Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 Hallo,  ich bekomme nĂ€chste Woche meinen gebrauchten T5.2 Cali Beach. Zu meiner Verwunderung sehe ich im Fahrzeugschein, dass das Auto als Womo zugelassen ist. Das ist wohl so in Berlin passiert, ich möchte das Auto aber in Bayern zulassen. In der Eintragung befindet sich ein Hinweis auf die Schlafmöglichkeit, die Stehhöhe einen Gaskocher (wohl mobil) und einen Tisch (wohl der mitgelieferte). Laut meinem Kenntnissstand braucht man aber auch noch eine SpĂŒle. Ist das nicht mehr korrekt?  Meine Frage:  TĂV wurde jetzt neu gemacht und der TĂV in Berlin hat das wohl auch so abgenommen. Aber bekomme ich jetzt Probleme in Bayern? SpĂ€testens bei der nĂ€chsten Fahrt zum TĂV oder gar vorher mit dem Finanzamt?  Kann diese Problematik gerade schlecht einordnen. WĂŒrde mich freuen, wenn da jemand was dazu sagen kann. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Â Also der Wagen ist daoch schon zugelassen und diese Zulassung gilt auch in Bayern. Ich versteh die Frage nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post. Â Nein, der Wagen ist aktuell abgemeldet und steht noch beim HĂ€ndler. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Das Ă€ndert doch aber nichts an der Zulassung. So wie abgemeldet wird er wieder angemeldet. Da wird doch keine neue TĂV-Abnahme fĂ€llig. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Ich denke, diese Aussage ist soweit auch richtig. Mich interessiert nun aber, ob ich dann spĂ€testens in 2 Jahren bei der nĂ€chsten TĂV PrĂŒfung Probleme bekomme, weil das Fahrzeug die Bedingungen fĂŒr ein Wohnmobil nicht erfĂŒllt. Auch stellt sich mir die Frage, ob das Finanzamt das so toll findet und nicht vielleicht mit Nachforderungen um die Ecke kommt. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Flo83 Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 Hallo,  ich kann mir nicht vorstellen, dann ein TĂV-PrĂŒfer die Zulassung rĂŒckwirkend in Frage stellt. Wie schon erwĂ€hnt die Zulassung ist bereits passiert und solange du nicht aktiv umtypisieren willst, wird das nichts an der Zulassung verĂ€ndern. WĂŒrde ich mir jetzt mal nicht so groĂe Sorgen machen. Dann leihst du dir fĂŒr den TĂV halt einen Gaskocher aus  MfG Florian Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 24. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Den Gaskocher schaff ich mir eh an  Bleibt schlussendlich natĂŒrlich noch die Frage, ob ich das jetzt gut oder schlecht finden soll. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 24. Januar 2017 Teilen Geschrieben 24. Januar 2017 Was ein Wohnmobil ist, ist inder StraĂenverkehrszulassungsverordnung geregelt, konkret in Anlage XXIX. Darin steht weder was von Stehhöhe, noch etwas von einer SpĂŒle. Allerdings muss eine Kochgelegenheit vorhanden sein, und diese muss "fest angebracht" sein, was auch immer das heiĂt... Dein Cali ist bereits als sonstiges KFZ Wohnmobil zugelassen. Somit interessiert das eigentlich nicht bei Hauptuntersuchung. Allerdings sollte der Kocher eigentlich vorhanden sein, da der Bus sonst nicht der Zulassung entspricht und somit eigentlich die ABE erloschen ist. DarĂŒber solltest du dich nochmal mit dem VerkĂ€ufer unterhalten. Ein Tipp fĂŒr die nĂ€chste HU: In Bayern darf nur der TĂV Ănderungen wie Womoummeldungen vornehmen. FĂŒr die HU solltest du daher eher zu Dekra o.Ă€. gehen. Die beschĂ€ftigen sich in Bayern nicht mit dem Thema, und dĂŒrften daher noch Ahnungsloser als TĂŒv-PrĂŒfer sein.  