Mucdriver Geschrieben 14. April 2018 Teilen Geschrieben 14. April 2018 Hallo zusammen, ich habe jetzt sicher 30 Webseiten aufgerufen und auch zwei Rechner im Internet benutzt und ich bekomme keine eindeutige Antwort. Darf man egal welches Gewicht unter F.1 steht, einen 750er Anhänger ziehen - mit einem Führerschein B? Mein T5 hat folgende Daten: F.1 techn. zulässige Gesamtmasse in kg: 3000 G Leermasse in kg: 2462-2628 O.2 zulässige Anhängelast in kg: 750 Ich habe wie gesagt die Führerscheinklasse B und käme ja mit einem 750er theoretisch auf 3750kg! Bei diesem Rechner kommt raus, dass ich einen 750er-Hänger dranhängen darf: KLICK Bei diesem Rechner kommt raus, dass ich maximal einen 500er-Hänger dranhängen darf: KLICK Der offizielle Text lautet (da steht leider nicht explizit, dass bei Punkt 1 die zulässige Kombination maximal 3500kg betragen darf.): Besitzer vom Führerschein der Klasse B dürfen folgende Anhänger fahren: Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis maximal 750 kg oder. Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination von Hänger und Pkw maximal 3.500 kg beträgt. Würde mich freuen, wenn sich jemand meldet, der es zu 100% weiß. Meine Frage kommt daher, dass überwiegend 750er Anhänger angeboten werden und ich gerne einen solchen hätte. Danke und Grüße Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gamlind der graue Geschrieben 14. April 2018 Teilen Geschrieben 14. April 2018 Hallo unter You do not have the required permissions to view the link content in this post. (Fahrlehrerverband Baden Wuert.) finden man : Kurzinfo zu Pkw-Klassen B / B96 / BE > mehr ... Rechtsstand 01/2017 B Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge Mitführen von Anhängern: Alle Anhänger bis 750 kg zGM Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt D.h. 750 kg sind fuer alle Pkw i.O. Gruss Gamlind Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ma-Si-Beach Geschrieben 14. April 2018 Teilen Geschrieben 14. April 2018 Hey.. 1. Einen 750 kg Anhänger darfst du bei der Klasse B immer dran hängen. ODER wenn der Anhänger schwerer ist also zG über 750kg.. 2. Wenn beide zG's (zulässige Gesamtmasse FZ + zulässige Gesamtmasse Anhänger) nicht größer sind als 3500kg. Wenn noch Fragen sind, meld dich, ist mein Tagesgeschäft ;-) LG Marcus Gesendet von meinem SM-A320FL mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
Mucdriver Geschrieben 14. April 2018 Autor Teilen Geschrieben 14. April 2018 Hallo Gamlind und Marcus danke für Eure Antwort. Dann bin ich beruhigt und kaufe mir einen 750er Anhänger. Letztes Jahr war ich bei einem Anhängerverleih in München und der Besitzer meinte, er dürfe mir lediglich einen 500kg-Anhänger geben, da ich Führerscheinklasse B habe und der Bus bereits 3000kg im Schein habe. Traurig, dass jemand, der tagtäglich damit zu tun hat, mir falsche Infos gibt! Grüße und danke nochmals Marco Zitieren Link zu diesem Kommentar
Ma-Si-Beach Geschrieben 14. April 2018 Teilen Geschrieben 14. April 2018 Dann fahr lieber nie in ne Kiesgrube/Steinhandel... Die Umrechnung Kubik zu Tonne ist ab und an auch recht erschreckend oder 'belastend'. [emoji23][emoji6] LG Gesendet von meinem SM-A320FL mit Tapatalk Zitieren Link zu diesem Kommentar
MXbus Geschrieben 2. Oktober 2023 Teilen Geschrieben 2. Oktober 2023 Hallo zusammen, weil ich mir die gleiche Frage gestellt habe und gerade danach gesucht habe hier ein Link zum ADAC. Da ist es ganz anschaulich erklärt: You do not have the required permissions to view the link content in this post. Viele Grüße Max Zitieren Link zu diesem Kommentar
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