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Zulassung Reimport Edition Austria 25


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Hallo Forum,

 

nachdem ich meinen T5 aus Österreich endlich habe möchte ich gerne meine Erfahrungen bez. dem Ablauf zukommen lassen. So wars in MĂŒnchen:

 

Schlagwörter: Umsatzsteuer, UmsatzsteuererklÀrung, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Reimport, Zulassung

 

Steuer:

 

Dem HĂ€ndler in Österreich habe ich den Netto-Rechnungspreis gezahlt.

Ihr seid verpflichtet den Kauf innerhalb von 10 Tagen mit folgendem Formular beim Finanzamt anzuzeigen.

Von der Zulassungsstelle erhÀlt das Finanzamt eine Kontrollmitteilung das ein Fahrzeug importiert wurde.

 

(Privater Autokauf in einem anderen EU-Land):

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Privater_Autokauf_im_EU-Ausland/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

Die Formulare zur Versteuerung findet ihr hier:

http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Formulare/Auslandssachverhalte/Fahrzeugeinzelbesteuerung/default.php?f=LfSt&c=n&d=x&t=x

 

auszufĂŒllen sind die Zeilen:

2, 4, 11, 12, 13, 16

34, 35, 36, 38, 39, 40

51: Kaufpreis laut Rechnung

51: 19% des Kaufpreis

 

Die Anlage ist fĂŒr Diplomaten gedacht und wird bei Normalos nicht benötigt!

 

Zulassung:

 

FĂŒr die Zulassung werden folgende Dokumente benötigt:

Beispiel MĂŒnchen: http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/strverkehr/kfzzul/103061/import.html

- COC Certificate of Conformity. (http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)) (kommt mit dem Fahrzeug vom HĂ€ndler)

- EVB-Nr. (VersicherungsbestÀtigung, ehemals Doppelkarte)

- FĂŒr die Versicherung, falls euer auslĂ€ndischer HĂ€ndler keine HSN und TSN kennt: http://www.hsn-tsn.de/

- BestÀtigung das es sich um ein EU-Neufahrzeug handelt

 

 

Und jetzt wird’s spannend: AbhĂ€ngig von der Zulassungsstelle ist das Fahrzeug vorzufĂŒhren! (z.B. MĂŒnchen, Stuttgart)

 

A: d.h. bei einigen Zulassungsstellen im Lande könnte ihr nur mit den Papieren/Dokumenten das Fahrzeug anmelden und dann mit den Kennzeichen das Fahrzeug abholen.

 

B: Im anderen Fall ist es notwendig Kurzzeitkennzeichen zu besorgen um mit diesen das Fahrzeug abzuholen, um dann im Anschluss das Fahrzeug final zuzulassen.

Die Kurzzeitkennzeichen gibt es auf der Zulassungsstelle, dazu benötigt man:

- Peronalausweis

- Gesonderte EVB-Nr. von der Versicherung (Bei meiner Versicherung gabs diese kostenlos)

 

Gruß

Pizzalover

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Hallo,

 

was hast Du jetzt fĂŒr eine SchlĂŒsselnummer bekommen???

 

wie bekomme ich heraus ob bei meiner Zulassungstelle das Fahrzeug mit den Papieren angemeldet werden kann??? oder ob die das Fahrzeug sehen wollen???

 

Wie ist dein Gesamteindruck vom Autohaus und natĂŒrlich ganz wichtig vom California Beach????

 

Ach Du wolltest doch ein paar Bilder einstellen??

 

MfG

larry

 

PS: schau mal in deine PN

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Sehr interessant, Pizzalover ! Vielen Dank fĂŒr deine Infos. Steht mir ja auch noch alles bevor, ich hoff, ich darf dann mal bei dir nachfragen...

 

PS: Was suchen wir uns denn fĂŒr ne Werkstatt in Minga? Und ...denkst du ĂŒber eine GarantieverlĂ€ngerung nach? (Gerne auch per PN)

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Das wĂŒrde mich auch interessieren.

 

 

Also ich wĂŒrde bei meiner Zulassungstelle mal anrufen, die könnten das wissen :D :D

 

 

die wĂŒrde ich auch gerne sehen.

 

Viele GrĂŒĂŸe

 

Sebastian

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Puhh..gott sei Dank hab ich meinen noch nicht, sonst mĂŒsst ich jetzt alles beantworten. Armer Pizzalover ;-)

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naja, vielleicht macht er das ja auch gern. Weil den ersten Beitrag hat er ja auch freiwillig eingestellt. Also wenn er das nicht wollte, hÀtte er das sich er auch nicht getan.

Aber trotzdem ein herzliches Dankeschön. FĂŒr den ein oder anderen macht es das sicher leichter.

 

Sebastian

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Hallo Larry,

 

Thema SchlĂŒsselnummer:

im Fahrzeugschein steht der offizieller Typ: 7HC

Der TSN fĂŒr die Versicherung ist in meinem Fall: ARK

(103KW, Handschalter, 4motion, Beach)

HSN: 0603 (VW)

 

Thema Zulassungsstelle:

Anrufen ob Anmeldung nur mit Dokumenten möglich ist.

 

Thema Autohaus:

macht sehr guten Eindruck mit kompetenten Personal.

