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VW Werksangehöriger müßte man sein!


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Servus zusammen,

 

Achtung Geert, nicht zu einer Ordnungswidrigkeit aufrufen!

 

Die Zulassung eines in Österreich stehenden Fahrzeuges erfüllt den Tatbestand der unzulässigen Fernzulassung (gleiches gilt auch für die Kurzzeitkennzeichen)!

 

Legal ist es nur mit Österreichischen Überführungs/ Händlerkennzeichen bis nach D zu fahren und dort die deutschen Kennzeichen zu montieren.

 

Alles andere ist eigenes Risiko und nicht legal ...

 

VG

 

CaliMUC

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In der Schweiz kommt da noch etwas Rabatt hinzu, da beim Import nicht 19% MWST anfallen sondern nur 4% Importzoll und 8% MWSt.

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Hallo CaliMUC,

das wurde aber in unserer deutschen Zulassungsbehörde anders erklärt - null Probleme und völlig legal. Sie haben aber eben aus diesem Grund bei der Anmeldung den Kfz-Brief einbehalten und um unverzügliche Vorführung nach Anmeldung gebeten, dann gab's den Brief nach Überprüfung der Fahrgestellnummer sofort zurück.

Auch beim Gebrauchtkauf eines Oldtimers in Italien gab's ohne Umstände und in voller Kenntnis der Sachlage problemlos die Überführungs- bzw. Kurzkennzeichen.

Und so ganz nebenbei, beim Salzburger VW-Händler standen zum Zeitpunkt der Auslieferung mehrheitlich deutsche Fahrzeuge mit montiertem Kennzeichen zur Auslieferung in den grenznahen Bereich nach Freilassing und Berchtesgaden bereit....

Gruß Geert

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Hallo,

 

unbedingt bei der Versicherung nachfragen ob Ihr bei Überführungskennzeichen eine Voll/Teilkasko dabei habt. Normalerweise gibt es nur die Haftpflicht!

Ich habe meiner Versicherung klar gemacht ich gehe wo anders hin - auf einmal hat es auch mit Kasko und Überführungskennzeichen geklappt.

 

Gruß

Meinhard

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