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VW ändert ungefragt Codierungen


Tom50354

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Hallihallo:

 

Beispiel:

 

Kunde rüstet an einem MJ 2010 (die hatten noch kein TFL) dieses Tagfahrlicht nach.

 

Kunde fährt zu einem freien Werkstatt, die dies gegen Bezahlung erledigt. er legt eine Strippe und stellt das in der Bordelektronik so ein.

 

Weiterhin bekommt der Kunde die automatische Verriegleung und Tränenwischen eingestellt.

 

Autobahnblinken nervt den Kunden sehr. Wird also abgestellt.

 

Die Schwelle des Lichtsensors wird ebenfalls geändert. Das Automatische Ablenddlicht geht jetzt etwas früher an.

 

Kunde ist glücklich und zahlt freudestrahlend € 100,--

 

Zwei wochen später muss der Kunde zum Service!

 

Unbemerkt, und ungefragt bekommt er das eine oder andere Update! Und schon sind alle obengeannten Einstellungen wieder weg!

 

Ich bin der Meinung, dass dies ein Unding ist. Die VW Software sollte unbedingt vollautomatisch vor einer Neucodierung die alte Codierung auslesen und zurückscheiben.

 

Wie seht ihr das?

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Hallo,

 

ich gehe davon aus, dass VWN sicherstellen will, dass nach einem

Update ein einheitlicher Software und Einstellungsstand gewähr-

leistet ist ...

 

soweit verständlich, aber eben auch inakzeptabel

 

Einstellungen sind IMHO in zwei Bereiche aufzusplitten.

 

Einstellungen die VWN unter keinen Umständen geändert wissen

will, sei es weil sie bekannte Fehlfunktionen verursacht, oder weil

Sicherheitsbedenken Vorrang vor individuellen Wünschen haben,

oder die Zulassung erlöschen könnte, etc. Diese sollten grundsätz-

lich NICHT durch einen Kunden (auch nicht via VCDS) geändert

werden können und abgesichert sein. Hacked Jemand erfolgreich

die Sicherheitssperrre, ODER führt tatsächlich "unzulässige" Än-

derungen durch, dann erlischt die Garantie- und Gewährleistung,

oder sollte die Änderung Zulassungsrelevanz haben auch die ABE.

 

Einstellungen die VWN explizit freigibt (nicht sperrt) sollten durch

die Werkstatt, über das RNS/MFA, oder das VCDS geändert werden

können. VWN sollte hierzu eine Fahrzeugspezifische Aufstellung

der zulässigen Parameter mit Erläuterung herausgeben und wo-

möglich sogar mit Firmen wie Ross-Tech frühzeitig kooperieren um

eine bestmögliche (funktional) und Kundenfreundliche (verständliche)

VCDS Führung mit Serienstart zu ermöglichen.

 

Updates sind so aufzubauen, dass sie Änderungen an gesperrten

Funktionen erkennen und dokumentieren und der Kunde auf die

Folgen schriftlich hingewiesen wird.

 

Andererseits sind Updates so zu planen und zu programmieren, dass

Änderungen an nicht gesperrten Funktionen vor dem Update ausgelesen

und zwischengespeichert werden um dann nach dem Update wieder

eingespielt zu werden. Sollte hierzu eine Format Konvertierung notwendig

sein, so ist diese durchzuführen.

 

Zulässig vorgenommene Änderungen werden bei VWN statistisch aus-

gewertet und entsprechend den Regeln eines Verbesserungsprogramms

nach entsprechender Abwägung als Standardeinstelllungen übernommen.

 

Hat ein Kunde kostenpflichtig über einen Freundlichen eine Änderung

durchführen lassen und sie ist nach einem seitens des Herstellers ge-

wünschten Update zurückgesetzt, so hat der Freundliche den gewollten

Zustand wieder herzustellen. Wie und ob er den Aufwandsersatz von

VWN wieder bekommt ist zu regeln.

 

So seh ich das ... grob ;-))

 

 

Gypsy

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Moin Tom,

 

das heißt, wenn ich ein Fahrzeug bei VW(N) vom Service zurück bekomme, muss ich erst mal alle Einstellungen kontrollieren, die ich möglicherweise per VCDS eingestellt habe?

 

Das ist eine große Sauerei!

Was erlauben die sich eigentlich.

Gehört das Auto mir oder VW(N)? ?(

 

Unabhängig von der Sauerei, meine Einstellungen zu Verändern, gehört auch ein Update in die Serviceunterlagen bzw Rechnung. Genau wie auch die anderen Reparaturbestandteile.

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Moin Gypsy,

 

ich gehe mal davon aus, dass das nie passieren wird. VW(N) möchte doch gar nicht, dass wir an den Autos rum fummeln, schon gar nicht an der Elektronik.

