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Ist der T5.2 Cali jetzt Emissionsklasse S4?


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Ist der T5.2 Cali jetzt Emissionsklasse S4?

 

Das wÀre ja mal ein Vorteil von Euro 5, denn dann wÀre die WoMo Steuer statt 290 nur noch 210Euro

 

Ich finde nirgends eine SchlĂŒsselnummer fĂŒr einen T5.2

fĂŒr S4 wĂ€ren die Nummern 35,80 und 81

fĂŒr S5: 83,84

fĂŒr S3(T5.1): 34,45,55,70,71

 

Quelle: ADAC

http://www1.adac.de/Auto_Motorrad/autokosten/kfz-steuer/wohnmobilsteuer/default.asp?TL=2

 

Hat jemand schon mal einen T5.2 Cali Fzg-Schein in der Hand gehabt?

 

Andreas

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Meines Wissens nach gibt es keine SchlĂŒsselnummer fĂŒr Fahrzeuge unter 3,5t Gesamtgewicht, die eine S4 Klassifizierung möglich macht!

 

Die ADAC Liste ist demnach grob falsch.

Habe schon vor Jahren deswegen mit denen telefoniert!

Sinnlos!

 

Am Beispiel eine Crafter >3,5t und

 

€ 210,-- Steuer fĂŒr einen EU5 Cali wĂ€r natĂŒrlich eine feine Sache!

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Oha,

na dann schau mer mal was bei Deinem Neuen passiert.

 

Danke

 

Andreas

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Ich werde wohl den Cali gar nicht umschlĂŒsseln. Aber es muss doch auch vorher die SchlĂŒsselnummer heraus zu finden sein.

 

Ich kĂŒmmere mich darum.

 

Wegen der Weihnachtsferien im Werk kann das aber ein wenig dauern!

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Wieso umschlĂŒsseln?

Ich dachte als PKW bekommen und anmelden (einfacher fĂŒr PKW-Versicherung wenn hohe SF-Klasse vorhanden) und dann beim FA als WOMO beantragen, ggf. mit Bildernachweis, wobei das FA dann die Übertragung der PKW SchlĂŒsselnummern in WoMo S-Klassen vornimmt.

Man mĂŒsste halt die PKW SchlĂŒsselnummer und die Übertragungstabelle kennen.

 

 

Andreas

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Ja mit UmschlĂŒsseln meine ich das ja. Nach der Vorstellung beim FA muss ich ja die Zulassungsbescheinigungen umschlĂŒsseln.

 

Oder nicht?

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Wie bekannt wurde der T5.1 steuerrechtlich als leichtes Nutzfahrzeug eingestuft und gegenĂŒber dem "echten" PKW immer benachteiligt.

 

Einen T5.1, der nach Euro4 oder S4 besteuert wurde gab es schlichtweg nicht!

 

Der T5.1 mit Euro 4 Motor PKW mit DPF ab Werk wurde bzw. wird nach 98/69/EG II-III, B = steuerrechtlich Euro 3 behandelt.

SchlĂŒsselnummer PKW Zulassung 0469 = Euro 3

SchlĂŒsselnummer WOMO Zulassung 0655 = S3

 

 

Der T5.1 mit Euro 3 Motor ohne DPF ab Werk oder mit nachgerĂŒstetetem DPF wurde bzw. wird nach 98/69/EG II-III; A = steuerrechtlich Euro 2 behandelt.

SchlĂŒsselnummer PKW Zulassung 0451 = Euro 2

SchlĂŒsselnummer WOMO Zulassung 0654 = S2

 

 

Warum ein der T5 immer eine Stufe schlechter behandelt wurde, habe ich ehrlich gesagt nie begriffen.

 

Laut Prospekt sind alle T5.2 egal ob Diesel oder Benzin jetzt nach EG-Verordnung 715/2007 Euro 5 zuzulassen.

 

Wenn ich jetzt die nachstehende Liste richtig deute und davon ausgehe, dass die Abgasvorschrift laut Prospekt* richtig angegeben ist, sollte der T5.2 nunmehr ein richtiges Euro5 Fahrzeug werden und auch so besteuert werden.

 

Die Gegenprobe zur Ermittlung der Steuerklassen beim T5.1 passt zu der Tabelle.

