habu01 Geschrieben 23. Februar Teilen Geschrieben 23. Februar Auch wenn der zitierte Beitrag vom 02.05.2020 stammt. Die abnehmbare AHK muss nur abgenommen werden wenn das Kennzeichen verdeckt ist, oder es in der ECE-Typgenehmigung verlangt wird. Beides trifft auf den T5.2 nicht zu. Es gibt einfach keine gesetzliche Vorschrift, die dazu verpflichtet. Ob die Versicherung eine Mithaftung geltend machen darf, müssen Gerichte entscheiden. Meines Wissens gibt es bis heute kein endgültiges Urteil. Dass bei einem Unfall mehr kaputt gehen kann steht außer Frage. Da spielt es keine Rolle ob abnehmbar oder fest. 3 Link zu diesem Kommentar
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