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Mike Sanders Rostschutz


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Ich bekomme meinen Cali im April Mai

und möchte die Mike Sanders Vorsorge machen lassen.

wer hat Erfahrung im Raum MĂŒnchen ?

kosten ?

dauer?

wo?

 

danke 

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moin

wir haben unseren Cali auch direkt nach Übergabe machen lassen, Hohlraum und  Unterboden mit FluidFilm, Mike Sanders kenn ich aus meiner SLK Zeit, ist mir zu brutal und tropft bei WĂ€rme wie eine undichte Wasserleitung. Es steigt auch an den benetzten Stellen nach oben, deshalb mit Vorsicht zu beachten.

Der Meister der ausfĂŒhrenden Werkstatt meinte: der Cali hat von Hause aus schon eine gute Vorsorge, aber doppelt hĂ€lt besser, hat 574,- gekostet, einen Tag gedauert

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Hi,

wir haben es direkt bei Schweiger machen lassen. Kosten 665 € inkl.
Dinitron Hohlraumversiegelung und Unterbodenbehandlung.

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Mein HĂ€ndler (Schweiz) erwĂ€hnte, dass hier unter UmstĂ€nden die Garantie entfallen könnte, wenn man eine Hohlraumversiegeung und Unterbodenbehandlung vornimmt... Wie sind hier diesbezĂŒglich eure Erfahrungen?

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Interessant was man alles beachten soll. Dabei will man doch nur dem Cali was gutes tun. VW sagte mir zumindest beim DSG das es zu Garantieproblemen kommen kann wenn man ein Bear Lock verbaut hat, da im Falle von Problemen erstmal untersucht werden muss ob nicht das Bear Lock schuld ist. Es handelt sich dabei nÀmlich nicht um ein VW Zertifiziertes Bauteil.

MĂŒssen wir jetzt also immer schauen das es was auch immer wir vor haben VW zertifiziert gibt damit die Garantie auf die Baugruppe weiter problemlos besteht?

Ich mag mir gar nicht ausmalen wo die sich ĂŒberall versuchen werden heraus zu reden wenn man etwas verĂ€ndert/verĂ€ndern lĂ€sst.

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Ich wÀge mich bei einem von VW selbst eingebauten bear lock durchaus in Sicherheit. 

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Laut Konzern ist es sinnvoll sich von dem Monteur bzw. dem VW Autohaus eine GarantieĂŒbernahme schriftlich geben zu lassen. Da, wie gesagt, das Teil nicht zertifiziert ist und das Autohaus ein selbstĂ€ndiger ist und nicht dem Konzern gehört. Die Garantie stellt aber der Konzern. So habe ich das verstanden.

Ich denke das ist ĂŒbertragbar auf alles nicht zertifizierte.

Bearbeitet von MM15
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Das wurde schon in zahlreichen Threads behandelt. Im Grunde fĂŒhrt jede von VW nicht zertifizierte oder freigegeben Änderung am Fahrzeug zu eine GarantieeinschrĂ€nkung. VW kann beispielsweise verlangen, dass wenn eine Garantieschaden angemeldet und Untersucht werden soll, das Fahrzeug zunĂ€chst vom EigentĂŒmer in den Auslieferungszustand zurĂŒckversetzt werden muss.

 

Da wĂ€re ich Vorsichtig. Dies kann tatsĂ€chlich zu Garantieproblemen fĂŒhren (Verschluss von Bohrungen beispielsweise).

 

Jein. Ein VW-HĂ€ndler hat gegenĂŒber VW keine Sonderrechte. Die GrundsĂ€tze der Garantiebedingungen gelten fĂŒr ihn ganz genauso. Er baut das auf eigenes Risiko ein, wie auch eine Freie Werkstatt. Allerdings hat er natĂŒrlich Einfluss darauf wie und in welcher Form Garantieanfragen bei MĂ€ngeln an VW gestellt werden.

 

In der RealitĂ€t schaut das alles zum GlĂŒck nicht so dramatisch aus, ist nicht ganz so heiß wie es gekocht wird.

 

Ein gute Beziehung zum VW-HĂ€ndler hat sich dabei noch nie als Nachteil erwiesen :happy:.

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Mein/e VW HÀndler/Werkstatt ist mein Schnittpunkt mit dem VW konzern. 

Ich darauf vertrauen dass die werkstatt ein geeignetes teil an meinem fahrzeug verbaut ohne dass die Herstellergarantie verloren geht. Ich bin auch nicht dafĂŒr zu verantworten wenn ungeeignete/nicht zertifizierte bremsscheiben eingewechselt werden wĂŒrden. 

