MarBo Geschrieben 6. Juli 2024 Teilen Geschrieben 6. Juli 2024 Bei CNG-Fahrzeugen wird die Gasprüfung im Rahmen der HU vom TÜV/Dekra in der Werkstatt mitgemacht. Das ist dann auch keine Werkstattleistung, ausser das eine Verkleidung entfernt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar
MD_998 Geschrieben 10. Juli 2024 Autor Teilen Geschrieben 10. Juli 2024 es steht aus kostenpflichtige zustatzleistung in der Inspektionsliste drin ... gefragt hat mich keiner dazu, nun ist es beguckt worden, beim nächsten werd ich wohl vorher bescheid geben das das unnütz ist und ich es nicht gemacht haben möchte .. Zitieren Link zu diesem Kommentar
tonitest Geschrieben 10. Juli 2024 Teilen Geschrieben 10. Juli 2024 (bearbeitet) You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Naja, wenn Du es nicht beauftragt hast und auch nicht im Kostenvoranschlag/Auftragskalkulation benannt war bzw. vorgeschlagen wurde, sehe ich nicht, daß Du zahlen solltest. Die kostenpflichtige Zusatzleistung war nicht Vertragsbestandteil. Ich würde es nicht bezahlen, bzw. den Betrag zurückfordern. Die Reinigung der Schiebefenster-Dichtung ist bspw auch eine kostenpflichtige Zusatzleistung bei Inspektionen (auch ca. 30 - 40 €), wurde ich bis jetzt immer drauf aufmerksam gemacht, bzw. habe VWN darauf hingewiesen, daß dies mitgemacht werden soll. (Und habe es damit beauftragt und selbstverständlcih bezahlt); diese WischWasser-Auffüll-Position habe ich zum Glück schon lange nicht mehr erlebt, würde ich auch nicht bezahlern, da ich das nie im Leben beauftragen werde. Bearbeitet 10. Juli 2024 von tonitest 1 Zitieren Link zu diesem Kommentar
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