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Frontbügel


m.c.krohn

Empfohlene Beiträge

Habe meinen Bügel jetzt auch dichter ans Fahrzeug gesetzt, so dass die Sensoren nicht mehr auslösen.

 

Grüße

 

m.c.

  • Mag ich 1
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  • 1 Monat später...

Hallo zusammen,

 

war heute beim TÜV zur normalen HU. 
 

der Prüfer hat den Bügel als schweren Mangel eingestuft und ich bin durch den tüv geflogen.

 

hinweis auf ABE hat er abgetan mir den Worten generell nicht mehr zulässig daher auch keine einzeleintragung / Abnahme .

 

er meinte ich soll demontieren und was ich nach dem erfolgreichen tüv mache wäre ja meine Sache ..
 

im Internet konnte ich heraus finden dass die Bügel welche der Eu Richtlinie entsprechen zulässig sind ..

 

diese ist ja auch in der abe von metec vermerkt …

 

Hat jmd Erfahrungen hierzu 
 

 


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Also ich wollte meinen Bügel sogar eintragen lassen und habe den beim GTÜ vorgeführt.

Laut dessen Aussage wird der Bügel nicht eingetragen, kann der Bügel nicht eingetragen werden, und muss der Bügel nicht eingetragen werden.

Die ABE ist vollkommen ausreichend, auch wenn sie in polnisch ist, der Bügel ist erlaubt und....sieht gut aus ( hat der Prüfer gesagt) 😂

Fahr einfach zu einem anderen TÜV / GTÜ / DEKRA und frag mal nach deren Meinung.

  • Mag ich 1
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Die Bügel sind in Deutschland erlaubt wenn eine EU-Typengenehmigung oder eine Allgemeine Betriebserlaubnis für den Rammschutz am Auto vorliegt.  

2009 trat dafür die EU-Richtlinie 78/2009/EG in Kraft. Sie gilt aber nur für seit 2006 neu zugelassene Fahrzeuge der Klasse M1 (Pkw) und N1 (Lkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von maximal 3,5 Tonnen.

Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen sind von der EU-Richtlinie ausgenommen.

 

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Hallo habu,

 

 

Ja soweit hab ich es auch gelesen ….

 

der Bügel hat m.E. Eine ABE siehe Anhang …

 

hier ist die EU Richtlinie die Fußgängerschutz Funktion und der spezifische Typ „vw crafter“ genannt.

 

aber diese ABE wollte der Prüfer gar nicht sehen .. meinte nur zu mir erlaubt wäre nur was der Hersteller bei der ersten Inbetriebnahme beim KBA quasi vorgeführt hat und nachträglich anbauten wären nicht mehr möglich ..

 

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Bearbeitet von fabio.112

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War das der TÜV, also "das original"? Ich habe festgestellt dass der TÜV ziemlich "old school" unterwegs ist, scheinbar bilden die sich nicht weiter.

Fahr zum GTÜ, die sind moderner und gehen mit der Zeit!

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Hallo Willi ja das war der „TÜV Süd“ wobei der Prüfer selber „jung“ war ich würde sagen so Anfang Mitte 40…


 

mich nervt nur das wenn ich beim nächsten mal wieder zur HU muss ggf wieder vor dem Problem stehe … wenn es dann ein old school Prüfer wäre …

 


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Ich habe bisher zwei dieser Bügel "gefahren", einmal am GC680 und jetzt am Affinity, bisher gab es beim GTÜ keinerlei Beanstandungen.

Was mir immer wieder auffällt, beim TÜV, zumindest hier in diesem Städtchen, ist es immer leer, beim GTÜ ist es immer voll 🤔 Das sollte einem zu denken geben.

  • Danke 1
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Ich würde mir den Vorgesetzten vom Prüfer greifen.

Immerhin bist du deswegen zu Unrecht bei der HU durchgefallen.

Auch sollen sie dir mal zeigen wo seine Aussage nachzulesen ist.

Der Prüfer hat Mist gebaut und muss dafür gerade stehen.

 

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Die Aussage ist auch nicht ganz richtig.

Warum kann der Bügel nicht eingetragen werden? Weil er eine EU-Typengenehmigung hat?

Auch Teile die eine ABE oder EU-Typengenehmigung haben können auf Wunsch eingetragen werden.

Dadurch entfällt das Mitführen der Unterlagen. 

Mache ich schon ewig so.

Bearbeitet von habu01
  • Mag ich 1
  • Danke 1
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Genau das wollte ich erreichen, aber der Prüfer war da anderer Meinung 🙄

Alles hat Vor- und Nach-teile.....

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Ja, egal zu welcher Überwachungsorganisation man fährt, irgendwas ist immer. Oft liegt es an den Prüfern die nicht auf dem Laufenden sind und auf ihre Meinung beharren.

  • Mag ich 1
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Also der Prüfer hat viellicht die falschen Argumente gewählt oder du @fabio.112 hast es nicht ganz korrekt wiedergegeben.

 

Aber um es kurz zu sagen, der Prüfer hat recht, der Bügel ist mit dieser ABE nicht für den Grand California zugelassen.

Hintergrund, in der ABE oder auch Gutachten muss der entsprechende Fahrzeugtyp und die Nummer d. EG-Typengenehmigung/ABE des mit dem vorgestellten Fahrzeug übereinstimmen.

 

Mein GC 680 hat die Typnummer - SYMVE - und die  EG-Typengenehmigung/ABE Nr. - N2e1*2007*/46*1953*03 . Wird bei deinem GC ähnlich sein. Beide Daten stimmen aber nicht mit den aufgeführten Daten in der ABE des Bügels überein..... somit ist die ABE für diesen Fahrzeugtyp nicht gültig und somit auch der Bügel mit dieser ABE nicht zulässig, Punkt.

Egal ob es eigentlich ein normal Crafter mit Campingausbau ist oder nicht, die Daten in der ABE passen nicht zum Fahrzeug.

 

Was möglich wäre, das man den Bügel eintragen lässt oder den Hersteller aus Polen darum bittet, die ABE auf die entsprechenden Daten des Grand Calis zu erweitern. War auch Anfang 2020 das Problem mit den Delta 4x4 Felgen. Im Gutachten, waren nur dieFahrzeugtypen des normalen Crafters aufgeführt und die Prüfer lehnte eine Eintragung ab und ich sollte mich bei Delta erkundigen bezüglich Aufnahme der Txpnummern des GC. 

Diese Anfrage stellte ich dann an Delta und kurze Zeit später wurde das Gutachen offizell erweitert und enthält nun auch alle Typnummern des GC.

 

Somit steht heutzutage einer Eintragung nichts mehr im Wege.

 

Grüße Norman

 

  • Mag ich 2
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In der tat hast du recht der GC schein nicht gleich Crafter zu sein, somit greift wohl auch die ABE nicht, das konnte der Prüfer aber gar nicht wissen, da er die ABE gar nicht in Augenschein nehmen wollte.

Er meinte alle Bullenfänger als Nachrüst-Lösung wären nicht mehr zulässig, wegen ich sag jetzt mal salopp Gefährdung von Fußgängern.

Bearbeitet von fabio.112

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Sehe ich auch so.

Er hätte die ABE in Augenschein nehmen müssen.

Und seine Aussage ist schlichtweg falsch. Die Nachrüst-Lösung ist mit den passenden Unterlagen immer noch zulässig.

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Na, da kann ich ja beruhigt schlafen gehen 🙂In meinem COC Papier steht e1*2007/46*1626*29

  • Mag ich 1
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