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Versicherungen: Beitragsvergleich und Ersparnis


Empfohlene Beiträge

Wir hatten unsere Versicherung bei der Accura abgeschlossen. Die Erfahrungen waren enttäuschend, sowohl preislich (die Konkurrenz war für uns jetzt ca. 300 € günstiger) als auch bei der Schadensabwicklung.

 

Anfang Juli des vergangenen Jahres wurde unser Cali im Rahmen des sogenannten „Spiegeltricks“ beschädigt.

 

Beim Vorbeifahren schlug in Südtirol jemand hinten rechts gegen den Cali. Beim Anhalten wurden wir gezielt abgelenkt, während eine weitere Person auf der Fahrerseite vorne links eine alte Sonnenbrille im Wert von ca. 40 € durch das halb geöffnete Fenster entwendete. Wir hatten den Cali beim Verlassen vorsichtshalber abgeschlossen.

 

Als ich die Polizei rief, flüchteten die Täter. Dank Fotos von deren Fahrzeug konnten die Täter ermittelt werden. Die italienische Staatsanwaltschaft bestätigte, dass es sich um einschlägig vorbestrafte Personen handelt. Im Dezember 2025 konnten wir die Täter auf Bitten der Staatsanwaltschaft anhand von Vergleichsbildern zweifelsfrei identifiziert werden.

 

Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Diebstahl sowie Beschädigungen, die unmittelbar und zielgerichtet auf eine Entwendung gerichtet sind.

 

Die hier strittige Beschädigung stellt eine typische Vorbereitungshandlung dar und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwendung. Dennoch lehnt die Versicherung die Regulierung ab.

 

Rechtsprechung:

 

BGH, 17.05.2006 – IV ZR 212/05
Schäden, die durch die Verwirklichung eines Diebstahls entstehen oder in adäquatem Zusammenhang stehen, sind Teilkaskoschäden; Vorbereitungshandlungen wie Aufbrechen oder Beschädigen von Fahrzeugteilen werden ersetzt.

 

OLG Hamm, 08.02.2012 – I‑20 U 172/11
Teilediebstähle von Fahrzeugteilen sind durch Teilkasko abgedeckt, wenn die Beschädigung kausal auf die Entwendung gerichtet ist.

 

Ausnahme, hier nicht einschlägig:

 

BGH, 24.11.2010 – IV ZR 248/08
Schäden aus Mutwillen oder Frust nach einem missglückten Diebstahl fallen nicht unter Teilkasko. Im vorliegenden Fall war der Schaden jedoch zweckgerichtet für den Diebstahl.

 

Fachliteratur:

Fachkommentare (Burhoff/Weinreich, §§ 3‑5 AKB; Haufe Fachartikel 2022) bestätigen, dass Teilkasko Schäden ersetzt, die kausal und final auf eine Entwendung gerichtet sind, auch wenn sie vor der eigentlichen Entwendung auftreten.

 

Nach unserer Auffassung handelt es sich daher um einen Teilkaskoschaden. 

 

Nach längerem Schriftwechsel schrieb die Versicherung final:

 

„Die Teilkasko deckt Schäden ab, die durch bestimmte Ereignisse wie z. B. Diebstahl, Brand, Glasbruch oder Wildunfälle verursacht werden. Ein Einbruchsdiebstahl oder Diebstahl aus dem Fahrzeug ist nur dann Teil der Teilschadenabdeckung, wenn er durch den Täter unter Einsatz von Gewalt oder Einbruchshandlungen verursacht wurde.

In Ihrem Fall liegt jedoch kein Einbruchsschaden vor, sondern es wurde lediglich eine Sonnenbrille, vermutlich durch das offen gelassene Fenster, entwendet. Es scheinen keine Einbruchsspuren an Ihrem Fahrzeug zu geben, die auf eine gewaltsame Handlung oder einen Einbruch hinweisen würden. Auch die Schilderungen im Polizeibericht deuten nicht auf einen Einbruch hin, sondern auf eine mutwillige Beschädigung bzw. Vandalismus. Dies stellt keinen Schaden dar, der unter die Teilkasko fällt.“

 

Nach unserer Auffassung greift die Teilkaskoversicherung hier klar, da die Beschädigung kausal und final auf die Entwendung gerichtet war. Da die Versicherung dies ablehnt, wird der Fall nun wohl vor Gericht weiterverhandelt.

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hallo,

 

nur für mein Mitdenken:

es sind ca. 40 € Schaden in Form der Sonnenbrille entstanden und um welchen Schaden am Bus geht es zusätzlich?

 

fragende Grüße

msk

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Und welcher Schaden am Cali ist hier entstanden?

 

Dieser Schaden ist ja wohl durch die Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs, respektive durch den (bekannten) Schädiger auf zivilrechtlichem Wege ersatzpflichtig.

 

Aber wir sind hier ganz weit weg vom Thema !!!!

