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Reimport und Umsatzsteuer


Empfohlene BeitrÀge

Hallo,

 

ich möchte einen neuen California (Reimport aus Portugal) bei einem deutschen HÀndler erwerben.

Die Rechnung wird logischerweise vom deutschen HĂ€ndler ausgestellt. Wie sieht es mit Umsatzsteuer / Zoll, etc. aus?

 

FĂŒr mein VerstĂ€ndnis kann mir das doch eigentlich alles egal sein, oder? Ich kaufe doch bei einem deutschen HĂ€ndler, Zahle die Summe inkl. Umsatzsteuer und bekomme  spĂ€ter die Steuern vom Finanzamt erstattet...

 

Ist das so korrekt?

 

Vorab vielen Dank

Bearbeitet von formatc
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Der HÀndler stellt Dir als Verbraucher eine Rechnung inkl. z. b. MWST. Die zahlst Du "Brutto". 

Anders ist es bei Gewerbetreibenden etc. Da wird die Steuer dann im Rahmen der Ermittlung der Zahlest gegengerechnet. 

Du bekommst keine Steuer zurĂŒck. Warum auch? 

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Entschuldigung, ich hab vergessen zu erwĂ€hnen dass das Fahrzeug ĂŒber eine GmbH als Firmenwagen lĂ€uft.

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Wenn ein Unternehmen, das vorsteuerabzugsberechtigt ist kauft, wird die Vorsteuer (MWST des Lieferanten) bei der Zahllastermittlung "verrechnet". Egal unter welcher GEsellschaftsform das Unternehmen firmiert. Wo der Bulli "lÀuft" tut erstmal nix zur Sache. Der Wagen kommt ins Betriebsvermögen.

Aber:

GGf. interessiert sich die Finanzbehörde spĂ€ter einmal fĂŒr das Fahrzeug und möchte im Rahmen einer BetriebsprĂŒfung  erlĂ€utert haben, warum die GmbH einen California hat und wie dieser tatsĂ€chlich genutz wird. 

Es ist in diesem Zusammenhang hilfreich, wenn der Cali nicht als Wohnmobil sondern als PKW zugelassen ist und neben dem Bullli noch weitere Fahrzeuge auf die Firma angemeldet sind. 

Das Betreibsvermögen und der vom Unternehmen tatsĂ€chl.iöch versteuerte Gewinn mĂŒssen, um glaubwĂŒrdig, zu sein in einem gesunden VerhĂ€ltnis zu den von dem Bulli verursachten Kosten stehen. 

 

 

 

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Vielen Dank fĂŒr die Auskunft.

Bzgl. Nutzung:

Das  Fahrzeug wird in erster Linie als Mobiles BĂŒro genutzt (Tatsache, keine Alibi-ErklĂ€rung). ZusĂ€tzlich möchten wir 2-3 mal im Jahr damit in den Urlaub fahren. Ich schwanke noch zwischen Fahrtenbuch und 1% Regelung.

 

Vielen Dank

 

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Wenn Du ein mobiles BĂŒro begrĂŒnden kannst und im Bus eine entsprechende BĂŒroinfrastruktur einbaut kann man das versuchen. Du musst natĂŒrlich  Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit darlegen.

Meine Kalkulationen zu diesem Theme ergaben immer höchstens eine Nullnummer, auch aufgrund des niedrigen Wertverlust, so dass meiner als Privatkfz am besten lÀuft.

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Wenn Du mehrere Autos hast, dann wird man Dir nicht so schnell unterstellen, das Du auch noch mit Deinem mobilen BĂŒro in Urlaub fĂ€hrst. Was ja auch nicht tust. 

WĂ€hl die Lösung bei der Du alle Kosten auf die Firma nimmst, bleibt glaubwĂŒrdig und sprich mit Deinem Steuerberater. Wenn Du  die Firma auflöst, dann ist z. b. der Bulli Betriebsvermögen wird auch so behandelt. Das kann Dir auch Dein STB im stillen kĂ€mmerleion erlĂ€utert. Er kann auch die Befindlichkeit deines Finanzamtes und muss die Sache im Zweifel mit Dir gemeinsam durchfechten. 

Wie gesagt, es geht um die VerhĂ€ltnismĂ€ssigkeit. Wenn Du genug Geld verdienst, dann kannst Du Dir fĂŒr jeden Wochentag einen einigenen Bulli halten. Und einen privaten fĂŒr Wochenende und Urlaub. 