Auto ist Top

 

Thema Bilder:

folgen am WE, unter der Woche ist es am Abend leider schon wieder zu dunkel :-(

 

VG

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Also ich hab Grad mal bei der Zulassungsstelle angerufen.

In Gap ist es so, dass ich mit den Papieren das Auto zulassen kann. Danach muss ich es noch mal vor fĂŒhren. So lange behalten sie den Brief.

Macht aber nichts, weil ich kann ja das Auto mit meinen Schildern holen.

 

Mir wurde auch noch gesagt, dass ich eine Daten BestĂ€tigung brauche. Die wĂŒrde ich aber vom HĂ€ndler bekommen. Stimmt das Pizzalover?

 

Sebastian

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Servus Jungs,

 

ein Hinweis noch:

 

Wer die Kurzzeitkennzeichen bzw. die Originalkennzeichen in AT auf das Auto montiert fĂŒhrt eine unzulĂ€ssige Fernzulassung durch und begeht min. eine Ordnungswidrigkeit, da es sich hierbei um ein hoheitliche Angelegenheit handelt.

 

Ist in Reutte zwar nicht so wahrscheinlich, dass auf dem Weg zur Grenze etwas passiert, aber dennoch ...

Ich möchte nicht wissen was passiert, wenn man einen Unfall hat und das Fahrzeug ggf. als nicht zugelassen gilt (zahlt die Versicherung?).

 

Deshalb am besten mit AT-ÜberfĂŒhrungskennzeichen bis zur Grenze (aus dem Autohaus) und dann erst die eigenen drauf, das ist zumindest mit den Kurzzeitkennzeichen legal.

 

Viele GrĂŒĂŸe

 

CaliMUC

 

PS: Eine DatenbestĂ€tigung gab's in meinem Fall vom Autohaus nicht. Ich musste allerdings fĂŒr die Zulassungsstelle eine BestĂ€tigung von einer anerkannten deutschen (!) PrĂŒforganisation/ Behörde beibringenm, dass das Fahrzeug mit den österreichischen Papieren (im wesentlichen Fahrgestellnummer) ĂŒbereinstimmt. Dann musste ich es allerdings auch nicht mehr vorfĂŒhren.

Ich wĂŒrde daher bei der Zulassungsstelle noch einmal genau nachfragen, was die haben wollen ...

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Unter Wikipedia ist das Kurzzeitkennzeichen gut erklÀrt:

 

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da sollte es keine Probleme geben:

Die EuropĂ€ische Kommission hat in ihrer „ErlĂ€uternden Mitteilung zu den Zulassungsverfahren fĂŒr Kraftfahrzeuge, die aus einem Mitgliedstaat in einen anderen verbracht wurden“, deutlich zum Ausdruck gebracht, dass Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen, wie z. B. den HĂ€ndler- oder Kurzzeitkennzeichen, die Teilnahme am grenzĂŒberschreitenden öffentlichen Straßenverkehr grundsĂ€tzlich zu gestatten ist.

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Servus,

 

tja, nicht ganz richtig gelesen, gell ;)

 

Es ist richtig, dass man mit dem dt. Kurzzeitkennzeichen (z.B. als Italiener oder Österreicher) ein Auto hier in MUC abholen darf und dann damit durch AT nach I fahren kann.

 

Es ist aber nicht zulÀssig ein dt. Kurzzeitkennzeichen IN AT oder I auf das Auto zu schrauben und damit nach D zu fahren.

Ein Italiener hat hierbei mĂ€chtig Ärger bekommen (Strafverfahren), einfach mal googlen ...

 

Wenn das Auto aber einmal in D ist und du dort das Kennzeichen anbringst, kannst du sofort wieder nach AT fahren, das ist zulÀssig.

 

Ob man es mit einem fabrikneuen Fahrzeug risikiert, bei dem am Tachostand offensichtlich ist, dass das Fahrzeug nie in D gewesen sein kann, muss jeder selbst entscheiden.

 

Klar ist das ganze nur blöde BĂŒrokratie, im Zweifel ist man aber halt der Depp und ich wollte das bei unserem Cali mit einem entsprechend hohen Schadenspotential (Listenpreis) nicht riskieren.

 

Viele GrĂŒĂŸe

 

CaliMUC

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Hallo Sebastian,

 

keine Ahnung was die mit "Daten BestÀtigung" meinen.

 

Bei der VorfĂŒhrung des Fahrzeugs auf der Zulassungsstelle wird geprĂŒft und bestĂ€tigt das die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs mit den Papieren ĂŒbereinstimmt.

Alternativ kann man diese BestĂ€tigung auch bei anderen autorisierten Stellen z.B. TĂŒv machen lassen. Vielleicht ist es das?

 

VG

Pizzalover

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Gut, daß das mal jemand deutlich schreibt; die Österreicher sehen das

genauso:

 

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Schweiger in Reutte hatte da zumindest vor 5 Jahren noch kein Problembewußtsein.

 

Gruß Franz

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Servus,

 

stimmt, man muss es schon selbst sagen, dann war es aber kein Problem bei mir.

 

Viele GrĂŒĂŸe

 

CaliMUC

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Servus Pizzalover,

 

ich hoffe Du hast dein Wochenende im neuen Bus genossen.

Denkst Du bitte an die versprochenen Bilder von innen und aussen??

Ach hat der Beach schon das neue Cockpit??

 

MfG

larry

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