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Über 3.5t? Wie kommt ihr mit den Nachteilen zurecht?


Robbsi

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Das mit dem Überholverbot für Wohnmobile ist genauso eine deutsche Besonderheit, wie die Berücksichtigung der Rückspiegel bei der Breitenbegrenzung (EU Verordnung definiert die Breitenangaben immer ohne Rückspiegel). In den meisten Ländern gelten die LKW Signalisierungen nicht für Wohnmobile bis 7.5 T. Ein Wohnmobil unterliegt weder dem Nacht- noch Sonntagsfahrverbot. Auch eine LKW Fahrverbotstafel gilt nicht für Wohnmobile (auch in DE).

 

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Genau so ist es. ZB auf der Brennerautobahn gelten die Überholverbot es erst ab 7,5 to,  also kein Problem. Und in Italien oder Kroatien (Ausnahme: Österreich) kräht kein Hahn danach, ob Du 100 oder 115 km/h fährst. In Frankreich gelten LKW Verbote nur für den gewerblichen Güterverkehr. Und obwohl dort 90 km/h gilt, hat das Wohnmobil als Ausnahme 110 km/h.

Also alles halb so wild...

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In Frankreich gelten bei sehr vielen ausgeschilderten Limits für über 3,5 t niedrigere Werte, z.B. 90 statt 110 km/h .

Viele Städte haben auch in Teilen Durchfahrtsbeschränkungen ab 3,5 t.

Die Grenze ist schon oft relevant  

 

Bearbeitet von MarBo
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Du hast Humor 😂👍.


Ich habe noch eine gute Nachricht für dich. Dein „Benzinverbrauch“ wird bei 0 liegen.

Tanke Diesel sonst schaffst du es erst gar nicht zur Unterführung 😉.

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Vorteil eines Kastenwagen an der Stelle ist mit Sicherheit, dass man direkt eher nicht als FZG >3,5 to eingeschätzt wird. 

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Ob das auch hilft wenn man geblitzt wird? Keine Ahnung.

Wenn ich auf der Landstraße, auf der Pkw`s mit 100 fahren dürfen, mit 115 geblitzt werde... zahle ich dann für 15 km/h oder für 35 km/h? Über 3.5t dürfte ich ja nur 80 fahren. 

Merken die das beim automatisierten Verfahren (davon gehe ich mal aus), oder wird das unbemerkt bleiben?

Bitte nicht beschimpfen - eine rein sachliche und natürlich theoretische Frage?

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In F sind wir aufgrund Höhe mehrmals geblitzt worden weil das Gerät uns für einen LKW hielt. Dann werden die Daten angefordert und es passiert nix...oder doch...

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Wenn im Rahmen einer entsprechenden Nachverfolgung die Zulassung hinterfragt wird, dann kommt das sofort raus, aber auf der Straße direkt wird das nicht so identifiziert, also durch eine Streife kontrolliert, bzw. durch BAG, etc.

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Es gibt immer mehr Kastenwagen-Womos, die über 3,5t sind. Wahrscheinlich vom Anteil mittlerweile ähnlich wie bei den Plaste-Bombern. Das weiß sicherlich auch die Rennleitung mittlerweile...

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jaja, wenn man von der Polizei angehalten wird ist das sicher keine Frage.

Aber wenn ich z.B. in Österreich auf der Landstrasse geblitzt werde mit 115 von einem Automaten, oder auch in Deutschland, checken die das ab mit dem zul. Gesamtgewicht höher als 3.5t?

Zahle ich dann für 15 km/h oder für 35 km/h?

Noch keiner geblitzt worden hier, der sich freute als er den Brief bekommen hat und gedacht hat... wenn die wüssten dass ich eigentlich nur 80 fahren durfte!

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Darum währt man ja auch nicht 115 ausserorts sondern 100 bzw. Tacho 105 und schon wird man nicht geblitzt. Das gilt natürlich nur für Deutschland. In Frankreich und in der Schweiz ist ausserorts ja sowieso 80 km/h generell. In Frankreich wird es in Zukunft wieder signalisierte 90er Strecken geben.

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Das würde ich lieber nochmal nachprüfen. Soweit ich weiß, gilt "Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse." in der StVO nicht für Wohnmobile, die als solche zugelassen sind.

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Hallo bpunktm,

Du hast vollkommen recht bzgl. der STVO Regelung (die in D gilt, wo es Schilder, und keine Tafeln gibt). Wohnmobile (als solche zugelassen) über 3,5 to dürfen Straßen mit dem LKW-Durchfahrtsverbotsschild (Verkehrszeichen 253) nicht befahren!

 

STVO: „Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t, einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.“

Auch andere Fahrzeuge und Gespanne, die das zulässige Gesamtgewicht 3,5 to überschreiten, dürfen also diese Straßen nicht befahren (außer Pkw und Busse, ungeachtet von deren Gewicht).

 

In der Praxis bin ich trotz dieses Schildes, das ja meistens sinnvoll aufgestellt ist, überall hingekommen. Viele Wege führen zum Ziel. Also praktisch nicht nachteilig, aber es schützt davor z.B. irgendwo stecken zu bleiben 😂

 

Grüße

GC680freak

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Die Hoffnung stirbt zuletzt...da ist nix "mit Sicherheit"...

 

Es gibt auch viele Kastenwagen-Transporter im Logistikbetrieb > 3,5 to, das wissen die Geldeintreiber auch längst...

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