 

Gruß T2-Fahrer

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LVM Ab 1.3:

anstelle 440€ 2019 nun 495€ in 2026
03-11,

HP, VK, Tk...

 

6 Jahre unfallfrei bzw. SF addiert,

10% hôherer Beitrag.

Nicht schön aber wohl "angemessen".

 

lg

BR

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Benno, sorry, aber ohne weitere Tarfierungsmerkmale bringt Dein Beitrag leider nix für eine Idee eines Vergleichs.

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Hallo Toni

der Kommentar ist nicht unerwartet.

 

Die Steigerung innerhalb eines Tarifes und Unternehmens  ist für mich sehr wohl relevant.

 

Es geht nicht um den absolut Beitrag sondern "nur" 10 % Steigerung bei identischer Kondition über 7 Jahre.

 

Wie sieht das bei Dir aus?  

 

Für Freunde der langjährigen Verträge  ist eine gewisse Kontinuität bindungförderlich. 

 

BR
 

 

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Hi Benno,

Ok, wenn Du nur die Steigerung/ Inflation deutlich machen wolltest bei ansonsten gleichen Tarifierungsmerkmalen, passt das.

Ich kann aufgrund Fahrzeug- und Versicherungswechsel dazu nichts llgemein erhellendes beitragen (außer meinem schon mehrfach geäußertem: vergleichen lässt sich nix, da die Tarifmekrmale bei jedem zu unterschiedlich sind)

 

VG

Jörg 

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Das Fahrzeug der Täter stand am rechten Fahrbahnrand geparkt. Beim Vorbeifahren wurde mit einem festen Gegenstand gezielt gegen die hintere rechte Fahrzeugseite unseres Autos geschlagen. Dadurch entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 1.600 €.

 

Eine Regulierung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung ist bei dem Sachverhalt voraussichtlich nicht zu erwarten.

 

Vor dem Hintergrund ist für uns nicht nachvollziehbar, weshalb die Regulierung nicht zügig und unkompliziert über die bestehende Teilkaskoversicherung erfolgt.

 

 

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Ok, der Schaden an Deinem Cali wäre also durch Dich dargestellt. 

So ärgerlich dies für Dich auch ist, dein Beitrag hat aber weiterhin nichts mit dem Thema des Threads zu tun.

(Ganz entfernt könnte man Deinen Einzelfall als Bsp/"Warnung" vor Deiner Versicherung nehmen).

 

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2026: HUK24 Bulli im PKW Tarif +14%

 

zum ADAC:

ein Bekannter (Bullifahrer 79J  ADAC Mitglied seit Jahrzehnten) hat die KFZ-Versicherung gewechselt,

zum ADAC (weil die billiger waren)

...damit hat er denen wohl gezigt, daß er keine blind zahlende Karteileiche ist

Ergebnis: ADAC-Rausschmiß zum 80igsten Geburtstag

Fazit: die betreiben Risikoselektion!, und man weckt schlafende Hunde

Diese ADAC-Rückholreklame hier:

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passt irgendwie nicht dazu

 

 

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Das gehört zum Geschäftsmodell einer Versicherung. Dazu ist sie lt. Gesetz sogar verpflichtet, ein Risikomanagement muss durchgeführt werden.

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Man könnte es auch als Altersdiskriminierung bezeichnen. WAS bitte hat der Abschluss einer ADAC Auto Versicherung eines Mitgliedes (wo ja schon in der Beitragsrechnung das Alter Risikogemanaged berücksichtigt ist) mit der Kündigung zum 80. zu tun? Bin froh, bei so einem Laden nicht zu sein.

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Ganz nebenbei ist das tagtäglich gelebte Praxis in der Versicherungswirtschaft, obwohl eigentlich verboten. Selbstverständlich ist das Diskriminierung, es dürfen nach dem Anti-Diskriminierungsgesetz keine Merkmale wie Alter, Geschlecht, oder ethnische Herkunft für die Preisfindung bei einem Vertrag oder der Entscheidung für einen Vertragsabschluss verwendet werden, auch wenn diese erheblichen Einfluss auf die Schadenshäufigkeit haben. Geil was in Grünland mit den alten Menschen gemacht wird. Tatsächlich sind die Schadenssummen alter Menschen erheblich unterdurchschnittlich, aber Versicherer nehmen halt mit was gesellschaftlich und politisch geduldet wird. Als Vermieter hätte man schon den Anwalt vor der Tür. 

In USA würde das eine Millionenklage nach sich ziehen, aber hier sch.... man einfach auf die alten Menschen und die sind so dumm ihre Lobbymacht nicht auszuüben und schön brav weiter grün wählen, für die Enkel. Ich hoffe die fahren den Opa dann schön mit dem Auto rum. Fahrverbot durch die Hintertür. 

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Selten so einen Schwachsinn in diesem Forum gelesen.
Für Geschwurbel gibt es bestimmt bessere Medien als das Caliboard. 

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