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Ich kenn mich damit zwar nicht 100%ig aus, aber meine private Meinung ist, dass der Hersteller hier grundsätzlich nichts falsch macht.

 

1. Updates im Rahmen des Services, die das Fahrzeug auf neuesten technischen Stand halten oder Bugs beseitigen sind gang und gäbe und müssen dem Kunden nicht mitgeteilt werden, es sein denn, es ist sicherheitsrelevant. Dann gäbe es aber eh eine Rückrufaktion übers KBA.

 

2. Der Hersteller muss erst einmal grundsätzlich davon ausgehen, dass der Kunde keine Änderungen an Steuergeräten vornimmt. Dazu ist der Kunde im Grunde nicht befugt. Zudem können Einstellungen rechtswidrig sein (s.u. Beispiel)

 

3. Macht der Kunde das trotzdem, ist der Hersteller ganz bestimmt nicht dazu verpflichtet, diese Einstellung bei einem Update zu übernehmen.

 

4. Wenn der Kunde rechtsmäßige Einstellungen ganz offiziell beim Händler ändern lässt, so wird das ganz bestimmt entsprechend registriert und bleibt auch bei einem Update bestehen.

 

Beispiel: Ich habe bei meinem Fahrzeug eingestellt, dass beim Türenverschließen zusätzlich zum Warnblinken auch ein kurzer Ton von der Alarmanlage ertönt. Das ist in Deutschland mittlerweile verboten. Würde jetzt der Hersteller bei mir ein Update der ZV durchführen, dann kann ich nicht davon ausgehen, dass die Einstellungen beibehalten werden, denn der Hersteller muss nach einem Update gewährleisten, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Regelungen entspricht.

 

Fazit: Da Updates heute grundsätzlich online und fahrgestellspezifisch durchgeführt werden, kann der Hersteller meiner Meinung nach nur Einstellungen berücksichtigen, die auch durch den Hersteller (Händler) getätigt wurden, da diese ja auch entsprechend dem Fahrzeug zugeordnet wurden. Erfolgen die Einstellungen offline in einer freien Werkstatt oder gar privat, muss und kann der Hersteller dies meiner Meinung nach nicht berücksichtigen.

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Hallo,

 

das ist soweit klar Ben und ich stimme (fast) allen Punkten zu ... deckt

sich ja im wesentlichen auch mit meiner Darstellung, nur dass ich es

wieder umständlicher formuliere, aber !!!!

 

Es gibt eben eine Menge Änderungen, die z.B. zulässige Komfort-

funktionen betreffen, die - wenn sie indivudualisierbar sind - das

Fahrzeuggesamtpaket für den Kunden aufwerten.

 

eigentlich sollten individuelle Einstellungen dann komplett und Benutzer-

freundlich über das MFA, oder RCD/RNS erfolgen können (so kenne ich

das zumindest über z.B. die setup Funktionen anderer Fahrzeuge) ...

 

beim T5 geht da aber kaum was ... obwohl die technsiche Möglichkeit

besteht und der Kundenwunsch offensichtlich ist ...

 

Also behilft sich der Kunde mit dem VCDS, oder über einen Auftrag

an seinen Freundlichen und löhnt dafür sogar Geld ... dann müssen

diese kategorisierten Änderungen auch erhalten bleiben ... alles an-

derre ist entweder geplante Gelddruckerei, oder es ist geeignet

die Kundenzufriedenheit, Kundenbindung negativ zu beeinflussen

und das will doch eigentlich Keiner, oder täusche ich mich da ;-))

 

Unf auf die ISIS/Professional Navi Funktionen einer BMW 7er/5er Serie

will ich da noch gar nie nicht hinweisen ;-))

 

 

Gypsy

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Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass Einstellungsänderungen, die durch den Freundlichen durchgeführt wurden auch bestehen bleiben oder werden die auch übergebügelt? Das kann ich mir nicht vorstellen.

 

Bei selbst getätigte Einstellungen über VCDS halte ich es für legitim, wenn die nach dem Update futsch sind.

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Hallo,

 

Toms Eingangsstatement geht davon aus, dass auch durch den

Freundlichen vorgenommene kostenpflichtige (bezahlte) Änderungen

überschrieben werden ...

 

 

Gypsy

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Genau so sehe ich das im Gegensatz zu Ben auch.

 

Wenn keine individualisierbaren Komfortfunktionen einstellbar sein sollen, dann bräuchte man die ja auch nicht zur Verfügung zu stellenn. Dann könnte man die Steuergeräte dahingehend ja fix programmieren.

