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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht


mr.maison

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Hallo zusammen!

Mir ist gestern ein Fahrzeug des BALM auf Crafter-Basis entgegengekommen und dabei fiel mir auf, dass die Nebelscheinwerfer zusammen mit dem LED-Tagfahrlicht geleuchtet haben. Wie gesagt: Das Fahrzeug kam mir entgegen und ich spreche hier von einem zeitlich sehr geringem Rahmen (rund 10 Sekunden), aber ich bin mir ziemlich sicher, dass die Nebelscheinwerfer nicht "normal" geleuchtet haben, sondern gedimmt, also mit einer geringerem Leuchtkraft.

Ich kann mir vorstellen, dass NSW als TFL programmierbar ist, aber kann man denn auch die Leuchtkraft einstellen?

 

Besten Dank vorab für eure Antworten!

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Konkrete Antwort: Nein und nein.

 

Am Markt sind aber Zusatzmodule verfügbar, die diese Funktionalität mitbringen. Für den Straßenverkehr zugelassen ist diese Kombination in Deutschland allerdings nicht. Aber das war ja nicht die Frage...

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wo steht, dass diese Kombination in D nicht zugelassen ist ??

Ich hatte einen Dacia Duster, da war die Kombi drin, Nebelscheinwerfer waren gleichzeitig Tagfahrlicht.

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Bevor die Diskussion in eine ungewollte Richtung geht, möchte ich nochmal festhalten:

Die Frage war NICHT, ob es zulässig ist oder nicht, sondern ob es möglich ist!

  • Mag ich 1
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Ich bin mir ziemlich sicher, daß eine Behörde ihre Fahrzeuge nicht mit illegalen Teilen modifiziert.

Und ob die die Anforderung haben, das TFL auch auf die Nebelscheinwerfer zu legen, bezweifle ich. 

Vermutlich hat der Fahrer nur die Nebler angeschaltet.

  • Mag ich 1
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Grundsätzlich sind die Anforderungen an die Lichtbündel von Nebelscheinwerfern und Tagfahrlichtern sehr unterschiedlich: Nebelscheinwerfer eher in die Breite und flach, TFL mittig und hoch im Blendbereich der Entgegenkommenden. Das wird mit einer einzigen optischen Fläche nicht zu realisieren sein.

Die Verwendung von LEDs erlaubt hier allerdings die Verwendung von vielen optischen Flächen in einem Gehäuse. Das ist dann nur noch eine Frage der Kosten.

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Nebler ohne gleichzeitig eingeschaltetes Abblendlicht sind in Deutschland ebenfalls nicht vorgesehen. :)

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Wenn ich mich recht erinnere, dann geht, anstatt Abblendlicht, auch Standlicht.

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Nein, auch Standlicht ist nicht für den Fahrbetrieb zugelassen. Jedenfalls nicht in Deutschland und ersetzt auch kein TFL.

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Kurzer Check bei Google - ADAC:

“Nebelscheinwerfer dürfen Sie immer dann einschalten, wenn Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man sie wieder aus- oder auf Abblendlicht umschalten. Nebelscheinwerfer können zusätzlich zum Abblendlicht oder stattdessen verwendet werden.“

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In einem Gehäuse ist das nicht auszuschließen. Hingegen gleicher Leuchtkörper für Nebelscheinwerfer UND TFL halte ich für einen Irrtum bzw. fehlende Zulassung.

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Da @mr.maison ja klargemacht hat, dass er nur wissen möchte ob es technisch geht:

 

Bei den MQB Fahrzeugen die ich bisher hatte, konnten über Obd die Leuchten 12NL und 13NL jeweils entsprechend angepasst werden. Sowohl die Funktion als Tagfahrlicht, als auch die Helligkeit. 

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Habe gerade mal auf den genannten Kanälen nachgesehen: 

Korrekt, die Ausgänge lassen sich auch beim Crafter wie beschrieben anpassen. Allerdings reagieren die Scheinwerfer dann nicht mehr als Nebelscheinwerfer. Theoretisch kann man die Kanäle auch als "Bremslicht", "Blinker" oder "Rückfahrlicht" definieren. Man muss sich also für eine Funktion entscheiden.

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Das stimmt natürlich. 

Aber theoretisch könnte man das normale TFL und die NSW zusammen auf die Funktion Tagfahrlicht codieren und gleichzeitig leuchten lassen. Das war ja die Frage. 

Ob das zugelassen und/oder sinnvoll ist, bewerte ich hier nicht. 

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Danke dir. Es ist echt traurig und erschreckend, dass sich erwachsene Menschen trotz Hinweis immer als Besserwisser und Moralapostel profilieren müssen...

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