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Leihwagen bei Garantiereparatur ?


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Daraus sollte man mal eine FAQ machen.

Eventuell noch der Hinweis, dass man Gewährleistung nur dort durchsetzen kann, wo man das Fahrzeug auch gekauft hat.

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Verstehe ich nicht!

Entweder gilt die gesetzliche Gewährleistung bei allen Händlern oder es ist Kulanz. Aber Gewährleistung nur da wo gekauft, kann ich mir nicht vorstellen, dass das so gesetzlich geregelt ist.

 

Konrad

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Diskussionen wegen Gewährleistungen sollten immer schriftlich geführt werden! Um Nachweise im Falle einer späteren erneuten Diskussion aufweisen zu können und gegebenenfalls bei VWN oder auch einem Rechtsberater vorlegen zu können.

 

Konrad

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Nein keine Kulanz. Das ist die Garantie. Die gesetzliche Gewährleistung hast Du nur gegenüber Deinem Vertragspartner!

 

Alles nur meine Sichtweise! Habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen!

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So kenn ich das eigentlich auch nur.

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Hallo,

 

Aus Gewährleistung und aus individueller Vertragsergänzung

Ansprechpartner = allein der Vertragspartner (Verkäufer)

 

Aus Mobilitätsgarantie, oder Werksgarantie

Ansprechpartner = Hersteller. Der Hersteller kann seine Service-

partner aber zur Wahrnehmung seiner Garantieverpflichtungen

gegen Kostenersatz vertraglich verpflichten/ermächtigen, d.h.

praktisch ist der Ansprechpartner jeder authorisierte Service-

partner des Herstellers im Gültigkeitsbereich der Garantie. Wird

eine Garantieleistung durch den Händler im Namen des Herstel-

lers, oder im eigenen Namen abgelehnt, so kann man sich an den

eigentlichen Garantieleistungsverpflichteten, also den Hersteller

wenden um evtl. bestehende Garantieansprüche doch noch durch-

zusetzen.

 

Aus Garantieverlängerung

Ansprechpartner = Vertragspartner für die Garantieverlängerung.

Ist dies der VVD, so gilt analog das zur Herstellergarantie Gesagte,

nur dass jetzt der Leistungsverpflichtete der VVD und nicht die

VWN als Hersteller ist.

 

Aus Kulanz

Soweit Umgangssprachlich jede über die Gewährleistung und/oder

die Garantieleistungsverpflichtung hinausgegehende Kostenüber-

nahme gemeint ist, sind sowohl der Hersteller als auch der Ver-

käufer, oder sogar der die Arbeiten durchführende Betrieb unsere

Ansprechpartner. Die wesentliche Leistung erbringt in der Regel der

Hersteller. Der Händler hat hier, wenn er nicht gleichzeitig auch der

Vertragspartner ist, oder sich ansonsten ein profitables Geschäft

erwarten kann, regelmäßig kaum ein Interesse über die vom Her-

steller gewährte Kostenübernahme hinausgehende Zugeständnisse

zu machen. Sollte einem Kulanzantrag nicht entsprochen werden, so

ist gegenüber dem Hersteller unter Nennung der eine Kostenüber-

nahme evtl. rechtfertigen Umstände (möglichst vollständig) eine

Korrektur der Entscheidung anzustreben.

 

Aus Kundenorientierung

Hier ist allein der die Arbeiten ausführende Betrieb gefragt.

 

Anders formuliert ... man kaufe bei einem VWN Servicepartner, der

seine Gewährleistungsverpflichtung ernst nimmt und darüber hin-

aus gewissenhafte, fundierte Garantie- und Kulanzanträge stellt

und dem man als Kunde noch etwas wert ist ... wenn dann etwas

am Bulli nicht stimmt, wird man die Arbeiten an seinem Dicken auch

gerne bei ihm durchführen lassen und sollte man eben in der Ferne

ein Problem haben, dann hilft einem der Hersteller, oder der VVD.

 

 

Gypsy

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Ich möchte nun noch einmal mitteilen wie es letztendlich bei mir gelaufen ist.

 

So hat es angefangen.

 

Am Montag der 2. Reparaturwoche habe ich dann einen Leihwagen (Audi A1) bekommen (Anreise zum :-) mit der Bahn).

Am darauf folgenden Donnerstag war dann der Cali fertig.

Ich habe mich mit dem :-) so geeinigt, dass ich nur 2 Tage Leihwagengebühr zahle, die anderen 2 Tage hat er auf seinem Konto verrechnet.

 

Ich finde der Reparaturablauf war saumäßig organisiert.

 

Gruß

Otto

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Soweit VWN also die Kosten nicht im Rahmen der Werksgarantie

übernimmt, solange wird sich am uneinheitlichen Bild in Sachen

Ersatzfahrzeug Nichts wesentliches ändern ...

 

 

Gypsy

 

 

Hatte heute einen Anruf von einer "Servicebefragung" wg.

Zufiriedenheit mit dem Auto (Cali) und dem Händler. Da war

auch die Frage, ob ich wieder einen VW kaufen würde. Und

die Antwort war auch ganz klar!! Im Campingbus-Bereich ja,

da Cali momentan alternativlos (solange Mercedes keine

vernünftige Plattform für den Marco Polo hinbekommt) aber

der Ersatz für unseren Zweitwagen (heute schon nicht VW)

wird sicher kein VW werden. Und das liegt v.a. am schwachen

Serviceumfang im Vergleich zu anderen Herstellern, und da ist

wie oben richtig ausgeführt auch der Hersteller mit in der Pflicht,

nicht nur der Händler. Aber ich vermute mal, das interessiert bei

den ganzen Absatzrekorden in Wolfsburg nicht.

Grüße aus der verregneten Rhön

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