Califonia Comfortline als BĂŒromobil ist machbar. Zu Zeiten des König Herodes gab es z. b. einen T3 von Dehler der war aus BĂŒromobil mit Telefon, Fax etc ausgestatte

Eine BĂŒroinfrastruktur ist z.b eine Pixie, ein kleiner Drucker, ein Laptop mit Wechselrichter, Telefon sowie. Vorteilhaft ist es, wenn man durch drehbare SItze eine BesprechungsraumatmosphĂ€re herstellen kann. Portapotti ist kontraproduktiv. Kissen und PlĂŒschtiere auch. Statt Matratze auf der Heckablage besser Kisten mit GeschĂ€ftsunterlagen oder was auch immer Du fĂŒr Deinen Job brauchst. 

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Es wird sich zeigen wo die meisten Benzinquittungen anfallen...Und blöd sind die Finanzbehörden nicht, die sehen ja die Rechnung und wissen dann schon was das fĂŒr ein Fahrzeug ist.

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Hi calinstische Importeure,

 

bei einem Deutschen Importeur gekauft ist, wie wenn Du inlÀndische Semmeln beim BÀcker kaufst.

Dabei spielt es erst einmal keinerlei Rolle, ob Du das als Privatmann tust, oder als GeschÀftsmann, Kind, Weihnachtsmann, Troll, Narr und woher die Ware kommt.

 

Alles weitere hier erlĂ€uterte (Vorsteuerabzug, FA Forderungen)  greift bei Deinem primĂ€ren Kauf nicht, was nicht heißen sollte, dass es spĂ€ter dann unberĂŒcksichtigt bleiben darf.  

 

SelbstverstÀndlich kann eine GmbH als Formkaufmann diese bezahlte MwSt. als Vorsteuer innerhalb der UmsatzsteuererklÀrung von dem eingenommenen MwSt. BetrÀgen  abziehen. Wenn die Fa. dann allerdings etwas "rauskriegt" dann sollten die Glocken massiv lÀuten, dann hat sie nÀmlich massive Verluste eingefahren.

 

GrĂŒĂŸe

 

Fritz

 

  

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in Deutschland verkauft der Importeur mit 19%Mwst.. Den zahlt er auch beim Import und bekommt die Mwst des Importlandes erstattet 

Das ist fĂŒr den KĂ€ufer also gleich .

 

Prinzipiell darf man selbstverstÀndlich auch einen cali als GeschÀftswagen fahren ... Wenn man eine Private Nutzung hat (was vermutlich bei 98% der Nutzer so ist ) muss dies entweder anteilig mit einem Fahrtenbuch belegt und anteilig p rivat versteuert werden  , oder man muss pauschal 1% des deutschen Listenpreises privat versteuern... 

 

Wenn mann dann nach 6 Jahren das Fahrzeug zu 100%abgeschrieben hat ..hat man also 72% davon privat versteuert . Aber die 19 %mwst ausgezahlt bekommen ...leider muss man auch danach noch 1% Privat versteuern was sich nicht rechnet... Verkauft man nun das auto .. Etwa an die gattin..so muss der Kaufpreis voll den betriebseinnahmen zugezĂ€hlt werden und somit mit 42 % versteuert werden ..plus Mehrwertsteuer ... Da ein cali da aber noch min 40% seines Neuwertes hat , die man dann versteuern muss...hat man am ende doch 112% Privat versteuert.  Lediglich von der Mehrwertsteuer hat man dann die hĂ€lfte gespart.. Und die Betriebskosten voll gewerblich abgeschrieben ... Also bei 65000 € netto  Listenpreis hat man dann 6500 mehr versteuert als abgeschrieben , aberÂ Â ĂŒber 6 jahr etwa 15 t€ Betriebskosten geltend gemacht   mit 42% ...macht etwa 3000€ Steuerersparnis ... Plus ca 7000€ gesparter mwst.....bei 6 Jahren gewerblicher Nutzung von 50%. Zahlt man den GeschĂ€ftswagen dann doch grossteils privat .... Sorry Genossen ... Das geht auf Eure kappe

 

Bearbeitet von calatin
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Hallo,

 

Eine Nullnummer, mit leichten Vorteilen beim Unterhalt. Viele Leute verlieren beim Begriff Steuersparmöglichkeit die RealitÀt völlig aus den Augen, nicht nur beim GeschÀftswagen.

 

Das Fahrtenbuch ist auch keine wirkliche Hilfe, schon gar nicht beim Cali. Im Gegenteil, ein Fahrtenbuch wird immer der allererste Ansatz bei einer BetriebsprĂŒfung sein, wohingegen bei Anwendung der 1%-Regel der Fall einfach abgehakt wird. Denn nennenswerte Steuervorteile lassen sich mit der 1%-Regel nicht generieren.

 

 

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Hallo,

wenn ich das als Privatmann lese, dann muss ich mich doch folgendes fragen: sind die D-Steuerbehörden noch ganz bei Trost? Ich kenne zwar die CH Vorschriften auch nicht, aber soooo kompliziert muss es ja wirklich nicht sein, oder? T‘schultigung, aber da geht einem doch der Hut hoch!