Ich gehe also davon aus, dass ein T5.2 California, wenn er als Wohnmobil zugelassen wird sogar S5 wird!

Demnach sind lediglich € 210 an Steuer zu entrichten!

 

 

 

*(VO (EG) 715/2007 fĂŒr fĂŒr leichte Pkw (M1 oder M2) und Nutzfahrzeuge (N1 oder N2) mit einer Bezugsmasse (= Masse fahrbereites Fzg. abzgl. Pauschalmasse

d. Fahrers von 75 kg u. zzgl. Pauschalmasse von 100 kg) bis zu 2.610 kg (auf Antrag d. Herstellers bis max. 2.840 kg möglich) ) gilt.

 

Quelle des PDF:

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(da das KBA sich einen Spaß daraus macht, links zu Ă€ndern, habe ich das PDF auch als File hier angehangen)

Schluesselnummern fz_methodische_erlaeuterungen.pdf

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Also hier in MĂŒnchen habe ich den Cali als WOMo bestellt und dann nach 2 Jahren wegen der Versicherung als PKW umschlĂŒsseln lassen (TÜV und Zulassungsstelle) Mit dem FA habe ich dann telefoniert und die haben gesagt, dass die FA Einstufung auf die RealitĂ€t Bezug nimmt und nicht auf die Eintragung in den Papieren. Deshalb hat das FA dann trotz PKW-SchlĂŒssel die Steuerberechnung nach WoMo beibehalten.

Bei einem anderen Forumsteilnehmer wollte das FA nur ein Foto wegen der Stehhöhe haben zur StĂŒtzung des Antrages auf Einstufung als WoMo trotz PKW Zulassung.

 

 

Andreas

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aha...

 

Das bedeutet, dass ich mit einem einfachen Schreiben an das FA Steuer sparen kann, ohne in den Papieren etwas umzuschreiben.

 

So habe ich das bis jetzt nicht verstanden!

Danke das will ich natĂŒrlich versuchen.

 

Anstatt € 378,-- (T5.2 103 und 132KW) nur noch € 210,-- zu zahlen erinnert ja fast schon wieder an alte Zeiten, wo wir nur € 172,-- zahlen mussten.

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Hallo Tom,

so hat es mein Finanzbeamter mir auch gesagt, Musterschreiben (Einspruch) gibt es im T5-Board, mußt Du nur umformulieren auf Antrag und bei der Zulassungsstelle zur Weiterleitung ans FiA zusammen mit der EinzugsermĂ€chtigung abgeben. So ist es mir gesagt worden.

Ich werde es zuÀtzlich dazu auch sicherheitshalber beim Finanzamt nochmal abgeben, wenn ich das Kennzeichen habe.

 

Guten Rutsch und Gruß

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Hallo Tom,

 

genau so habe ich es auch gemacht. Nach Erhalt des Steuerbescheids Widerspruch einlegen mit Verweis auf das entsprechende Steuergesetz. So hab ich es geschrieben:

 

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Danach kam die Aufforderung, Bilder einzusenden, auf dem das Aufstelldach zu erkennen ist. Und danach ohne Probleme Einstufung als Wohnmobl.

 

FĂŒr die Versicherung ist der Cali nach wie vor als PKW eingestuft.

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Ist ja nett, dass es was zum Thema Cali gab was Tom nicht wusste.

 

Schön, denn sonst profitieren meist die anderen von Tom.

 

Andreas

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Och da gibts noch viele Sachen, die ich noch erkunden und lernen muss!

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  • 3 Wochen spĂ€ter...

Hallo,

ein großes Dankeschön fĂŒr den Steuertipp.

Die Versteuerung wurde sofort mit dem ersten Schreiben von 386€ auf 290€ geĂ€ndert.

Leider wurde es nicht gleich RĂŒckwirkend berechnet so dass ein zweiter Brief ans Finanzamt unterwegs ist.

Danke

T5 flower

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RĂŒckwirkend entspricht nicht unserem RechtsverstĂ€ndnis, da Du erst ab dem Zeitpunkt der GewĂ€hrung Deines Antrages auf Besteuerung nach Wohnmobil Anspruch auf die WoMo- Besteuerung hast. Die PKW-Besteuerung vor Deinem Antrag ist ja auch an sich rechtens.

 

Andreas

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