Solange ich von der Werkstatt weder schriftlich noch mĂŒndlich ĂŒber einen Garantieverlust informiert werde, kann dieser nicht geltend gemacht werden. 

NatĂŒrlich spielen zusĂ€tzlich die produkthaftungen von bearlock und GewĂ€hrleistung der Werkstatt auch mit hinein. 

 

Das ist meine Sichtweise. 

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Ich denke das ein Durchrosten des T6.1 wegen der Verzinkung kein Problem darstellt, solange man keinen Unfall hatte. Die ersten Audis die Ende der 80’er verzinkt wurden leben auch noch. Da scheint mir die endliche Versorgung mit Systemupdates (Software) und Ersatzteilen (z.B. TFT Tacho) ein weit aus grĂ¶ĂŸeres Risiko darzustellen. Wenn dann eines der vielen SteuergerĂ€te aussteigt muss halt irgendein Softwarestand der mit dem Rest des Fahrzeugs kompatibel ist aufgespielt werden. Im Bezug auf die Software wird bereits der T4 der letzten Baujahre der Lakmustest fĂŒr VWN werden, hier fehlt mir einfach die Fantasie das der Hersteller wirklich alle Systemupdates fĂŒr alle Fahrzeugvarianten und Ausstattungsversionen fĂŒr Jahrzehnte sicher speichert, sorry.

Bei „alten“ Fahrzeugen wie z.B. T2 und T3 gab und gibt es dies Problematik ja nur bedingt.

 

Von Problem des Diesel will ich da noch gar nicht sprechen.........

 

 

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FrĂŒher war alles erlaubt was nicht verboten war, heute ist es andersherum đŸ€ź

 

DU hast die Änderung doch durch den Werkstattauftrag beauftragt, ich wĂŒrde dir rein prophylaktisch empfehlen das du dir eine schriftlich BestĂ€tigung vom HĂ€ndler holst. 

Bearbeitet von slowrider
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Danke fĂŒr deinen Rat. 

Lasst du dir fĂŒr jede beauftragte Arbeit (Service, Reparatur...) eine BestĂ€tigung fĂŒr die Aufrechterhaltung der Herstellergarantie geben? 

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Die Reparaturen finden im allgemeinen direkt nach Herstellerrichtlinie und mit Originalteilen statt, dadurch bleibt die Garantie erhalten, nicht werkseitigen Zubehör ist da schon etwas weitaus anderes. Vor allen wenn das Zubehör ĂŒber keine UBB von VWN verfĂŒgt, aber selbst dann ist die UBB fĂŒr VWN nicht wirklich rechtsverbindlich.

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Verzinkte Karosserie beim bully ?

seit wann das denn ??

ist mir neu !

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Teilverzinkt ist sie.

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Nein, denn fahrzeugspezifische Service- und Reparaturarbeiten bei VWN mĂŒssen vom HĂ€ndler gem. den Herstellervorschriften ausgefĂŒhrt werden. Tut er das nicht, hat er ein Problem.

 

Völlig anders verhĂ€lt es sich, wenn Teile von Drittanbietern außerhalb von VWN zertifizierten Arbeitsanweisungen und Teilefreigaben eingebaut werden sollen, wozu du den Auftrag ja erteilt hast. DafĂŒr gibt es keine Herstellervorschriften. Dein VWN HĂ€ndler ist auch nicht verpflichtet dich ĂŒber etwaige Abweichungen oder Garantieverlustrisiken aufzuklĂ€ren.

 

Du beauftragt ja auch nicht VWN mit diesen Arbeiten (Garantiegeber) sondern deinen HĂ€ndler. Der ist lediglich fĂŒr die GewĂ€hrleistung seiner Arbeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zustĂ€ndig, nicht fĂŒr etwaige Garantieregelungen des Herstellers. Er könnte bei einem defekt des eingebauten Drittanbieterteils ja auch keinerlei GarantiansprĂŒche gegenĂŒber VWN anmelden.

 

Im Gegenteil, erfĂ€hrt VWN  bei einer Schadenmeldung z.B. am Getriebe vom Einbau eines Bear Lock, könnte VWN die Regulierung zunĂ€chst ablehnen und den Falle im Detail prĂŒfen, also ob der gemeldete Garantieschaden ggf. in Verbindung mit dem Bear Lock-Einbau stehen könnte. Denn Bear Lock ist von VWN nicht zertifiziert, also eine nicht genehmigte Änderung des Serienzustands. Sollte das der Fall sein, kann VWN die Regulierung ablehnen und zunĂ€chst den RĂŒckbau in den Originalzustand verlangen.

 

 

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