chr-jakob Geschrieben 21. Mai 2025 Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 Hallo zusammen, über die Suche habe ich nur ältere Beiträge gefunden, daher frage ich bewusst nochmal nach aktuellen Erfahrungen: Um meine Meldeadresse ist eine großflächige Bewohnerparkzone geplant. Anwohnerausweise werden (hier) nicht für Wohnmobile aufgestellt, mein Cali ist so zugelassen. Nun schreibt mir die Stadt, ich könne mir ja zum Parken entweder einen Parkschein ziehen oder eine Stellplatz suchen. Beides nur sehr bedingt eine Option. Ist jemand in vergleichbarer Situation und hat vielleicht mit netten Worten sogar einen Anwohnerausweis bekommen? Der Cali ist mein Alltagsfahrzeug. Danke & VG Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mainline Geschrieben 21. Mai 2025 Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 Hi Christian, mir wurde von der Stadt Kassel vor Jahren ein Anwohnerparkausweis verwehrt, weil es auf dem Grundstück Abstellflächen gibt und somit kein Grund besteht, bewirtschafteten Parkraum bevorzugt zu nutzen. Gruß Gerhard Zitieren Link zu diesem Kommentar
Calumbus Geschrieben 21. Mai 2025 Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hallo, etwa gleiche Situation. Durch die Renovierung der Tiefgarage musste ich mir einen Stellplatz im öffentlichen Parkraum/Strasse organisieren. Hier in Tübingen gibt es überall Parkraumbewirtschaftung. Online habe ich mir für die Parkzone (strassenabhängig) einen Parkausweis für Anwohnerparken geholt, musste für 1 Jahr im voraus 300€ (!!!) löhnen, da mein Cali Coast schwerer als 2to ist. Wenn die TG fertig ist, kann ich mir die ungenutzten Monate rückerstatten lassen. Sehr regelmäßig wird hier kontrolliert, da wurde nie etwas gesagt wg. Cali/Wohnmobilzulassung. (Hauptsache die Kohle stimmt 😀) Hier im Forum wurde mal erwähnt, daß der Cali ein PKW mit Wohnmobilzulassung (Versicherung) ist, es gelten ja auch z. B. die gleichen Geschwindigkeitsbeschränkungen wie für PKW. Grüße Michael 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
chr-jakob Geschrieben 21. Mai 2025 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Hier ist leider der Eintrag in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter 5 maßgeblich … 🤷🏻♂️ Zitieren Link zu diesem Kommentar
T2-Fahrer Geschrieben 21. Mai 2025 Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 Hallo, es ist grundsätzlich kein Problem einen (Küchen-)Cali als PKW Mehrzweckfahrzeug umschreiben zu lassen. Der Küchencali erfüllt sowohl die gesetzl. Voraussetzungen für WoMo als auch für PKW. Über Vor- und Nachteile wurde hier im Board schon seitenlang debattiert. (Steuer, Versicherung, PKW-Parkplätze, etc.) Gruß T2-Fahrer Zitieren Link zu diesem Kommentar
chr-jakob Geschrieben 21. Mai 2025 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Moin, beim Beach Camper soll das aber nicht so einfach sein ... abgesehen davon sträube ich mich noch etwas vor dem Gedanken, da ich bisher die Vorteile des Wohnmobils schon ganz nett fand. Mal schauen, was das letztendlich wird ... Zitieren Link zu diesem Kommentar
apfelquark Geschrieben 21. Mai 2025 Online Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 Auch wenn der California Beach als Wohnmobil zugelassen ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er im Straßenverkehr rechtlich anders behandelt wird als ein Pkw – maßgeblich ist die Fahrzeugklasse M1. Die Fahrzeugklasse (M1) wird in der EU-Fahrzeugklassifizierung geregelt und ist nicht gleichzusetzen mit der Aufbauart (z. B. Wohnmobil oder Kombi). Die Aufbauart beeinflusst in der Regel nicht die Parkberechtigung, wenn das Fahrzeug als M1 eingestuft ist. Das Anwohnerparken ist Ländersache, basiert aber auf der StVO (§ 45 Abs. 1b Nr. 2). In der zugehörigen Verwaltungsvorschrift heißt es, dass Anwohnerparkausweise für Pkw und vergleichbare Fahrzeuge ausgestellt werden können. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug „parkplatzverträglich“ ist – also keine übermäßige Länge, Höhe oder Sondernutzung aufweist. Verwaltungsgerichte (z. B. VG München, Az. M 23 K 21.5926) haben mehrfach entschieden, dass Wohnmobile der Klasse M1 mit PKW-Maßen Anspruch auf Anwohnerparkausweise haben können, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum wie ein Pkw genutzt werden und nicht übergroß sind. 4 5 Zitieren Link zu diesem Kommentar
chr-jakob Geschrieben 21. Mai 2025 Autor Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Vielen Dank für die Aufklärung! 👌🏻 Zumindest bezogen auf die Maße sollte er "parkplatzverträglich" sein: max. 5,50m lang und 2,10m breit. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Endlich Geschrieben 21. Mai 2025 Teilen Geschrieben 21. Mai 2025 So war es bei uns vor ein paar Jahren auch, die Stadt Köln hatte eine Größen Begrenzung. Für einen 5,40m Ducato ging es noch. Jetzt in Düsseldorf auch kein Problem, da gab es im online Formular die Frage gar nicht… Zitieren Link zu diesem Kommentar
Frankie72 Geschrieben 22. Mai 2025 Teilen Geschrieben 22. Mai 2025 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Gerade mal nachgesehen: Selbst unser Mietfahrzeuge z.B. der Pössl Roadcruiser auf Citröen Jumper Basis mit 6,36 m Länge und 2,05 m Breite (ohne Außenspiegel) und 2,65 m Höhe (ohne Aufbauteile) hat noch M1 eingetragen. Sondernutzung Wohnmobil ist aber gegeben, sobald das in der ZB1 unter (5) eingetragen ist. Somit kann ein Parkausweis für PKW-Parkplätze vermutlich durchaus verweigert werden. Weiterhin kommt eventuell noch der Aspekt aufgesatteltes Parken, also halb auf dem Gehweg zu tragen (Verkehrszeichen 315). Wenn das der Fall ist, darf man das eh nur mit Fahrzeugen bis zu einem zul. Gesamtgewicht von 2,8 t in Anspruch nehmen. Vielleicht werden Anwohnerparkausweise auch aus diesem Grund verwehrt, da z.B. der T6.1 Bulli ein solches von 3,08 t hat? Zitieren Link zu diesem Kommentar
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