Tom50354 Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Daraus sollte man mal eine FAQ machen. Eventuell noch der Hinweis, dass man Gewährleistung nur dort durchsetzen kann, wo man das Fahrzeug auch gekauft hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar
hakopa Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Verstehe ich nicht! Entweder gilt die gesetzliche Gewährleistung bei allen Händlern oder es ist Kulanz. Aber Gewährleistung nur da wo gekauft, kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gesetzlich geregelt ist. Konrad Zitieren Link zu diesem Kommentar
hakopa Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Diskussionen wegen Gewährleistungen sollten immer schriftlich geführt werden! Um Nachweise im Falle einer späteren erneuten Diskussion aufweisen zu können und gegebenenfalls bei VWN oder auch einem Rechtsberater vorlegen zu können. Konrad Zitieren Link zu diesem Kommentar
Tom50354 Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Nein keine Kulanz. Das ist die Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung hast Du nur gegenüber Deinem Vertragspartner! Alles nur meine Sichtweise! Habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen! Zitieren Link zu diesem Kommentar
JoJoM Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. So kenn ich das eigentlich auch nur. Zitieren Link zu diesem Kommentar
CaliGypsy Geschrieben 30. März 2011 Teilen Geschrieben 30. März 2011 Hallo, Aus Gewährleistung und aus individueller Vertragsergänzung Ansprechpartner = allein der Vertragspartner (Verkäufer) Aus Mobilitätsgarantie, oder Werksgarantie Ansprechpartner = Hersteller. Der Hersteller kann seine Service- partner aber zur Wahrnehmung seiner Garantieverpflichtungen gegen Kostenersatz vertraglich verpflichten/ermächtigen, d.h. praktisch ist der Ansprechpartner jeder authorisierte Service- partner des Herstellers im Gültigkeitsbereich der Garantie. Wird eine Garantieleistung durch den Händler im Namen des Herstel- lers, oder im eigenen Namen abgelehnt, so kann man sich an den eigentlichen Garantieleistungsverpflichteten, also den Hersteller wenden um evtl. bestehende Garantieansprüche doch noch durch- zusetzen. Aus Garantieverlängerung Ansprechpartner = Vertragspartner für die Garantieverlängerung. Ist dies der VVD, so gilt analog das zur Herstellergarantie Gesagte, nur dass jetzt der Leistungsverpflichtete der VVD und nicht die VWN als Hersteller ist. Aus Kulanz Soweit Umgangssprachlich jede über die Gewährleistung und/oder die Garantieleistungsverpflichtung hinausgegehende Kostenüber- nahme gemeint ist, sind sowohl der Hersteller als auch der Ver- käufer, oder sogar der die Arbeiten durchführende Betrieb unsere Ansprechpartner. Die wesentliche Leistung erbringt in der Regel der Hersteller. Der Händler hat hier, wenn er nicht gleichzeitig auch der Vertragspartner ist, oder sich ansonsten ein profitables Geschäft erwarten kann, regelmäßig kaum ein Interesse über die vom Her- steller gewährte Kostenübernahme hinausgehende Zugeständnisse zu machen. Sollte einem Kulanzantrag nicht entsprochen werden, so ist gegenüber dem Hersteller unter Nennung der eine Kostenüber- nahme evtl. rechtfertigen Umstände (möglichst vollständig) eine Korrektur der Entscheidung anzustreben. Aus Kundenorientierung Hier ist allein der die Arbeiten ausführende Betrieb gefragt. Anders formuliert ... man kaufe bei einem VWN Servicepartner, der seine Gewährleistungsverpflichtung ernst nimmt und darüber hin- aus gewissenhafte, fundierte Garantie- und Kulanzanträge stellt und dem man als Kunde noch etwas wert ist ... wenn dann etwas am Bulli nicht stimmt, wird man die Arbeiten an seinem Dicken auch gerne bei ihm durchführen lassen und sollte man eben in der Ferne ein Problem haben, dann hilft einem der Hersteller, oder der VVD. Gypsy Zitieren Link zu diesem Kommentar
Otto Mayer Geschrieben 31. März 2011 Autor Teilen Geschrieben 31. März 2011 Ich möchte nun noch einmal mitteilen wie es letztendlich bei mir gelaufen ist. So hat es angefangen. Am Montag der 2. Reparaturwoche habe ich dann einen Leihwagen (Audi A1) bekommen (Anreise zum :-) mit der Bahn). Am darauf folgenden Donnerstag war dann der Cali fertig. Ich habe mich mit dem :-) so geeinigt, dass ich nur 2 Tage Leihwagengebühr zahle, die anderen 2 Tage hat er auf seinem Konto verrechnet. Ich finde der Reparaturablauf war saumäßig organisiert. Gruß Otto Zitieren Link zu diesem Kommentar
Otto Waff Geschrieben 31. März 2011 Teilen Geschrieben 31. März 2011 Soweit VWN also die Kosten nicht im Rahmen der Werksgarantie übernimmt, solange wird sich am uneinheitlichen Bild in Sachen Ersatzfahrzeug Nichts wesentliches ändern ... Gypsy Hatte heute einen Anruf von einer "Servicebefragung" wg. Zufiriedenheit mit dem Auto (Cali) und dem Händler. Da war auch die Frage, ob ich wieder einen VW kaufen würde. Und die Antwort war auch ganz klar!! Im Campingbus-Bereich ja, da Cali momentan alternativlos (solange Mercedes keine vernünftige Plattform für den Marco Polo hinbekommt) aber der Ersatz für unseren Zweitwagen (heute schon nicht VW) wird sicher kein VW werden. Und das liegt v.a. am schwachen Serviceumfang im Vergleich zu anderen Herstellern, und da ist wie oben richtig ausgeführt auch der Hersteller mit in der Pflicht, nicht nur der Händler. Aber ich vermute mal, das interessiert bei den ganzen Absatzrekorden in Wolfsburg nicht. Grüße aus der verregneten Rhön Zitieren Link zu diesem Kommentar
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