Was die Stehhöhe angeht: Das ist ein Relikt aus Zeiten, als ĂŒbereifrige Finanzbeamte der Meinung waren, besser zu wissen, was ein Womo ist, als der Verordnungsgeber in BrĂŒssel. Das Thema ist zum GlĂŒck Geschichte. Wobei der Cali die Stehhöhe ja hat.  Zur SpĂŒle: Das diese erforderlich sei, ist eine Erfindung von unwissenden TĂŒv-PrĂŒfern, und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Roitherkur Geschrieben 25. Januar 2017 Autor Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 Vielen Dank fĂŒr die ausfĂŒhrliche Antwort. Der Knackpunkt ist also der nicht fest verbaute Kocher? Weil einen mobilen Kocher stĂ€ndig mitzufĂŒhren ist ja jetzt nicht das Problem.  Aber wie ist das dann z.B. bei KĂŒchenmodulen wie You do not have the required permissions to view the link content in this post. hier? Da steht ja auch, dass man damit eine Wohnmobilzulassung bekommt. Und da steht ja auch nur ein mobiler Kocher drin. Zitieren Link zu diesem Kommentar
Fidel Geschrieben 25. Januar 2017 Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  Hallo  Bei welcher Zulassungsart man bei VersicherungsprĂ€mien und Steuern in Deutschland besser fĂ€hrt, kann ich nicht beurteilen. Von finanziellen Aspekten mal abgesehen, hat eine PKW-Zulassung aber schon riesen Vorteile. Bedingt durch den gewaltigen Boom bei Reisemobilen in den letzten Jahren werden sie von vielen mittlerweile als wahre Landplage empfunden und immer mehr durch WOMO-Verbotsschilder an vielen Orten verbannt.  Mit einer Zulassung als PKW können mir alle den Buckel hinunterrutschen und ĂŒbereifrigen OrdnungshĂŒtern zeige ich bei einer entsprechenden Amtshandlung grinsend die Zulassung und gut ist.  Servus Fidel Zitieren Link zu diesem Kommentar
Gast Geschrieben 25. Januar 2017 Teilen Geschrieben 25. Januar 2017 You do not have the required permissions to view the quote content in this post.  In der StVZO steht nicht "fest verbaut", sondern "fest angebracht". Und wie ich schon angedeutet habe, ist das "weich formuliert", und wird tatsĂ€chlich von verschiedenen PrĂŒfern unterschiedlich interpretiert. Dem einen genĂŒgt es, wenn der Kocher wĂ€hrend der Fahrt festgeschnallt ist (besonders diejenigen, die einmal einen Prototypen von Maxxcamp o.Ă€. abgenommen haben, und dann fĂŒr jedes umgebaute Fahrzeug die Hand aufhalten), der andere möchte ihn gerne am Rahmen fest verschweiĂt haben. Ich habe meinen Spirituskocher mit 4 Spax an der Heckschublade "angebracht". Ebenfalls diskussionsfĂ€hig ist die Frage, was eine Kochgelegenheit ist. Auch hier haben die PrĂŒfer unterschiedliche Auffassung von Benzinfeuerzeug ĂŒber 230V-Wasserkocher und Gaskartuschenkocher bis hin zu 3-flammigen Gaskocher mit fest installierter Gasanlage, abgenommen durch eine GasprĂŒfung.  Aber nochmal: Dein Bus hat bereits die Womozulassung. In der Regel hat das Vorteile bei der Versicherung. Ausnahmen davon gibt es wohl, z.B. wenn du SF30 hast, dir eine Womoversicherung suchst, bei der bei SF10 Schluss ist, und du in 4 Jahren wieder PKW fahren möchtest.  Ich zahle fĂŒr einen T4 Multivan (151PS-TDI, den viele Versicherer gar nicht Kaskoversichern möchten) Haftpflicht + Vollkasko ca. 400Â/Jahr bei SF11. Freie Werkstattwahl, Fahrer alle Verwandte 1.Grades einschl. Angeheiratete etc. Als PKW hĂ€tte ich die Leistungen nicht unter 1000 bekommen...  Die Steuer dĂŒrfte auch etwas gĂŒnstiger sein, allerdings nicht viel.  Ich wĂŒrde bei Womo-Zulassung bleiben, und fĂŒr die nĂ€chste HU einen Chinamarkt-Kocher irgendwo hinschrauben oder festschnallen und zur Dekra/GTĂ fahren... Zitieren Link zu diesem Kommentar
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