 

Ich würde da unterscheiden zwischen länder- oder fahrzeugspezifischen Einstellungen, die bei einem Update wieder in den Ursprungszustand zurück versetzt werden. Und andereseits müss(t)en die individuellen Komfortfunktionen nach einem Update wieder auf den Kundenwunsch eingestellt werden.

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Ich bin ja bei Euch, aber ich meine, der Unterschied liegt darin, ob die Einstellungen selbst oder extern durchgeführt wurden oder eben durch den Herstellerfreundlichen.

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Dazu wäre es interessant, von jemandem, der das schon mal beim :) hat machen lassen, zu erfahren, ob die Änderungen im Detail auch dokumentiert werden.

 

Denn nur dann könnte ein :) die Einstellungen auch wiederherstellen.

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Servus,

 

so ganz kann ich Ben nicht recht geben.

 

Ich z.B. hab' ja im KI eine andere Codierung der Wegstreckenkennzahl für die größeren Räder drin.

Das bietet z.B. auch die Firma Seikel gegen Geld an, obwohl die sicher nicht online mit VWN verbunden sind.

 

Diese Einstellung ist nun nicht serienmäßig, bei mir aber zwingend um Gesetzeskonform zu sein.

 

Wenn VWN nun tatsächlich immer so vorgeht wie von Tom beschrieben, dann würde bei mir mit einem KI Update die Codierung verloren gehen.

 

Das ist aus meiner Sicht inakzeptabel.

 

Ich bin daher auch der Meinung, dass es zwar sehr wohl sein kann, dass direkt nach einem Update alles in einem Default-Zustand ist, der VWN Händler dann aber verpflichtet ist den Zustand vorher wieder herzustellen.

Ausnahmen sind aus meiner Sicht nur bei bekannten Problemen (z.B. Inkompatibilitäten) zulässig, selbst darauf muss aber der Kunde hingewiesen werden (mit Begründung).

 

Wenn ich mich nicht irre ist VW (bzw. jeder Hersteller) verpflichtet, gewisse Informationen zu veröffentlichen, damit gerade auch freie Werkstätten an den Fahrzeugen arbeiten dürfen.

Dass das VWN (und andere) nicht wollen ist auch klar, aber noch lange keinen Grund auf diese Weise die Arbeit anderer zu untergraben.

 

Viele Grüße

 

CaliMUC

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Ja der Freundliche war in meiner provokantne Geschichte eine freie Werkstatt!

 

Aber nehmen wir nur mal das Beispiel Tagfahrlicht!

 

Das ist erlaubt!

 

Nicht erlaubte Einstellungen hat der Hersteller zu schützen.

Das es VCDS gibt weiss auch Volkswagen. Aber gehen wir mal davon aus, dass ich € 14.500 für ein VAS 5054 bezahlt habe. Bei Volkswagen... Das Ding ist ja nun mal frei käuflich zu erwerben.

 

Im Siemensfuhrpark Köln steht eins herum! Die Kölner Verkehrbetriebe haben auch eins! Auf beide habe ich Zugriff!

 

Diese freie Werkstatt stellt nun mit erlaubten Mitteln das TFL ein.

 

Bei einem Update eines Steuergerätes ist es überhaupt kein Problem für die Updatesoftware vorher mal zu gucken, was da denn nun Sache ist.

 

Bei einem Kombiinstumententausch guckt die Software ja auch wie der KM Stand ist und schreibt nicht einfach NULL ins Kombiinstrument!

 

Nur weil hier der Kunde, die x Euro nicht bei VW sondern bei einem freien gelassen hat, bekommt er es wieder abgenommen?

 

Meine Frage oder dieser thread ist natürlich etwas ketzerisch.

Ich musste nur schmunzeln, weil dies mir selbst passiert ist.

Nicht weiter schlimm, denn ich hatte die Codierung ja notiert. (solltet ihr auch alle machen)

 

Aber der Hammer an der Sache war, das dem Monteur aufgefallen war, dass ich auf einmal kein TFL hatte. Er hat es mir dann kostenlos wieder freigeschalten.

2 Wochen später jedoch bekommt mein VW Partner eine Rechnung von Volkswagen für den "Maßnahmencode TFL" an meinem Fahrzeug.

Mein VW Partner musste netto 59 Euro zahlen!

 

So jetzt ihr wieder...

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Hallo,

nur mal nebenher, auch vor irgendwelchen Updates wird immer eine zeitaufwändige und teuer zu bezahlende GFS durchgeführt. Das Ergebnis wird gespeichert/ausgedruckt/ evtl. auch nach WOB übermittelt.

Alle Codierungen usw. sind also durchaus vorhanden, nur müssen sie dann auch wieder eingestellt werden.

Da hängts dann wohl etwas, Service? Haben wir doch nicht nötig.

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