 

Gruss

Wolfi

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Ja, aber all zu viele Hebel hat das FA eben auch nicht. Klar, wenn es formal falsch ist - also das Auto ist lt Rechnung in der Werkstatt/Parken,Tanken usw aber lt Fahrtenbuch nicht-....

 

Aber eine als dienstlich ins Fahrtenbuch eingetragene Fahrt auszuhebeln wird fĂŒr dass FA schwer rechtssicher zu widerlegen. 

 

Mir persönlich fehlt diese Disziplin das Fahrtenbuch auch wirklich tĂ€glich ordnungsgemĂ€ĂŸ zu fĂŒhren, ich versteure lieber zu 1%

 

 

 

 

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Die Sache nicht kompliziert.

Ein Unternehmer erwirbt etwas, zahlt Steuern, schreibt es ĂŒber eine definierten Nurtzungszeitraum ab und entscheidet nach Ende der Steuerlichen Nutzungsperiode was er mit dem Gut macht. Er behĂ€lt es und nutzt es weiter, oder er verkauft es. Verkauft es es mit einem Wert ĂŒber dem Buchwert, so muss er den Ertrag versteuern. Nutzt er es weiter, dann bringt es, wenn keine ungeplanten Reparaturen anfallen einen ordentlichen Nutzen. Das ist z. b. bei Maschinen so, die u. U. den Abschreibungszeitraum ĂŒberdauern.  AbschreibungszeitrĂ€ume gibt es in D verschiedene. 

Die blauĂ€ugige Frage im Rahmen einer GmbH war: Bekomme ich die sog. MWST/Vorsteuer zurĂŒck. Das ist umfassend beantwortet worden. Die Übernahme nach Abschreibungszeitraum wĂ€re eine Option.

Ein Privatmann in D hat die beschriebenen Optionen nicht. Das Leben beginnt in diesem Fall mit der Steuernummer und der Berechtigung  zum Vorsteuerabzug.   

 

 

 

Die 1 % Regelung fĂŒr private Nutzung ist recht komfortabel. Ich habe und nutze sie fĂŒr mehrere geschĂ€ftlich und privat genutzte Fahrzeuge problemlos seid langer Zeit. Spart Zeit und Diskussionen. 

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So ist es. Das kann Nachfragen mit sich bringen

 

 

Pauschal kann man das aber nicht sagen.

 

 

Diese Rechnung ist schon realisitischer.

 

Es ist zwar nicht deine Eingangsfrage aber ich frage mich ob Du die privaten und geschÀftlichen Kilometer ins VerhÀltnis setzen kannst.

BetrÀgt der betriebliche Anteil nicht mehr als 49% am Gesamtlaufvermögen pro Jahr, dann lass den Cali doch im Privatvermögen.

Am Jahresende buchst Du den fÀlligen Betrag deiner Aufstellung   auf das Konto "Betriebliche Fahrten mit Pkw im Privatvermögen" und schon bist damit raus.

Du kannst die Gesamtkilometer deines Betriebes auch auf zwei oder drei private PKWs verteilen. Nur darf eben keiner der PKWs 49% betrieblicher Kilometeranteil ĂŒberschreiten.

 

Aufstellung:

 

PKW Privat-Anschaffungskosten (also mit MWSt) geteilt durch 6 Jahre (Afa-Tabelle)

+ Betriebskosten (Steuer, Versicherung, Wartung, Wagenreinigung, Zinsen der Finanzierung, etc pp)

+ Spritkosten

---------------------------------

Zwischensumme geteilt durch Gesamtkilometer

mulitpliziert mit GeschÀftskilometer

----------------------------

 

Summe X

 

 

Vorteil kann sein: 1. Die Modellauswahl eines Calis der im Privatvermögen obliegt in erster Linie mir, zumal ich keinen GeschÀftswagen in meiner Freiberuflichen "Firma" habe.

2. Du kannst flexibel dein Fahrzeug verkaufen, und musst den Verkauf nicht nochmal versteuern

 

Auf der Gegenseite geht es natĂŒrlich nicht die MWSt "geltend" zu machen. Okay. Aber das muss je nach Kilometerleistung, Firmenart, Laufleistung individuell ausgerechnet und entschieden werden.

Firmenwagen mit 1% kann sich lohnen, lohnt sich aber in den wenigsten FĂ€llen.

Pauschalaussagen gehen hier nicht. FĂŒr eine Kapitalgesellschaft wirst Du eh einen Steuerberater benötigen. Lass Dir das mal ausrechnen.

 

Nur die o.a. Überlegung ist eine Überlegung wert :)

 

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