anderswo beschrieben. (deshalb vergleiche ich -dank sei den Board.)

Mal schaun, was die dritte sagt ;)

 

Einen VW-freien Vergleich suche ich noch.

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Sach mal in Holland gibts die Anhängerkupplung bestimmt bei AH:D

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:) schön wärs :)

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Mit Vorbereitung würde ich es entweder selber machen oder in einer freien Werkstatt, das ist ja Ruckzuck erledigt dank der Vorbereitung. Musst aber auf jeden Fall noch zu VWN um die Anhängerfunktion / Gespannstabilisierung freizuschalten.

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Moin,

Warum starre Ahk? Ich bin so froh, dass es endlich abnehmbare gibt, da ich mir seinerzeit des öfteren blaue Flecken am Schienbein geholt habe - von dreckigen Hosenbeinen mal abgesehen

:baby:


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Wir wollen eine starre Kupplung weil ich sie sonst immer ab und anbauen muss (so weit ich weiß muss eine abnehmbare bei Nichtnutzung abgenommen werden).

 

Selber anbringen.... Noch nie gemacht. Machbar?

Die Freischaltung kostet bei VW 80 Euro. Hoher Preis fuer ein paar Klicks (oder sehe ich das falsch?).

 

Bei Kupplung.de kostet alles übrigens 615 Euro. Kein große Unterschied zu VW.

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Das mit dem "Abnehmen" müssen ist Quatsch. Wo das wieder herkommt:evil:

Die Kosten von ca. 1000,-€ bei Nachrüstung (abnehmbare) wurden beim Cali mit hohem Montageaufwand begründet (Freundlicher in HH). Angeblich muss hinten der halbe Schrank ausgebaut werden um an das Steuergerät heranzukommen. Ist und bleibt für mich etwas unverständlich??

Da sind unsere Elektrikexperten hier im Board gefragt.

615€ hören sich gut an. Selbst anbauen mit etwas handwerklichem Geschick und einem trockenen Plätzchen mit Aufbockmöglichkeit sind machbar.

Das Freischalten müsste doch auch einer unserer Mitboarder mit VCDS hinbekommen oder?? ;)


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Das mit dem Abnehmen ist zwar kein "Gesetz", aber bei einem Auffahrunfall wird der Hintermann (bzw. dessen Versicherung) wegen unnötig hoher Schäden am eigenen Auto zur Kasse bitten (bei abnehmbarer, nicht genutzter AHK).

 

Und mit dem Freischalten alleine ist es nicht getan, wenn der Kabelstrang für die Stabilisationshilfe im Fuß- und Motorraum nicht montiert ist. Hier müsste dann ggf. erst nachgerüstet werden.

 

Gruß

Armin

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