Zum Inhalt springen

Feste AHK demontieren


Empfohlene Beiträge

Auch wenn der zitierte Beitrag vom 02.05.2020 stammt.

Die abnehmbare AHK muss nur abgenommen werden wenn das Kennzeichen verdeckt ist, oder es in der ECE-Typgenehmigung verlangt wird.

Beides trifft auf den T5.2 nicht zu.

Es gibt einfach keine gesetzliche Vorschrift, die dazu verpflichtet.

Ob die Versicherung eine Mithaftung geltend machen darf, müssen Gerichte entscheiden. Meines Wissens gibt es bis heute kein endgültiges Urteil.
Dass bei einem Unfall mehr kaputt gehen kann steht außer Frage. Da spielt es keine Rolle ob abnehmbar oder fest.

 

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung wiederherstellen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

  • Von 53 Mitgliedern gesehen

    Reno66 Tarmac96 Chris92 endlesspain Kd73 Matts p.eter Segelsonne Michelle-Elke DonPellegrino GruenNdB huckyberry patseeu Berti21 FreeDriver tonitest Oelfuss vieuxmotard Mitmog Emmental MrHomn Semmel200 GER193 Californiger msk Benno_R exCEer stiptec Wolf8 calimerlin Multi22 jeyniz JM96 Bertram-der-Bulli Elbe Go321 Feuerzunge SW4956 T2-Fahrer Bulli53 Adddi Christoph1234 aderci stw radrenner Fram Tiatia haaner Arnd_850 FlyingT Phil-Cali demmo golf62
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.